Die 24 Stunden Betreuung zu Hause ist eine ideale Lösung, wenn ältere Menschen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, aber Unterstützung im Alltag benötigen. Linara ist Ihr erfahrener Anbieter in diesem Bereich und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl qualitativ hochwertig als auch finanziell transparent sind.  Bei der Bestimmung der Betreuungskosten spielen Ihre Bedürfnisse und die besonderen Qualifikationen der Betreuer/-innen eine ebenso große Rolle, wie die optimale Ausschöpfung der Vielzahl gesetzlicher Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Bei unserer persönlichen Beratung legen wir größten Wert darauf, für Sie immer auch die bestmögliche Finanzierung zu erarbeiten.

Bessere Förderung durch landesrechtliche Anerkennung

Seit April 2022 ist Linara ein durch das LASV Brandenburg anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI, zwischenzeitlich sind weitere Anerkennungen in anderen Bundesländern hinzugekommen. Aktuell verfügen weniger als 1% der Anbieter für sog. 24h-Betreuung über eine solche Legitimation. Durch die landesrechtliche Anerkennung profitieren Sie, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, von der Möglichkeit zusätzlicher finanzieller Erstattungen durch die Pflegekassen. Unsere Berater/-Innen sind qualifiziert, auch in komplexen Situationen den Überblick zu behalten und Sie bestmöglich zu beraten.

Transparent und fair – die Kosten der 24 Stunden Betreuung

Aufgrund des flexiblen Leistungsumfangs variieren die 24 Stunden Betreuungskosten je nach individuellem Betreuungsbedarf und beginnen bei ca. 2.800 Euro pro Monat. Dieser Betrag beinhaltet die  Vergütung der Betreuungskräfte, Sozialabgaben und Steuern, sowie organisatorische Leistungen wie die Auswahl und Vermittlung geeigneter Betreuungspersonen.

Die Betreuungskosten ergeben sich aus dem Betreuungsumfang sowie der Qualifikation der Betreuungspersonen und richten sich nach der individuellen Betreuungssituation und Ihren Wünschen. Eine gute erste Orientierung für die zu erwartende monatliche Belastung bietet Ihnen die nachfolgenden Finanzierungsbeispiele. Bei der Berechnung wurden die ab dem 1.1.2024 geltenden Sätze für Pflegegeld und Sachleistungen angewendet.

Leichte Betreuungssituation

ab 104
   - 40 €
Erstattungen
64,- €/Tag
Merkmale
• Alleinlebende betreute Person
• Leicht eingeschränkte Mobilität
• Hilfe durch Rollator/Gehstock
• beginnende Demenz
• keine Inkontinenz
• Grundkenntnisse Deutsch (A1)
• Erste Betreuungserfahrung
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Mittelschwere Betreuungssituation

ab 116
   - 54 €
Erstattungen
62,- €/Tag
Merkmale
• Weitere Personen im Haushalt
• eingeschränkte Mobilität
• mittleres Demenzstadium
• Leichte Inkontinenz
• Erweiterte Deutschkenntnisse (A2)
• Demenzbetreuung
• Erweiterte Betreuungserfahrung
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Anspruchsvolle Betreuungssituation

ab 130
   - 89 €
Erstattungen
41,- €/Tag
Merkmale
• Zwei betreute Personen
• Bettlägerigkeit
• Transfer/Umlagern notwendig
• Fortgeschrittene Demenz
• Harn- oder Stuhl-Inkontinenz
• Gute Deutschkenntnisse (B1)
• Qualifizierte Demenzbetreuung
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Beispielrechnung zur Finanzierung

Leichte Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 2, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 104 € pro Tag 3.120 € 3.120 €
Entlastungsbetrag 131 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 318 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 2 208 € 347 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 2.463 € 2.773 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.528 €) 211 € 211 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 64 € pro Tag 1.919 € 2.229 €
  310 € Preisvorteil  
Mittelschwere Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 3, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 116 € pro Tag 3.480 € 3.480 €
Entlastungsbetrag 131 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 599 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 3 359 € 599 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 2.391 € 2.881 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.528 €) 211 € 211 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 62 € pro Tag 1.847 € 2.337 €
  490 € Preisvorteil  
Anspruchsvolle Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 4 & 2, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 130 € pro Tag 3.900 € 3.900 €
Entlastungsbetrag - 262 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4 & 2 - 890 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 4 & 2 - 756 € - 1.147 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 1.992 € 2.753 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) - 422 € - 422 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 41 € pro Tag 1.237 € 1.998 €
  761 € Preisvorteil  

