Seniorengerechtes Wohnen – Beseitigung von Hindernissen
Vielleicht gehören Sie auch zu den Menschen denen es schwer fällt die Treppe in die obere Etage zu bewältigen. Ein Treppenlift kann Ihnen dabei eine große Hilfe sein und Sie immer dahin transportieren wo Sie möchten. Für Rollstuhlfahrer gehört es zu den immens wichtigen Wohnraumanpassungen, die Türen zu vergrößern. Durch die Standard Türen kommt man leider weder mit einem Rollator noch mit einem Rollstuhl. Dieser Punkt ist daher unabdingbar für einen reibungslosen Alltag. Im Folgenden möchten wir Ihnen ausführlich deutlich machen, auf welchen Bereichen Ihr Hauptaugenmerk noch bei der Umgestaltung Ihrer Wohnsituation liegen sollte.
Möglicherweise sind Sie bereits auf eine Gehhilfe angewiesen und können sich alleine nur noch schlecht auf den Beinen halten. Zu einem großen Hindernis kann dann das Betreten einer Dusche werden. Die meisten Duschen besitzen sogenannte Duschtassen. Das Betreten dieser ist nicht für jeden möglich. Ebenerdige Duschen sind daher eine große Hilfe für gehbehinderte Menschen. Darüber hinaus ist auch der Gang zur Toilette nicht selten mit viel Kraft und Aufwand verbunden. Für den eigenen Komfort ist es ratsam Armstützen an die Toilette zu befestigen oder selbige durch einen Aufsatz zu erhöhen. Entsprechende Produkte gibt es im Sanitätshaus zu erwerben. Die Anbringung kann durch entsprechendes Fachpersonal erfolgen.
In Wohnungen mit Treppen ist häufig der Anbau einem Treppenlift von Nöten. Wenn Sie beispielsweise auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, wird diese Möglichkeit des Anbaus unumgänglich, insofern sie Stufen zu Ihrer Haustüre zu bewerkstelligen haben.
Am Morgen ist es nicht immer leicht aus dem Bett zu kommen. Für Menschen die an körperlichen Einschränkungen leiden, ist dies eine noch größere Herausforderung. Optimal sind daher Aufstehhilfen die problemlos am eigenen Bett installiert werden können.
Sie wohnen zur Miete - Was Sie beachten sollten
Sollten Sie zur Miete wohnen und einen barrierefreien Umbau benötigen, müssen Sie dies zunächst mit Ihrem Vermieter klären. Der Vermieter kann die Forderung nach Umbaumaßnahmen nur dann ablehnen, wenn seine Interessen schwerer wiegen, als die des behinderten Mieters. Zu nennen sind der Umfang und die Dauer der baulichen Maßnahmen, die Genehmigungsfähigkeit, die Belange der anderen Mieter, die Rückbaumöglichkeiten oder Haftungsgesichtspunkte. Anfallende Kosten für diese Maßnahmen müssen vom Mieter getragen werden. Komplizierter wird die Angelegenheit, sollten sich die baulichen Maßnahmen nicht nur auf das Wohnungsinnere beschränken und es sich bei der angemieteten Wohnung zusätzlich um vermietetes Eigentum handeln. Ist das Anbringen einer Rampe oder eines Treppenliftes im Eingangsbereich notwendig, muss die Genehmigung aller Eigentümer eingeholt werden, da es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum handelt. Der Vermieter muss dies zu einem Tagesordnungspunkt auf der Eigentümerversammlung machen und versuchen, den Bedürfnissen seines Mieters Gehör zu verschaffen.
Kosten und Zuschüsse
Dass die Wohnraumanpassung für Senioren nicht nur sinnvoll sondern oftmals unabdingbar ist, werden Sie spätestens jetzt wissen. Aber was kostet nun das minimieren von Risikofaktoren und der gesteigerte Komfort im Alter? Dazu möchten wir Ihnen folgendes sagen: Generell können die Kosten für eine Wohnraumanpassung stark variieren und sind abhängig von Art und Ausmaß der einzelnen Maßnahmen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Dieser Betrag kann auch ohne Pflegegrad ausgezahlt werden, sofern ein erheblicher Betreuungsaufwand nach § 40 SGB XI vorliegt. Sollten weitere Umbaumaßnahmen erforderlich sein, kann die Pflegekasse unter Umständen weitere Zuschüsse gewähren.
Beispielrechnung
Bei der nachfolgenden Tabelle handelt es sich lediglich um eine Beispielrechnung. Die Preise für die einzelnen Maßnahmen sind Durchschnittswerte und dienen lediglich zur Orientierung.
Maßnahmen | Kosten |
---|---|
Einbau einer Rollstuhlrampe | 800 € |
Umbau der Dusche | + 5.000 € |
Verbreiterung der Türen | + 1.600 € |
Gesamtkosten | = 7.400 € |
Zuschüsse durch die Pflegekasse | - 4.000 € |
Eigenanteil | = 3.400 € |
Die Umbaumaßnahmen müssen im Vorfeld von der Pflegekasse genehmigt worden sein, erst dann sollten Sie Verträge mit den zuständigen Handwerksunternehmen abschließen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, fließen später auch die Zuschüsse. Ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen, reicht den Pflegekassen vollkommen aus.
Um Zuschüsse durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss grundsätzlich mindestens eines von drei Kriterien erfüllt worden sein:
- Durch die Maßnahmen wird die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht
- Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflege-/Betreuungspersonen
- Durch die Umbaumaßnahmen wird eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht
Finanzierung der Wohnraumanpassung
Sie bzw. Ihr Angehöriger müssen in der Regel einen Eigenanteil für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen leisten: dieser beläuft sich auf mindestens 10 Prozent der Kosten für die Maßnahme, aber nicht mehr als 50 Prozent der monatlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Sofern das monatliche Einkommen des Versicherten unter 718 € liegt, beträgt der Eigenanteil maximal 25 Prozent der Monatseinkünfte. Der Eigenanteil entfällt, sollten Sie oder Ihr Angehöriger (ergänzende) Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter beziehen oder eine Erwerbsminderung vorliegen.
Es handelt sich bei der Wohnraumanpassung um eine notwendige Veränderung die auch subventioniert wird. Im Rahmen von altersgerechten Umbaumaßnahmen erhalten Sie zum Beispiel von der KfW Bank besonders günstige Kredite. Im Internet finden Sie bereits erste Informationen diesbezüglich und können so schon jetzt abschätzen, wie eine Finanzierung aussehen könnte.