Ein Beitrag von Rechtsanwalt Frederic Seebohm im Leserforum der "Neue Juristische Wochenschrift"

Streit um die Vergütung der Betreuungspersonen.
Noch immer besitzt ein Großteil der Osteuropäische Arbeitskräfte, die nach Deutschland kommen, und sich um hilfsbedürftige alte Menschen kümmern, weder eine Sozialversicherung, noch eine klare Vergütungsregelung Ihrer Arbeitszeit. Das kürzlich erschiene Urteil des Bundesarbeitsgerichts, scheint die Situation rund um die häusliche Betreuung und Pflege, Expertenmeinungen zu folge, nicht erheblich verbessert zu haben.
Wieso sich hunderttausende- meist Frauen- gegen Sozialversicherung und für eine illegale Anstellung in deutschen Haushalten „entscheiden“, erklärt Frederic Seebohm in seinem Beitrag erschienen in der „Neue Juristischen Wochenschrift“ (NJW)

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In Bezugnahme auf das Urteil, erläutert der Geschäftsführer des VHBP (https://www.vhbp.de/) und Vorsorgeanwalt aus Bonn, das Eigentliche, sich dahinter verbergende politische Problem und betont zusätzlich zwei Aspekte, die für mehr Licht im Dunkeln sorgen sollen. Zum einen führt Frederic Seebohm einen Lösungsansatz auf, mit welchem man die Schwierigkeit der Gesetzteslage simpel lösen könne, zum anderen was das Resultat wäre, wenn sich die Politik weiter an die momentane Rechtslage klammert und sich Betreuungskräfte im Umkehrschluss gezwungen sehen, schwarz zu arbeiten.

Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer des VHBP
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer des VHBP

1. Die Verbesserung der aktuellen Lage für osteuropäische Betreuungskräfte ist „juristisch möglich, aber politisch nicht gewollt.“

Damit wirft der Vorsorgeanwalt einen Blick auf die Gesetzgebung in Österreich. Hier, anders als es in Deutschland der Fall ist „wurde bereits 2007 durch das Hausbetreuungsgesetz die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BiHG) rechtssicher gestaltet.“ In Deutschland allerdings sind die Arbeitskräfte von der Gesetzlichen Versicherung ausgeschlossen und weder durch die Renten- noch Sozialversicherung geschützt. Das habe vor allem eines zur Folge: „das aktuelle Problem der leider massenhaften Illegalität (ca. 90%)“. Einen Grund hierfür sieht Seebohm bei dem hohen moralischen Anspruch, weitere arbeitnehmerähnliche Verhältnisse nicht beschmutzen zu wollen. In anderen Worten, die Gewerkschaften haben ein großes Interesse daran den „klassischen“ Angestellten zu fördern, nicht aber Selbständige oder Arbeitnehmerähnliche. Was dies für Arbeitskräfte, die in Deutschland Ihrer Tätigkeit als Betreuungspersonen nachgehen wollen, bedeutet, ist der Schwarzmarkt.

2. „Frauen wird jeglicher Sozialversicherungsschutz verwehrt und damit die Illegalität geradezu gefördert“

Das führe dazu, dass jährlich hunderttausende Betreuungspersonen völlig schutzlos sein, urteilte Frederic Seebohm, über die Situation für ein- und ausreisende Osteuropäer. Hervorgerufen, allein durch die Art und Weise der Tätigkeit. Weil es „in der Lebensrealität selten rechtssicher durch ein klassisches Anstellungsverhältnis abgebildet werden kann“. Aus diesem Grund müssen Vermittlungsagenturen auf die einzigen zwei legalen Modelle ausweichen. Betreuungsperson werden entweder als Selbständige oder Arbeitnehmerähnliche angestellt. Nur so ist es Ihnen möglich den Bedürfnissen der Senioren entgegen zu kommen und die sog. 24 Stunden Betreuung (https://www.linara.de/24-stunden-betreuung) auszuführen. Doch dies koste die Agenturen einen sehr hohen Arbeitsaufwand. Deshalb fordere der VHBP, seit Jahren die Regierung dazu auf „diese komplizierten und für alle Beteiligten riskanten Gestaltungsformen endlich durch eine rechtssichere Gestaltung à la Österreich zu ersetzen“.

Es stellt sich nun abschließend die Frage, wie mit dieser Situation in Zukunft umgegangen wird. Reicht das Urteil aus, um das Kernproblem der Situation zu beleuchten, damit sich die Gesetzgebung dahingehend verändert, dass legale Arbeitsverhältnisse geschaffen werden? Oder scheint der Schwarzmarkt doch der einzige Weg für eine bezahlbare Unterstützung Hilfsbedürftiger Personen zu sein. Schließlich handelt es sich hierbei „nicht um Prostitution, sondern um die existentielle Versorgung“. Eine Grundlegende politische Entscheidung, die dafür sorgen könnte, dass nicht nur fair, legal und sicher gearbeitet werden kann, sondern gleichzeitig suggeriert, dass auch zukünftig unsere Eltern und Großeltern würdevoll in Ihrem eigenen Zuhause alt werden können.

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