Erläuterungen zum Preisbeispiel:

  1. In den Beispielrechnungen wurden die Gesamtbetreuungskosten pro Tag sowie die Effektive monatliche Belastung pro Tag auf volle Euro gerundet.
  2. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
  3. Da kein ambulanter Pflegedienst vor Ort für Pflegeleistungen in Anspruch genommen wird, steht das volle Sachleistungsbudget des Pflegedienstes noch zur Verfügung. Aufgrund der landesrechtlichen Anerkennung  von Linara als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach §45a SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets für die Dienstleistung von Linara erstattet werden (sogenannte Sachleistungsumwandlung gem. § 45a Abs. 4 SGB XI).
  4. Das verbleibende Pflegegeld wird an die versicherte Person ab Pflegegrad 2 monatlich zur freien Verfügung ausgezahlt.
  5. Der Betrag der Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag 1.685 € zuzüglich max. 843 € aus der Kurzzeitpflege. Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39, SGB XI erfüllt sein. Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel zur Verhinderungspflege.
  6. Die Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie gern von Ihrem Kundenberater.

Detailliertere Informationen zu allen staatlichen Zuschüssen erhalten Sie im Abschnitt Zuschüsse und Förderungen.

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Erstaufnahmepauschale und Geld-zurück-Garantie

Für Erstanamnese, Auswahl der ersten Betreuungsperson und Vertragsanbahnung wird nach Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson einmalig eine Pauschale in Höhe von 379,50 € in Rechnung gestellt - aber nur, wenn Sie mit unserer Dienstleistung zufrieden sind.

Ansonsten greift unsere Geld-zurück-Garantie: Wir erheben keine Erstaufnahmepauschale oder erstatten Ihnen den Betrag zurück, falls Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson mitteilen, dass Sie mit der erbrachten Betreuungsdienstleistung nicht zufrieden sind und daher den Dienstleistungs- bzw. Personenbetreuungsvertrag beenden möchten.

24 Stunden Pflege Kosten – aufgeschlüsselte Leistungen und Kostenbestandteile

Wir von Linara sorgen für die sorgfältige Auswahl der Betreuungskräfte, die in Ihrem Haushalt leben und rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Zudem legen wir großen Wert darauf, dass die Betreuungspersonen fair bezahlt werden, um eine hohe Zufriedenheit und Qualität der Leistungen zu gewährleisten. Die 24 Stunden Pflege Kosten bei Linara setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die alle Aspekte der häuslichen Betreuung abdecken:

  • Persönliche Unterstützung: Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der Mobilität.
  • Haushaltshilfe: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen, Putzen und Einkaufen.
  • Gesellschaft: Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder gemeinsamen Freizeitaktivitäten.
  • Organisatorische Services: Hilfe bei der Beantragung von Pflegegraden, Förderungen und Zuschüssen.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die einzelnen Leistungskomponenten, aus denen sich die Kosten für die 24 Stunden Pflege bei Linara zusammensetzen.

Kosten für Gewinnung der Betreuungspersonen, Beratung und Vermittlung

Linara übernimmt den gesamten Auswahl- und Vermittlungsprozess, um passende 24 Stunden Betreuungsperson aus Osteuropa für alle Familien zu finden. Dieser Service umfasst die gezielte Auswahl qualifizierter Betreuungspersonen sowie eine eingehende Beratung, um die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Seniorinnen und Senioren genau zu verstehen. Linara prüft die fachliche und persönliche Eignung der Pflegekräfte sorgfältig, führt Hintergrundgespräche und bewertet Qualifikationen, um eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen. Nach der Auswahl unterstützt Linara zudem alle organisatorischen Details, einschließlich der Vertragsgestaltung und der Planung der Anreise, sodass der gesamte Prozess für die Familien entspannt und reibungslos abläuft.

