Pflegegrad 3 - Voraussetzungen, Leistungen, Antrag

Wenn eine geliebte Person den Pflegegrad 3 erhält bedeutet dies, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit aufweist und intensive Pflege benötigt, was für Familienmitglieder oder Vertraute eine große Herausforderung bedeuten kann.  Dieser Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungen, Bedingungen und Informationen, die Angehörige kennen sollten.

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Was ist der Pflegegrad 3?

Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die unter einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden. Im Vergleich zu anderen Pflegegraden bedeutet Pflegegrad 3 eine höhere Bedürftigkeit und erfordert eine intensivere Betreuung und Pflege.

Pflegegrad 3 anstatt Pflegestufe 2

Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Pflegegrad 3 entspricht in etwa der früheren Pflegestufe 2 und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder durch das Unternehmen Medicproof bei Privatversicherten ermittelt.

Pflegegrad 3: Alle Leistungen auf einen Blick

Mit dem Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, um ihre Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Dazu gehören finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber auch Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen, etwa durch Pflegeberatung.

Leistungen bei Pflegegrad 3 2023 2024
Pflegegeld (monatlich) 545 € 572
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125
Vollstationäre Pflege (monatlich) 1.262 € 1.262 €
Teilstationäre Pflege (monatlich) 1.298 € 1.298 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € 1.612

Die Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 umfassen:

  • Pflegegeld: Monatlich 572 € (erhöht sich im Juli 2024 um 4,5 Prozent)
  • Entlastungsbeitrag: Monatlich 125
  • Pflegesachleistungen: Monatlich 1.432 € (erhöht sich um 4,5 Prozent ab 2024)
  • Kurzzeitpflege: Jährlich 1.774 € für bis zu acht Wochen
  • Verhinderungspflege: Jährlich 1.612 € für bis zu sechs Wochen (gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2024: 3.539 €)
  • Tagespflege: 1.298 € im Monat
  • Stationäre Pflege: 1.262 € im Monat

Pflegegrad 3: Entlastungsbeitrag

Der Entlastungsbeitrag ist eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige oder andere betreuende Personen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich einen Entlastungsbeitrag von 125 €. Dieser Beitrag soll dazu dienen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die den pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglichen oder sie in ihrem Pflegealltag unterstützen.

Zu den möglichen Verwendungen des Entlastungsbeitrags gehören unter anderem:

  • Haushaltshilfe
  • Einkaufshilfe
  • Betreuungsgruppen für den Pflegebedürftigen
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, wie zum Beispiel Kurse zur Entspannung oder Unterstützung bei der Pflegeorganisation

Pflegegrad 3: Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € pro Jahr. Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Jahr genutzt werden.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Verhinderungspflege aufzustocken, indem ungenutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege hinzugerechnet werden. Dadurch kann der Anspruch auf Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 € pro Jahr erhöht werden.

Pflegegrad 3: Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden und die dazu dienen, die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.432 €. Diese Leistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und umfassen unter anderem:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegegrad 3: Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zeitweise zu entlasten oder in Notfällen eine vorübergehende Unterbringung des Pflegebedürftigen außerhalb des häuslichen Umfelds zu ermöglichen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege in Höhe von jährlich 1.774 €. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Während der Kurzzeitpflege werden dem Pflegebedürftigen die Leistungen der vollstationären Pflege in einer Einrichtung gewährt, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehender Überlastung der pflegenden Angehörigen notwendig sein.

Pflegegrad 3 beantragen

Um den Pflegegrad 3 zu beantragen, muss die betroffene Person als "pflegebedürftig" gelten. Der Antrag erfolgt in der Regel telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den MDK oder Medicproof.

Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 3 ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die jedoch mit Unterstützung und Selbstfürsorge bewältigt werden kann. Informieren Sie sich über die verfügbaren Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, organisieren Sie den Pflegealltag strukturiert und suchen Sie den Austausch mit anderen Angehörigen. Letztendlich ist es wichtig, dass sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegenden gut versorgt und unterstützt werden.

So wird der Pflegegrad 3 ermittelt

Die Ermittlung des Pflegegrads 3 basiert auf einem umfassenden Begutachtungsverfahren, das die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen des Pflegebedürftigen berücksichtigt. Dabei werden verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und der benötigten Hilfe im Alltag bewertet.

Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegen. Im Vergleich zu Pflegegrad 2, bei dem eine "erhebliche Beeinträchtigung" gegeben ist, sind die Einschränkungen beim Pflegegrad 3 gravierender. Konkret bedeutet dies, dass der Pflegebedürftige in mehreren Bereichen des täglichen Lebens erhebliche Unterstützung benötigt.

Die Einschränkungen, die für den Pflegegrad 3 relevant sind, können sich auf verschiedene Lebensbereiche beziehen, darunter:

  • Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Treppensteigen können auf eine Beeinträchtigung der Mobilität hinweisen.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Probleme mit der Orientierung, dem Gedächtnis oder der Verständigung können die Selbstständigkeit beeinträchtigen.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Schwierigkeiten im Umgang mit Emotionen, Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Erkrankungen können eine Rolle spielen.
  • Selbstversorgung: Einschränkungen bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder dem Ankleiden zeigen einen Hilfebedarf in diesem Bereich an.
  • Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen: Die Notwendigkeit von medizinischer Versorgung oder Therapien kann auf einen Pflegebedarf hinweisen.
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags oder der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben können den Hilfebedarf verdeutlichen.

Möglichkeiten der Unterstützung durch Angehörige

Angehörige können auf verschiedene Weisen unterstützen. Das kann praktische Hilfe im Alltag sein, aber auch emotionale Unterstützung, indem man sich Zeit nimmt, der betroffenen Person zuzuhören und Sicherheit zu vermitteln.

Häufig ist es aber trotz allen Bemühungen unumgänglich, sich über lokale Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten wie Tagespflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste zu informieren und diese auch in Anspruch zu nehmen, da es neben dem üblichen Arbeitsalltag für die meisten nicht möglich ist, sich ohne professionelle Unterstützung um eine pflegebedürftige Person zu kümmern.

Es ist wichtig, dass Angehörige auch auf sich selbst achten. Die Pflege eines geliebten Menschen kann anstrengend sein, und es ist leicht, die eigenen Bedürfnisse dabei zu vernachlässigen. Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst, suchen Sie sich Unterstützung bei anderen Familienmitgliedern oder Freunden, und scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn nötig.

Eine gute Organisation kann den Pflegealltag erleichtern. Halten Sie wichtige Dokumente wie den Pflegegradbescheid und Informationen zu finanziellen Leistungen gut sortiert. Legen Sie auch einen Pflegeplan an, um die Pflegemaßnahmen und Termine im Blick zu behalten.

Der Austausch mit anderen Angehörigen in ähnlichen Situationen kann sehr hilfreich sein. Sie können sich gegenseitig unterstützen, Erfahrungen teilen und Tipps geben. Es gibt auch Selbsthilfegruppen oder Online-Foren, in denen Sie Gleichgesinnte finden können.

24-Stunden-Betreuung zur Entlastung von Angehörigen

Eine 24-Stunden-Betreuung, auch als 24-h-Pflege bekannt, ist eine Form der häuslichen Pflege, bei der eine Betreuungskraft rund um die Uhr im Haushalt des Pflegebedürftigen tätig ist. Diese Betreuungskräfte, häufig aus dem Ausland stammend, übernehmen Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Sie ermöglichen so den Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können und sich an vergleichsweise wenige Veränderungen ihres Alltags gewöhnen zu müssen.

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