Pflegegeld: Antrag, Höhe und Voraussetzungen

Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Es dient dazu, die Kosten für die Pflege zu decken und den Betroffenen ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Pflegegeld, die verschiedenen Pflegegrade und den Prozess der Beantragung.

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Pflegegeld-Erhöhung 2024 & 2025

Das Pflegegeld wurde zum 01.01.2024 um 5 Prozent erhöht und ein Jahr später, zum 01.01.2025, um weitere 4,5 Prozent. Die neuen Beträge pro Pflegegrad im Kalenderjahr 2024 wie folgt aus:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 (Stand 2024)

Pflegegrad Pflegegeld (pro Monat) Pflegesachleistungen (pro Monat)
Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Pflegegeld* *
Pflegegrad 2 332 € (vorher 316 €) 761 Euro
Pflegegrad 3 572 € (vorher 545 €) 1.432 Euro
Pflegegrad 4 765 € (vorher 728 €) 1.778 Euro
Pflegegrad 5 957 € (vorher 901 €) 2.200 Euro

* Es besteht jedoch, wie auch bei höheren Pflegegraden, Anspruch auf ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € für ambulante Sachleistungen.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Bedeutung der Pflegegrade

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person:

Pflegegrad Grad der Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Festlegung des Pflegegrades

Die Feststellung eines Pflegegrades erfolgt auf Antrag bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Der Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Bei besonderer, anerkannter Dringlichkeit kann eine Bearbeitung im Einzelfall jedoch auch schneller erfolgen. Ein persönlicher Kontakt mit der Krankenkasse ist ratsam.

1. Antrag auf Pflegeleistungen bei der Krankenkasse stellen

Hierbei kann der Versicherte angeben, welche Leistungen er zukünftig in Anspruch nehmen möchte. Es wird unterschieden in Sachleistung, kombinierte Sach-und Pflegegeldleistung und Pflegegeld. Wird als gewünschte Leistung Pflegegeld angegeben, dann ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflege im häuslichen Bereich durch eine Pflegeperson, z.B. Angehörige oder Freunde, in geeigneter Weise und ausreichendem Umfang selbst sichergestellt werden kann. In diesem Fall muss auch der Name, Anschrift und Rufnummer der zukünftigen Pflegeperson angegeben werden. Diese wird zukünftig die Verantwortung für die Sicherstellung der angemessenen Pflege tragen.

2. Antrag wird an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet

Der Antrag wird von der Krankenkasse an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet. Der MDK ist eine unabhängige Institution, der die Begutachtung zur Gewährung von Pflegeleistungen übernimmt.gen gezahlt werden.

3. Ermittlung des Pflegebedarfs durch einen MDK-Gutachter

Ein Gutachter des MDK vereinbart einen Termin mit dem Versicherten  zur Ermittlung des Pflegebedarfs. Es ist sinnvoll, dass bei dieser Begutachtung eine Vertrauensperson des Versicherten anwesend ist. Weiterhin sollten alle relevanten Informationen zur Pflegesituation und dem Gesundheitszustand bereit gehalten werden. Der Gutachter des MDK wird überprüfen, ob bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbst ausgeführt werden können und welche körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen vorliegen. Der Versicherte sollte sich während der Begutachtung ganz natürlich verhalten und nicht versuchen, aus falschem Ehrgeiz oder Scham den Pflegebedarf zu niedrig darzustellen.

Der Gutachter übermittelt seine Einschätzung zur Selbständigkeit bzw. zum Pflegebedarf und somit zum Pflegegrad der Krankenkasse. Diese teilt dem Versicherten mit, ob ein Pflegegrad bewilligt wurde und ab wann die entsprechenden Pflegeleistungen gezahlt werden.

4. Mitteilung der Krankenkasse über bewilligten Pflegegrad und Beginn der Leistungen

In der Regel dauert es nach dem Besuch des MDK-Gutachters einige Tage, bis der Versicherte den schriftlichen Bescheid seiner Pflegekasse mit dem bewilligten Pflegegrad erhält. Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Versicherte jedoch schon ab dem Zeitpunkt des formlosen Antrags.

Verwendung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung des Versicherten. Es kann mit anderen Leistungen, z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen kombiniert werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausgezahlt, je nach Umfang der durch den Pflege- oder Alltagsunterstützungsdienst erbrachten Leistungen.

Unter anderem kann das Pflegegeld auch zur Teilfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuung verwendet werden, um ein Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II

Seit dem 01.01.2017 gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen abgelöst haben. Das Pflegegeld wurde erhöht, um den gestiegenen Bedarf besser abzudecken. Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetzt II finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bei Fragen zur Finanzierung einer häuslichen Betreuung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen ein passendes Angebot für Ihre individuelle Situation.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegeld

Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die von der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es dient dazu, die Kosten für die Pflege zu decken und den Betroffenen ein Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen pflegebedürftig sind und mindestens den Pflegegrad 2 haben.

Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Es variiert zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 957 Euro (Pflegegrad 5). Zum genauen Betrag können Sie die Tabelle im Artikel konsultieren.