Kosten für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

ältere Frau, die von einer jüngeren Frau liebevoll unterstützt wird. Die ältere Frau sitzt in einem Stuhl und lächelt, während die jüngere Frau neben ihr steht und ihre Hand hält. Dies scheint eine Szene der Fürsorge und Unterstützung zwischen zwei Genera

Die monatlichen Kosten für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung spiegeln die selbstständige Arbeitsweise und den umfassenden Betreuungsumfang wider. Sie verstehen sich bei freier Kost und Logis für die Pflegekräfte. Linara arbeitet ausschließlich mit selbstständigen Betreuungspersonen, die über Erfahrung und Eigenverantwortung im häuslichen Betreuungsbereich verfügen. Die Betreuungskräfte wohnen bei den zu betreuenden Personen und übernehmen alle notwendigen Aufgaben im Alltag, einschließlich der Haushaltsführung und persönlichen Fürsorge. Der Vorteil der Zusammenarbeit mit selbstständigen Kräften ist die Flexibilität und das individuelle Engagement, das die Betreuungskräfte für ihre Klienten mitbringen.

Steuern und Sozialabgaben der Betreuungsperson

Linara kümmert sich um alle organisatorischen Aspekte im Hinblick auf die Steuern und Sozialabgaben der selbstständigen Betreuungskraft. Mit einem eigenen internen Team bietet Linara umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung und der Einhaltung aller relevanten steuerlichen Vorgaben. In Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater als Partner unterstützt Linara die Betreuungskräfte dabei, ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen. So können sich die Betreuungspersonen voll auf die Betreuung konzentrieren, während Linara die administrativen Aufgaben übernimmt.

Kranken- und Unfallversicherung für die Betreuungsperson

Eine Kranken- und Unfallversicherung für die Pflegekraft wird ebenfalls bereitgestellt. So ist die Betreuungsperson im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls abgesichert, was auch den Schutz der betreuten Person erhöht.

Ersatz bei Ausfall der Betreuungsperson

Falls die reguläre Pflegekraft krank wird oder aus anderen Gründen ausfällt, organisiert Linara umgehend eine Ersatzkraft, um eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen. Aus diesem Grund arbeitet Linara unabhängig von den unmittelbaren Anfragen ständig daran, den Pool von verfügbaren Betreuungspersonen auszubauen. Durch dieses Vorgehen können Betreuungsengpässe vermieden und eine verlässliche Unterstützung gewährleistet werden.

Betreuung durch das Linara-Team während der gesamten Vertragslaufzeit

Linara legt großen Wert auf pflegefachliche Expertise und Erfahrung, um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Aus diesem Grund sind im Linara-Team derzeit sechs Pflegefachkräfte beschäftigt, von denen fünf als Pflegeberater nach §7a und §45b SGB XI zertifiziert sind und vier über eine Qualifikation als Pflegedienstleitung (PDL) verfügen. Diese Experten beraten die betreuten Familien umfassend und nutzen ihr Wissen zur sorgfältigen Auswahl und Qualifikation der Betreuungskräfte. Auch während der gesamten Vertragslaufzeit steht das Linara-Team den Familien und Betreuungspersonen beratend zur Seite und sorgt dafür, dass alle Beteiligten kontinuierlich fachlich unterstützt werden. So wird eine Betreuung auf höchstem Niveau gewährleistet, die individuell angepasst ist und langfristig höchste Qualitätsstandards erfüllt.

24 Stunden Betreuung Kosten – individuelle Lösungen für bezahlbare Pflege zu Hause

Neben den transparenten 24 Stunden Betreuungskosten bieten wir von Linara Unterstützung, um alle Finanzierungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen. So können Familien durch Pflegegeld und Sachleistungen der Pflegekasse entlastet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Auch steuerliche Vorteile, wie die Absetzbarkeit von Pflegekosten, können zur finanziellen Entlastung beitragen. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und stellen sicher, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt werden. Mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen schaffen wir nicht nur eine warme und sichere Umgebung für Senioren, sondern auch Transparenz in Sachen 24 Stunde Pflege Kosten.

