Bei der Bestimmung der Betreuungskosten spielen Ihre Bedürfnisse und die besonderen Qualifikationen der Betreuer/-innen eine ebenso große Rolle, wie die optimale Ausschöpfung der Vielzahl gesetzlicher Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Als wichtigen Teil unserer persönlichen Beratung legen wir größten Wert darauf, für Sie immer auch die bestmögliche Finanzierung zu erarbeiten.
Seit April 2022 ist Linara ein durch das LASV Brandenburg anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Aktuell verfügen weniger als 1% der Unternehmen, die sog. 24h-Betreuung vermitteln, über eine solche Anerkennung. Dadurch profitieren Sie bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von der Möglichkeit zusätzlicher finanzieller Erstattungen durch die Pflegekassen. Unsere Berater/-Innen sind qualifiziert, auch in komplexen Situationen den Überblick zu behalten. So ermöglichen wir Ihnen mit unserer Erfahrung eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig kostengünstige 24h-Pflege.
Kosten für die Betreuung
Die Betreuungskosten ergeben sich aus dem Betreuungsumfang sowie der Qualifikation der Betreuungspersonen und richten sich nach der individuellen Betreuungssituation und Ihren Wünschen. Eine gute erste Orientierung für die zu erwartende monatliche Belastung bietet Ihnen das nachfolgende Finanzierungsbeispiel.
Preisbeispiel zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Betreuungssituation: Hauswirtschaftliche Versorgung, pflegerische Alltagshilfe und soziale Betreuung für eine hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 3 durch eine in Deutschland gewerbetreibende Betreuungsperson mit ersten Erfahrungen und Deutsch Grundkenntnissen (A1), keine Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes für Pflegeleistungen
Monatliche Kosten und Zuschüsse (auf 30 Tage gerechnet) | |
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Effektive monatliche Belastung | 1.440 € |
Gesamtbetreuungskosten: 99€ pro Tag | 2.970 € |
1. Entlastungsbetrag | - 125 € |
2. Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 | - 545 € |
3. Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | - 327 € |
4. Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) | - 200 € |
Eigenanteil an den Betreuungskosten | 1.773 € |
5. Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) | - 333 € |
Erläuterungen zum Preisbeispiel:
- Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
- Da kein ambulanter Pflegedienst vor Ort für Pflegeleistungen in Anspruch genommen wird, steht das volle Sachleistungsbudget des Pflegedienstes noch zur Verfügung. Aufgrund der landesrechtlichen Anerkennung von Linara als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach §45a SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets für die Dienstleistung von Linara erstattet werden (sogenannte Sachleistungsumwandlung gem. § 45a Abs. 4 SGB XI).
- Das verbleibende Pflegegeld wird an die versicherte Person ab Pflegegrad 2 monatlich zur freien Verfügung ausgezahlt.
- Der Betrag der Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag 1.612 € zuzüglich max. 806 € aus der Kurzzeitpflege. Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39, SGB XI erfüllt sein. Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel zur Verhinderungspflege.
- Die Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie gern von Ihrem Kundenberater.
Detailliertere Informationen zu allen staatlichen Zuschüssen erhalten Sie auf der Detailseite zum Thema Zuschüsse und Förderungen.
Vermittlungshonorar und Geld-zurück-Garantie
Für die Bedarfsanalyse, Vertragsanbahnung und Erstaufnahme erheben wir nach der Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson ein einmaliges Honorar in Höhe von 384€ nur dann, wenn Sie mit der Betreuung zufrieden sind.
Ansonsten greift unsere Geld-zurück-Garantie: Falls Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Anreise Ihrer ersten Betreuungsperson mitteilen, dass Sie mit der erbrachten Betreuungsdienstleistung nicht zufrieden sind und daher den Dienstleistungs- bzw. Personenbetreuungsvertrag beenden möchten. In diesem Fall wird kein Vermittlungshonorar von Linara erhoben.
Häufige Fragen und Antworten
Sie schließen einen Vertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab. Einmal monatlich erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und/oder per Post. Diese beinhaltet sämtliche Kosten, sowohl für die Betreuungsleistung als auch für die Leistungen von Linara. Ihr fester Ansprechpartner bei Linara steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.
Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen, ist dies schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Im Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Wir werden die Abreise der Betreuungsperson in dieser Situation nach Ihren Wünschen organisieren.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei Linara. Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und tauschen ggf. die Betreuungsperson aus. Wir sind so überzeugt von dem hohen Engagement unserer Mitarbeiter und der hohen Qualität der von uns vermittelten Betreuungsdienstleistung, dass wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie anbieten.