Pflegeversicherung und Leistungen der Pflegekassen

Sollten ältere Menschen Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und auch Pflege benötigen, müssen sie die Kosten dafür meistens nicht alleine tragen, sondern können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Dies gilt in der häuslichen Pflege sowohl für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes als auch für andere Pflegemodelle wie etwa die sogenannte 24 Stunden Betreuung von Senioren im eigenen Zuhause.

Pflegegrade (bis 2017: "Pflegestufe")

Damit die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen erbringt, ist die Zuerkennung eines Pflegegrades Voraussetzung. Der Antrag auf einen Pflegegrad (ehm. Pflegestufe) ist an die Pflegekasse des Versicherten zu richten. Sie ist als Träger der Pflegeversicherung der jeweiligen Krankenkasse angegliedert.

Für die Einordnung in einen Pflegegrad erfolgt eine Begutachtung der pflegebedürftigen Person durch einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Diese Untersuchung dient dazu, den Pflegebedarf festzustellen und findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt.

Gesetzliche Pflegeversicherung - Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung können auf unterschiedliche Weise abgerufen werden.

Geldleistung

Übernehmen Angehörige selber die häusliche Pflege eines älteren Familienmitglieds, bzw. wird die Pflege privat organisiert, erhält die zu betreuende Person ab dem Pflegegrad 2 monatlich als Geldleistung das Pflegegeld von der Pflegekasse. Die Höhe dieses Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und liegt monatlich zwischen 316€ (Pflegegrad 2) und 901€ (Pflegegrad 5).

Sachleistung

Wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, rechnet er die erbrachten Leistungen als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Seit dem 1.1.2022 betragen die monatlich von der Pflegeversicherung übernommenen Höchstbeträge je nach Pflegegrad 724€ (Pflegegrad 2), 1.363€ (Pflegegrad 3), 1.693€ (Pflegegrad 4) und 2.095€ (Pflegegrad 5). Sollte der Pflegebedarf so groß sein, dass diese Sätze nicht ausreichen, muss der restliche Anteil selber finanziert werden.

Kombination von Sachleistung und Geldleistung

Möglich ist auch die Kombination beider Leistungsarten, also die Inanspruchnahme von Sachleistungen und der Bezug von Pflegegeld. Dabei verringert sich allerdings der Betrag des Pflegegeldes anteilig. Wird der monatliche Höchstbetrag für die Sachleistung beispielsweise nur zu 40% ausgeschöpft, so stehen dem Pflegebedürftigen noch 60% des Pflegegeldsatzes zu. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen zu Zuschüssen und Förderungen unter der Überschrift Umwandlung von Sachleistungen.

Sonstige Leistungen der Pflegeversicherung

PflegekasseDarüber hinaus erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen, die die häusliche Pflege weiter unterstützen. Eine dieser Maßnahmen ist die Organisation unentgeltlicher Pflegekurse für Angehörige oder andere ehrenamtlich in der Pflege tätige Personen. Dazu muss keine Pflegestufe vorliegen.

Sollten pflegende Angehörige oder andere private Pflegekräfte Urlaub benötigen oder erkranken, finanziert die Pflegekasse eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege. Dies gilt pro Jahr bis zu einem Betrag von 1.612€ und für maximal sechs Wochen.

Außerdem bezahlt die Pflegeversicherung für höchstens 40€ monatlich Pflegeverbrauchsmaterial wie beispielsweise Bettschutzeinlagen für den einmaligen Gebrauch, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Welche Hilfsmittel typischer Weise zum Einsatz kommen und wie Sie diese beziehen können, erläutern wir in unserem Ratgeber-Artikel Pflegehilfsmittel in der Pflege zu Hause.

Leistungen der Pflegekassen bei der 24 Stunden Betreuung

Es gibt einige Zuschüsse und Förderungen, die für die Finanzierung einer sogenannten 24 Stunden Betreuung genutzt werden können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Webseite im Bereich Finanzierung. Gern beraten wir Sie auch konkret zu Ihrer Betreuungssituation und erstellen für Sie ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung staatlicher Leistungen.

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