Wichtige Zuschüsse und Förderungen

Zur unterstützenden Finanzierung der Seniorenbetreuung bietet der Gesetzgeber einige Leistungen, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Holzstempel mit der Aufschrift "GELD VOM STAAT", der auf Geldscheinen platziert ist. Der Stempel deutet darauf hin, dass es sich um staatliche finanzielle Unterstützung oder Mittel handelt.

Erstattungen für Alltagsunterstützung

Aufgrund der Anerkennung von Linara als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen durch das LASV Brandenburg nach §45a SGB XI haben Sie Anspruch auf folgende Erstattungen durch die Pflegekassen:

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Der Betrag kann zweckgebunden eingesetzt werden zur Kostenerstattung für anerkannte Leistungen zu Unterstützung und Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.

Umwandlung von Sachleistungen

Ab Pflegegrad 2 steht für jeden Pflegebedürftigen ein sogenanntes Sachleistungsbudget zur Verfügung. Die Höhe dieses Budgets richtet sich nach dem Pflegegrad. Das Sachleistungsbudget wird üblicherweise im Rahmen der Kombi-Pflege für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen durch eine ambulanten Pflegedienst genutzt. Wird kein Pflegedienst für die Erbringung von Pflegeleistungen benötigt, dann können von dem weiterhin zur Verfügung stehenden Sachleistungsbudget bis zu 40 % für die Erbringung von Alltagsunterstützungsleistungen durch landesrechtlich anerkannte Anbieter wie Linara umgewandelt werden.

In diesem Fall wird - wie bei der Kombi-Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst- das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Die Umwandlung des Sachleistungsbudgets ist vorteilhaft für Sie, da der Gesamtbetrag aus den Sachleistungen plus das anteilige Pflegegeld höher ist als bei ausschließlicher Zahlung des vollen Pflegegeldbetrages.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche der versicherten hilfsbedürftigen Person ab Pflegegrad 2 unter der Voraussetzung der Sicherstellung der häuslichen Pflege ausgezahlt wird und zur freien Verfügung steht. Die Sätze wurden zuletzt zum 1.1.2024 angepasst.

Das Pflegegeld kann mit anderen Leistungen, z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen kombiniert werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausgezahlt, je nach Umfang der durch den Pflege- oder Alltagsunterstützungsdienst erbrachten Leistungen.

Pflegegrad Pflegegeld-Anspruch
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 347
Pflegegrad 3 599
Pflegegrad 4 800
Pflegegrad 5 990

Weitere Informationen zur Festlegung des Pflegegrades und der Verwendung des Pflegegeldes für die häusliche Betreuung finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema Pflegegrade & Pflegegeld. Zur optimalen Kombination aller möglichen Leistungen der Pflegeversicherung beraten Sie gerne unsere qualifizierten Berater/innen.

Verhinderungspflegegeld

Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung die Betreuung und Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 2.418 € Verhinderungspflegegeld (Grundbetrag 1.685 € zuzüglich, max. 806 € aus der Kurzzeitpflege). Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege werden 50% des monatlichen Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt.

In unserem Ratgeberartikel verraten wir Ihnen weitere Tipps zu Ihrem Antrag auf Verhinderungspflegegeld.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der pflegende Angehörige ist gegenüber der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet und vorübergehend nicht in der Lage, die Pflege selbst zu erbringen. Der Grund ist unerheblich.  Es spielt also keine Rolle, ob Sie als pflegender Angehöriger in Urlaub fahren möchten, krank sind oder einen anderen Grund haben.
  • Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt, d.h. es muss mindestens 6 Monate ein Pflegegrad vorliegen.
  • Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Die entstandenen Kosten für die Verhinderungspflege müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden können, z.B. durch Rechnungen.