Wie oft wird das Pflegegeld erhöht?
Das Pflegegeld wird in der Regel alle paar Jahre angepasst, um der Preisentwicklung Rechnung zu tragen. In der Regel erfolgt eine Erhöhung alle drei Jahre. Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 01.01.2024 um 5 Prozent und ein Jahr später um weitere 4,5 Prozent erhöht.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Der Pflegegrad wird auf Antrag bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person festgelegt. Dazu wird der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, den Pflegebedarf zu ermitteln. Dies geschieht durch einen Gutachter, der die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person bewertet.

Kann ich das Pflegegeld auch für eine 24-Stunden-Betreuung verwenden?
Ja, das Pflegegeld steht zur freien Verfügung des Versicherten und kann unter anderem für eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause verwendet werden. Es ermöglicht eine individuelle und würdevolle Pflege im vertrauten Umfeld.

Gibt es zusätzliche Leistungen neben dem Pflegegeld?
Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen wie Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Diese können je nach Bedarf zusätzlich beantragt und in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Pflegeleistungen entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Pflegeleistungen kann variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis über den Antrag entschieden wird. Bei besonderer Dringlichkeit kann jedoch auch eine schnellere Bearbeitung erfolgen.

Kann ich Pflegegeld auch rückwirkend beantragen?
Ja, in einigen Fällen ist es möglich, Pflegegeld rückwirkend zu beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn der Antragsteller zum Beispiel bereits seit längerer Zeit pflegebedürftig ist, aber bisher keinen Pflegegrad hatte. In solchen Fällen sollte jedoch beachtet werden, dass das Pflegegeld in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt wird, nicht ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Pflegebedarfs.

Gibt es eine Einkommens- oder Vermögensgrenze für den Bezug von Pflegegeld?
Nein, das Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person gezahlt. Es handelt sich um eine pauschale Leistung, die ausschließlich vom Pflegegrad abhängt.

Kann ich als Angehöriger Pflegegeld beantragen, wenn ich die Pflege übernehme?
Nein, das Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person selbst gezahlt, nicht an die pflegenden Angehörigen. Es steht der pflegebedürftigen Person zu, unabhängig davon, ob die Pflege von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften durchgeführt wird.

Kann das Pflegegeld auch an einen Pflegedienst ausgezahlt werden?
Pflegegeld kann nur an Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ausgezahlt werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld zur Finanzierung der pflegerischen Leistungen verwendet, die der Pflegedienst erbringt.

Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert oder verbessert?
Der Pflegegrad und damit auch das Pflegegeld können sich ändern, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert oder verbessert. In solchen Fällen sollte ein erneuter Antrag auf Überprüfung des Pflegegrades gestellt werden.

Kann ich das Pflegegeld auch für den Umbau meiner Wohnung verwenden?
Ja, das Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds verwendet werden, die der Sicherheit und Barrierefreiheit dienen. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau von Haltegriffen, die Anschaffung eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Sprechen Sie bitte mit ihrem Ansprechpartner bei der Krankenkasse, um zuerst den konkreten Bedarf zu ermitteln.

Was passiert, wenn die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim umzieht?
Wenn die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim umzieht, endet in der Regel der Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen werden die Pflegeleistungen durch das Pflegeheim erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kann ich das Pflegegeld auch für die Finanzierung einer Tages- oder Nachtpflege verwenden?
Ja, das Pflegegeld kann auch für die Finanzierung von Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen verwendet werden, wenn die pflegebedürftige Person dort regelmäßig betreut wird. Die Kosten werden dann anteilig mit dem Pflegegeld abgedeckt.

Wer hilft mir bei Fragen zum Thema Pflegegeld und Pflegegrad?
Bei Fragen zum Thema Pflegegeld und Pflegegrad steht Ihnen unsere Pflegeberatung gerne zur Verfügung. Sie bieten individuelle Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Pflege.

Kann das Pflegegeld auch für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe verwendet werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe verwendet werden. Diese muss jedoch gleichzeitig pflegerische Tätigkeiten übernehmen und kann nicht ausschließlich für hauswirtschaftliche Aufgaben eingestellt werden.

Kann ich das Pflegegeld auch als Zuschuss für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln verwenden?
Ja, das Pflegegeld kann auch als Zuschuss für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Inkontinenzmaterial oder Hilfsmittel zur Körperpflege. Die Kosten für diese Hilfsmittel können anteilig mit dem Pflegegeld abgedeckt werden.

Kann das Pflegegeld auch in Form von Sachleistungen statt als Geldleistung beantragt werden?
Ja, neben der Geldleistung kann das Pflegegeld auch in Form von Sachleistungen beantragt werden. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Kosten für pflegerische Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Sachleistung wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Pflegegeld benötigt?
Für den Antrag auf Pflegegeld werden in der Regel Unterlagen wie ärztliche Bescheinigungen, Pflegeberichte, Einkommensnachweise und ein ausgefülltes Antragsformular benötigt. Die genauen Anforderungen können je nach Pflegekasse variieren.

Kann ich das Pflegegeld auch für die Finanzierung von Fahrten zu Arztbesuchen oder Therapien verwenden?
Ja, das Pflegegeld kann auch für die Finanzierung von Fahrten zu Arztbesuchen oder Therapien verwendet werden, wenn diese im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen. Die Kosten für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können anteilig mit dem Pflegegeld abgedeckt werden.

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