"Ambulante Kurzzeitpflege“ bei Linara – Betreuung zu Hause
Sie können sich als pflegender Angehöriger aufgrund von Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und denken darüber nach, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?
Wie wäre es, wenn die zeitlich befristete Betreuung nicht in einer stationären Einrichtung, sondern im eigenen Zuhause erbracht würde? Bei Linara – Betreuung zu Hause haben wir für diesen Fall das Angebot einer zeitlich befristeten häuslichen Betreuung, unsere „Ambulante Kurzzeitpflege“ für einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.
Beispielrechnung zur Finanzierung der "Ambulante-Kurzzeitpflege"
Hierfür bestehen seit Juli 2025 höhere Erstattungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung.
Mit dem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag können nun Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege flexibel miteinander kombiniert werden. Dadurch ist es möglich, dass bis zu 3.539 € jährlich für die nachgewiesenen Kosten erstattet werden können.
Linara ist zudem von den Pflegekassen als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach § 45 a SGB XI anerkannt – hieraus ergeben sich zusätzliche monatliche Erstattungsansprüche! Eine beispielhafte Rechnung des von Ihnen zu tragenden Eigenanteils finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
| Mittelschwere Betreuungssituation |
|---|

- 3.899 €
Erstattungen
63,- €
| Merkmale |
| • Pflegegrad 3 • eingeschränkte Mobilität • mittleres Demenzstadium • Leichte Inkontinenz • Erweiterte Deutschkenntnisse (A2) • Demenzbetreuung • Erweiterte Betreuungserfahrung |
| Gesamtbudget für 4 Wochen Ambulante Kurzzeitpflege | 3.962 € |
| davon Kosten für die Betreuungsleistung vor Ort | ( 2.990 €) |
| davon Anerkannte Alltagsunterstützungsleistungen Vermittlung · Pflegeberatung · Organisation · Verwaltung |
( 972 €) |
| Erstattungen durch die Pflegekasse (Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) (jährlich bis zu 3.539 € für Betreuungsleistung vor Ort) |
- 2.990 € |
| Entlastungsbetrag | - 131 € |
| 40 % der Pflegesachleistungen (PG 3) | - 599 € |
| Anteiliges Pflegegeld (50 %) | - 179 € |
| Eigenanteil | 63 € |
Das zeichnet uns aus:
Direkte Unterstützung durch geprüfte Betreuungspersonen
Linara unterstützt Sie direkt und ohne zwischengeschaltete Agenturen durch Betreuungspersonen, die wir für Sie geprüft und ausgewählt haben. Allen vermittelten Betreuungspersonen stellen wir Zugriff auf Weiterbildungsprogramme für die häusliche Betreuung zur Verfügung.
Rechtliche Sicherheit - 100% nach deutschem Recht
Die Betreuungspersonen arbeiten als selbstständige EU-Bürger 100% legal. Die Betreuungspersonen betreiben als EU-Bürger ein deutsches Gewerbe. Sie verfügen über Gewerbehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung und werden Ihr direkter Vertragspartner.
Wer hat Anspruch auf Ambulante-Kurzzeitpflege?
Für die Finanzierung steht der Gemeinsame Jahresbetrag aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von max. 3.539 € jährlich zur Verfügung
Voraussetzungen für Nutzung des Gemeinsamen Jahresbetrages:
- Pflegebedürftige Person wird in der eigenen Häuslichkeit gepflegt
- Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
- Verhinderte Person ist gegenüber der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet + vorübergehend nicht in der Lage, die Pflege zu erbringen bzw. sicherzustellen
- Mögliche Gründe: Urlaub, Krankheit, berufliche und /oder familiäre Verpflichtungen
- Kein Nachweis notwendig (ärztl. Bescheinigung, Buchungsnachweise etc.)
- Entstandene Kosten für die Verhinderungspflege nachweisbar, z.B. durch Rechnungen
- Eine vollständige Ausschöpfung der Mittel ist möglich, wenn im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden.
Was muss beachtet werden?
Stellen Sie rechtzeitig vor Beginn der Ambulanten-Kurzzeitpflege bei Linara einen Antrag auf tageweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Das entsprechende Formular wird üblicherweise von den Kassen online zum Download zur Verfügung gestellt.
Wichtig bei der Inanspruchnahme der tageweisen Verhinderungspflege ist, dass der beantragte Zeitraum der Verhinderung mit dem Einsatz- bzw. Rechnungszeitraum Ihrer Betreuungsperson übereinstimmt. Als Kostennachweis reichen Sie die entsprechende Rechnung Ihrer Betreuungskraft bei der Pflegekasse ein.
Wie geht es danach weiter?
Nach Beendigung der vier- bis maximal achtwöchigen Ambulanten-Kurzzeitpflege bei Linara wird die Pflege wieder durch die ursprüngliche Pflegeperson übernommen. Sollte anschließend Bedarf an einer kontinuierlichen häuslichen Betreuung bestehen, so unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Betreuungsangebot für eine reguläre „24 Stunden Betreuung“.
