"Ersatz-Kurzzeitpflege“ bei Linara – Betreuung zu Hause
Sie sind als pflegender Angehöriger aufgrund von Krankheit, Erholungsurlaub oder durch andere Gründe wenigstens teilweise verhindert? Dann übernimmt die Pflegekasse für max. 6 Wochen eines Kalenderjahres die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Bei Linara – Betreuung zu Hause haben wir für diesen Fall das Angebot einer zeitlich befristeten häuslichen Betreuung, unsere Ambulante Kurzzeitpflege. Gerne informieren wir Sie, was bei der Inanspruchnahme dieses Angebots beachtet werden muss:
Kosten
Die Kosten einer Ersatz-Kurzzeit-Pflege von Linara bei Ihnen zu Hause (häusliche Pflege bei Verhinderung nach §39 SGB XI) können anteilig bei der Pflegekasse erstattungsfähig sein
Mittelschwere Betreuungssituation |
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- 3287 €
Erstattungen
672,- €
Merkmale |
• Weitere Personen im Haushalt • eingeschränkte Mobilität • mittleres Demenzstadium • Leichte Inkontinenz • Erweiterte Deutschkenntnisse (A2) • Demenzbetreuung • Erweiterte Betreuungserfahrung |
Mittelschwere Betreuungssituation |
Beispiel Pflegegrad 3 |
Verhinderungspflege | -1.612 € |
Übertragung aus dem Budget der Kurzzeitpflege | max.- 806 € |
Entlastungsbetrag | - 125 € |
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 | - 573 € |
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | - 171 € |
Gesamte Erstattungsmöglichkeiten | -3287 € |
Gesamtkosten für 4 Wochen Ersatzpflege | ca. 3959 € |
Eigenanteil | ca.671 € |
Das zeichnet uns aus:
Direkte Unterstützung durch geprüfte Betreuungspersonen
Linara unterstützt Sie direkt und ohne zwischengeschaltete Agenturen durch Betreuungspersonen, die wir für Sie geprüft und ausgewählt haben. Allen vermittelten Betreuungspersonen stellen wir Zugriff auf Weiterbildungsprogramme für die häusliche Betreuung zur Verfügung.
Rechtliche Sicherheit - 100% nach deutschem Recht
Die Betreuungspersonen arbeiten als selbstständige EU-Bürger 100% legal. Die Betreuungspersonen betreiben als EU-Bürger ein deutsches Gewerbe. Sie verfügen über Gewerbehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung und werden Ihr direkter Vertragspartner.
Wer hat Anspruch auf Ersatz-Kurzzeitpflege?
Für die Finanzierung der Ersatz-Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege in Anspruch genommen, darüber hinaus werden ungenutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege verwendet.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson muss durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gründe verhindert sein.
- Die häusliche Pflege dauert bereits 6 Monate und es liegt seitdem ein Pflegegrad vor
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Eine vollständige Ausschöpfung der Mittel ist möglich, wenn im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden.
Was muss beachtet werden?
Stellen Sie rechtzeitig vor Beginn der Ersatz-Kurzzeitpflege einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Das entsprechende Formular wird üblicherweise von den Kassen online zum Download zur Verfügung gestellt. Bei diesem Antrag gibt es die Möglichkeit, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren. In der Regel kann einfach im Antragsformular zur Verhinderungspflege der entsprechende Punkt „Umwidmung der Kurzzeitpflege“ mit angekreuzt werden. Als Kostennachweis reichen Sie die Rechnung über die geleisteten Betreuungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse ein.
Wie geht es danach weiter?
Nach Beendigung der vier- bis maximal sechswöchigen Ersatz-Kurzzeitpflege wird die Pflege wieder durch die ursprüngliche Pflegeperson übernommen. Sollte anschließend Bedarf an einer kontinuierlichen häuslichen Betreuung bestehen, so unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Betreuungsangebot für eine reguläre „24 Stunden Betreuung“.