Betreuungsperson zu Hause
Eigenanteil: 0 €(Verhinderungs-/Kurzzeitpflege)
Sie können sich als pflegender Angehöriger aufgrund von Krankheit, Erholungsurlaub oder durch andere Gründe vorrübergehend nicht um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und denken darüber nach, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?
Wie wäre es, wenn Sie die Kurzzeitpflege nicht in einer stationären Einrichtung, sondern bei sich Zuhause verbringen könnten? Bei Linara – Betreuung zu Hause haben wir für diesen Fall das Angebot einer zeitlich befristeten häuslichen Betreuung, unsere „Ambulante Kurzzeitpflege“ für einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.
Hierfür bestehen seit Juli 2025 höhere Erstattungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung.
Mit dem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag können nun Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege flexibel miteinander kombiniert werden. Dadurch ist es möglich, dass bis zu 3.539 € jährlich für die nachgewiesenen Kosten erstattet werden können.
Linara ist zudem von den Pflegekassen als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach § 45 a SGB XI anerkannt – hieraus ergeben sich zusätzliche monatliche Erstattungsansprüche! Eine beispielhafte Rechnung des von Ihnen zu tragenden Eigenanteils finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Bis zu 3.539 € jährlich erstattungsfähig. (Erstattungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeversicherung.)
Linara unterstützt Sie direkt und ohne zwischengeschaltete Agenturen durch Betreuungspersonen, die wir für Sie geprüft und ausgewählt haben. Allen vermittelten Betreuungspersonen stellen wir Zugriff auf Weiterbildungsprogramme für die häusliche Betreuung zur Verfügung.
Die Betreuungspersonen arbeiten als selbstständige EU-Bürger 100% legal. Die Betreuungspersonen betreiben als EU-Bürger ein deutsches Gewerbe. Sie verfügen über Gewerbehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung und werden Ihr direkter Vertragspartner.
Für die Finanzierung steht der Gemeinsame Jahresbetrag aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von max. 3.539 € jährlich zur Verfügung
Voraussetzungen für Nutzung des Gemeinsamen Jahresbetrages:
Stellen Sie rechtzeitig vor Beginn der Ambulanten-Kurzzeitpflege bei Linara einen Antrag auf tageweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Das entsprechende Formular wird üblicherweise von den Kassen online zum Download zur Verfügung gestellt.
Wichtig bei der Inanspruchnahme der tageweisen Verhinderungspflege ist, dass der beantragte Zeitraum der Verhinderung mit dem Einsatz- bzw. Rechnungszeitraum Ihrer Betreuungsperson übereinstimmt. Als Kostennachweis reichen Sie die entsprechende Rechnung Ihrer Betreuungskraft bei der Pflegekasse ein.
Nach Beendigung der vier- bis maximal achtwöchigen Ambulanten-Kurzzeitpflege bei Linara wird die Pflege wieder durch die ursprüngliche Pflegeperson übernommen. Sollte anschließend Bedarf an einer kontinuierlichen häuslichen Betreuung bestehen, so unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Betreuungsangebot für eine reguläre „24 Stunden Betreuung“.