Beratung für Versicherte und pflegende Angehörige
Auf Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kommen viele Fragen zu. Das komplexe Pflegeversicherungsgesetz macht es nicht leichter. Mit Linara haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, um sich in diesem komplizierten System zurecht zu finden und bestmöglich verfügbare Zuschüsse und Erstattungen auszuschöpfen.
Unsere Pflegeberatung informiert Sie zu verschiedenen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen können - zum Beispiel zu Pflegegraden. Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu? Macht eine Höherstufung Sinn? Bringt ein Widerspruch Erfolg? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen.
Verpflichtende Beratungseinsätze
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann es zu Kürzungen des Pflegegeldes kommen.
Unser Pflegeberatungsangebot für Sie
Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI
- » Beurteilung und Vorschläge zur Verbesserung der Pflegesituation
- » Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der vorgeschriebenen Pflichteinsätze
keine Zusatz-Kosten für Sie
Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- » Pflegegrad-Einstufung oder Höherstufung
- » Widerspruchsformulierung
- » Pflegefachliche Gutachtenerstellung
199,- € im Aktionszeitraum bis März 2023
Zusätzlicher Service für Linara Kunden
Wenn Sie eine durch Linara organisierte häusliche Betreuung in Anspruch nehmen, unterstützt Sie unser Pflegeberatungsteam mit folgenden Leistungen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen:
- » Beratung rund um Pflegeversicherungsleistungen
- » Erstberatung zum Vorgehen bei Widersprüchen
- » Kommunikation mit der Pflegekasse zu unserer Dienstleistung und den Erstattungen