Leistungen der Verhinderungspflege

  • Der Grundbetrag für die Aufwendungen der Verhinderungspflege beträgt 1.685 € für einen Zeitraum von max. 6 Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Grundbetrag kann durch die Inanspruchnahme von nicht genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege bis zu einer Höhe von 806 € deutlich erhöht werden auf den Gesamtbetrag von maximal 2.418€ pro Jahr.
  • Die Begrenzung des Anspruchs auf 6 Wochen gilt lediglich für eine tageweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, z.B. bei Abwesenheit im Urlaub. Benötigen Sie nur stundenweise Verhinderungspflege- was auch möglich ist- wird diese Zeit nicht auf Tage hochgerechnet. Jedoch gilt auch hier der Höchstbetrag von 2.418 € pro Jahr.
  • Während der Zeit der mehrtägigen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub) erhält die pflegebedürftige Person die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
  • Anders verhält es sich bei einer stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, hier wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

Tipps für Organisation, Antrag und Beratung

Wer darf die Verhinderungspflege erbringen?

Sie können frei entscheiden, wen Sie mit der Ausübung der Verhinderungspflege beauftragen. Es müssen keine professionellen Anbieter, wie beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst oder freiberufliche Pflegekräfte sein, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben.

Die Verhinderungspflege darf auch von Verwandten, Freunden oder Nachbarn erbracht werden.

Dabei ist zu beachten: Wird die Verhinderungspflege von einem Verwandten ausgeübt, der mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, werden nur Aufwendungen bis zur 1,5fachen Höhe des Pflegegeldes erstattet.

Sofern Sie genaue Nachweise für die entstandenen Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson erbringen, können die Leistungen auch bis zum Höchstbetrag von 2.418 € erstattet werden.

Wie und wann beantrage ich die Verhinderungspflege?

Auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, empfehlen wir die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.

  • Schriftlich: Das Formular dazu stellen die meisten Pflegekassen online zum Download bereit
  • Rechtzeitig vor Abwesenheit (am besten 4 Wochen vorher) – dies ist kein Muss, der Antrag kann in Notfällen auch kurzfristig erfolgen. Wenn man es planen kann, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen
Was muss ich tun, um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten?

Nach Beendigung der Verhinderungspflege Kostennachweis (z.B. Rechnung) bei der Pflegekasse einreichen. Den Kostennachweis entweder zusammen mit entsprechendem Formular der Pflegekasse oder formlos einreichen (am besten vorher bei der Pflegekasse nachfragen, ob formlose Nachweise akzeptiert werden).

Wo bekomme ich kompetente Beratung zur Verhinderungspflege?
  • Bei unabhängigen Beratungsstellen wie z.B. Pflegestützpunkten
  • Bei der Pflegekasse des Versicherten (als Angehöriger haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Beratung)
Wie finde ich eine Beratungsstelle in meiner Nähe?

Wir empfehlen Ihnen die Internetseite des Zentrums für Qualität in der Pflege, einer gemeinnützigen Stiftung mit dem Ziel, Wissen für alle bereit zu stellen und die Pflegequalität zu verbessern. Sie können sich auch sehr gerne an uns wenden – Linara hilft Ihnen bei der Suche einer naheliegenden Beratungsstelle.

In der Regel sind bei der Beantragung mindestens folgende Angaben notwendig:
  • Zeitraum der Pflege
  • Täglicher Stundenumfang
  • Angabe, ob Ersatzpflegender mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist
  • Angabe, ob Ersatzpflegender mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt

Steuerliche Vergünstigungen

Die von Linara vermittelten Betreuungsleistungen sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Hierbei können jährlich von einem Gesamtbetrag bis zu 20.000 Euro 20%, also bis zu 4.000 Euro, direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Da wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen dürfen, befragen Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten bitte Ihren Steuerberater.

Weitere Zuschüsse und Förderungen

Wir empfehlen Ihnen die Beantragung und Inanspruchnahme dieser Leistungen, da dies auch eine Entlastung für Ihre Betreuungsperson darstellt bzw. ihre Arbeit aktiv unterstützt. Während die hilfsbedürftige Person z. B. in einer Demenzgruppe oder in einer Tagespflege-Einrichtung stundenweise Aktivierung und Versorgung erhält, kann die Betreuungsperson diese Zeit für die notwendige Freizeit und Erholung nutzen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden.