Unsere Expertise in der Pflege
Unser Team von erfahrenen Pflegefachkräften verfügt über umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung in der Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen und Pflegegrade. Wir beraten Sie individuell und umfassend zu allen Fragen rund um die Pflege.
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Unsere Mitarbeiter sind Experten in ihrem Fachgebiet. Sie haben langjährige Erfahrung in der ambulanten und stationären Pflege, in der Betreuung von Demenzkranken und in der Palliativpflege.
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Wir verfügen über ein umfassendes Wissen über die gesetzlichen Regelungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege. Wir beraten Sie zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegegeldzuschuss, Pflegehilfsmitteln, Betreuungsleistungen und Entlastungsangeboten.
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Wir sind eine zugelassene Pflegeberatungsstelle nach § 37 SGB XI.
Unser Pflegeberatungsangebot für Sie
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
- » Vorgeschriebene Beratungsbesuche
- » Beurteilung der Betreuungssituation
- » Vorschläge zur Verbesserung der Pflege
keine Zusatz-Kosten für Sie
Ersteinstufung und Widerspruchsverfahren des Pflegegeldes
- » Pflegegrad-Einstufung oder Höherstufung
- » Widerspruchsformulierung
- » Pflegefachliche Gutachtenerstellung
ab 99,-€ pro Fall
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um die Pflege. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen und Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von uns beraten.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wie oft müssen Beratungsbesuche stattfinden? Warum sind sie verpflichtend? Und was wird dabei besprochen?
Erfahren Sie in diesem Artikel alles zu der gesetzlich geforderten Pflichtberatung und wie Linara Sie dabei unterstützt.
Wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen, sind Sie auf eine kostenlose Pflegeberatung verpflichtet. Diese Beratung findet in Ihrer eigenen Wohnung statt oder Online. Dieser Beratungsbesuch wird von einer zugelassen ausgebildeten Pflegefachkraft durchgeführt.
Die Pflegefachkraft berät Sie dabei, wie Sie Ihre pflegebedürftige Person am besten pflegen können. Sie zeigt Ihnen, wie Sie bestimmte Pflegemaßnahmen durchführen und wie Sie die häusliche Umgebung so gestalten, dass sie für Ihre pflegebedürftige Person sicher und komfortabel ist.
Die Pflegefachkraft kann Ihnen auch bei der Beantragung von weiteren Pflegeleistungen helfen, wie z. B. Pflegesachleistungen oder Betreuungsleistungen.
Hier sind einige Beispiele für Fragen, die die Pflegefachkraft Ihnen stellen könnte:
- Wie ist die aktuelle Pflegesituation Ihrer pflegebedürftigen Person?
- Welche Pflegemaßnahmen führen Sie bereits durch?
- Gibt es bestimmte Pflegemaßnahmen, die Ihnen schwerfallen?
- Wie ist die häusliche Umgebung Ihrer pflegebedürftigen Person gestaltet?
- Gibt es Möglichkeiten, die häusliche Umgebung zu verbessern?
Wie oft muss eine solche Pflichtberatung erfolgen?
Wenn Sie Pflegegeld der Stufe I nach § 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, steht es Ihnen frei, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen, und Sie können diese alle sechs Monate durchführen lassen.
Bei Pflegegeld der Stufe 2, 3, 4 oder 5 hingegen ist die Teilnahme an einem Beratungseinsatz verpflichtend, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten. Die genauen Zeitintervalle für diese Pflegeberatungen finden Sie in unserer dazugehörigen Tabelle.
Kosten der Beratung
Der Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse getragen. Es handelt sich um eine Leistung, die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht wird und deren Ziel es ist, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Fragen zur Pflege und Versorgung zu unterstützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Beratungseinsatz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfinden muss, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit mit qualifizierten Beratungspersonen.
Konsequenzen bei Nicht-Inanspruchnahme der Beratungseinsätze
Die Pflegekassen erhalten Bericht über die Durchführung der Beratungseinsätze und gewonnene Erkenntnisse und mögliche Verbesserungen der Pflegesituation. Wenn Pflegebedürftige die Beratung nicht in Anspruch nehmen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt oder im Wiederholungsfall entzogen werden. Es ist wichtig, dass die Beratungseinsätze in angemessenen Abständen erfolgen, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und Unterstützung anzubieten, wo sie benötigt wird.
Ablauf & Inhalte der Beratung
Der Ablauf des Beratungseinsatzes beinhaltet in der Regel einen Besuch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen. Dabei werden spezialisierte Pflegekräfte oder qualifizierte Beratungspersonen eingesetzt, die über Fachwissen in Bezug auf Krankheits- und Einschränkungsbilder sowie den individuellen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen verfügen.
Die Inhalte der Beratung umfassen verschiedene Aspekte, die darauf abzielen, die Pflegesituation zu verbessern und die häusliche Pflege zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von zusätzlichen (Pflege-)Hilfsmitteln
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI
Was muss dokumentiert werden?
Die konkreten Nachweise können je nach Bundesland oder Träger der Pflegekasse variieren, jedoch umfassen sie in der Regel folgende Informationen:
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Datum und Dauer des Beratungseinsatzes: Es wird festgehalten, an welchem Tag die Beratung stattgefunden hat und wie lange sie gedauert hat.
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Angaben zur beratenden Person: Der Name und die Qualifikation der beratenden Person werden vermerkt. Dies kann beispielsweise eine spezialisierte Pflegekraft, eine Pflegeberaterin oder ein anderer qualifizierter Berater sein.
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Inhalte der Beratung: Es werden die besprochenen Themen und die erarbeiteten Empfehlungen oder Maßnahmen festgehalten. Dies umfasst beispielsweise Informationen zu Pflegehilfsmitteln, zur Organisation der Pflege oder zur Unterstützung bei Anträgen und Formalitäten.
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Unterschrift des Pflegebedürftigen oder seines Vertreters: Der Pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person unterzeichnet den Nachweis, um die Teilnahme an der Beratung zu bestätigen.
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Gegebenenfalls weitere Anmerkungen: Hier können zusätzliche relevante Informationen oder Besonderheiten vermerkt werden, die während der Beratung aufgetreten sind.
Nachweise über den Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI dienen dazu, die Durchführung der Beratung gegenüber der Pflegekasse zu dokumentieren. Sie belegen, dass die Beratung ordnungsgemäß erfolgt ist und dienen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Unser Pflegeberatungsangebot für Sie
Obwohl die Pflegekassen die Kosten für die Beratungseinsätze übernehmen, stellt es viele Versicherte vor eine Herausforderung, regelmäßig qualifizierte Dienstleister zu finden, die diese Beratung durchführen. Dies hängt zum Teil mit den unattraktiven Vergütungssätzen zusammen, die die Pflegekassen in manchen Bundesländern für diese Tätigkeit vorsehen.
Linara verfügt über einen zuverlässigen Partner, der qualifiziert ist, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen und diesen Service deutschlandweit anbietet. Ein besonderer Vorteil ist dabei natürlich, dass die beteiligten Pflegeberater sehr gut mit dem Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft vertraut sind und im Rahmen der Beratung spezifisch auf die besonderen Umstände dieser Betreuungsform eingehen können.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle und umfassende Beratungsleistung, die Informationen und Unterstützung bei der Pflegeversorgung bietet, während der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI eine spezifische Maßnahme ist, die eine regelmäßige persönliche Beurteilung der Pflegesituation vor Ort beinhaltet.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterscheiden sich in Bezug auf ihren Zweck, ihre Zielgruppe und ihren Umfang:
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle und umfassende Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl sowie Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient dem Zweck, eine angemessene sowie erforderliche Pflege, Betreuung, Behandlung, Unterstützung und Versorgung zu erreichen und zu sichern. Die Pflegeberatung ist ein Prozess: Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater soll den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermitteln, bedarfsentsprechend beraten, einen Versorgungsplan erstellen, auf die erforderlichen Maßnahmen und die weitere Umsetzung des Versorgungsplans hinwirken, den Versorgungsplan gegebenenfalls anpassen und Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen vermitteln. Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Darüber hinaus auch Personen, die bereits bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben.
Die Pflegekasse schlägt Ihnen spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegegrad oder bei Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit:
- einen konkreten Termin für ein Pflegeberatungsgespräch vor,
- oder stellt einen Beratungsgutschein aus, der ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist bei entsprechendem Vertragspartner der Krankenkasse eingelöst werden kann.
Auch wenn absehbar ist, dass bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen demnächst ein Pflegefall eintreten sollte, können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Wenn pflegende Angehörige ein Beratungsgespräch wahrnehmen wollen, brauchen sie die Zustimmung des Pflegebedürftigen.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen und ist kostenlos. Sie ist nicht an konkrete Vorgaben bezüglich der Durchführung oder des Zeitrahmens gebunden.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI: Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bezieht sich speziell auf den Beratungseinsatz im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie wird von qualifizierten Pflegeberatern oder Pflegeberaterinnen durchgeführt und ist eine verpflichtende Maßnahme. Der Zweck des Beratungseinsatzes besteht darin, die Qualität der Pflege sicherzustellen, den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen zu unterstützen und mögliche Verbesserungen in der Pflegesituation aufzuzeigen. Der Beratungseinsatz erfolgt in regelmäßigen Abständen persönlich vor Ort beim Pflegebedürftigen und umfasst eine umfassende Beurteilung der Pflegesituation, die Identifizierung von Unterstützungsbedarf und die Erarbeitung von individuellen Lösungen.
Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 SGB XI die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen. Zudem haben sie die aus dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist kostenfrei.
Ersteinstufung und Widerspruchsverfahren
des Pflegegeldes
Egal ob Ersteinstufung oder Widerspruchsverfahren. Unsere kompetenten Beratenden stehen Ihnen helfend zur Seite!
Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegeldstatus nicht korrekt eingestuft hat? Oder planen Sie, Pflegegeld zu beantragen, sind sich aber unsicher, wo Sie beginnen sollen? Dann sind Sie bei uns richtig. Unsere erfahrenen Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen.
Die Beantragung eines Pflegegrades ist ein komplexer Vorgang. Sie müssen dafür eine Reihe von Unterlagen zusammenstellen, darunter:
- einen Antrag auf Pflegegrad
- einen Nachweis Ihrer Pflegebedürftigkeit
- einen Nachweis Ihrer Pflegekosten
Die Pflegekasse prüft dann Ihren Antrag und entscheidet, welchen Pflegegrad Sie erhalten. Die Entscheidung der Pflegekasse ist nicht immer zufriedenstellend. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Hier sind einige Tipps für die Beantragung eines Pflegegrades:
- Lassen Sie sich von einer Pflegefachkraft beraten.
- Erstellen Sie eine Liste aller benötigten Unterlagen.
- Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen, den Pflegegrad zu erhalten, den Sie verdienen.
Unsere Leistungen für Sie
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades oder bei einem Widerspruchsverfahren. Wir haben langjährige Erfahrung in diesem Bereich und kennen uns mit den gesetzlichen Regelungen aus.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Aufgaben:
- Wir führen für Sie die Ersteinschätzung Ihres Pflegegrades durch.
- Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
- Wir analysieren Ihren Fall gründlich und erstellen überzeugende Argumente.
- Wir vertreten Sie vor der Pflegekasse.
Mit unserer Hilfe steigern Sie Ihre Erfolgschancen und vereinfachen den Prozess.
Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere Ersteinschätzung kostet für Sie 99,- € einmalig. Wenn unsere Einschätzung von der Entscheidung der Pflegekasse abweicht, legen wir für Sie einen Widerspruch ein und setzen mit unseren kompetenten Beratern Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse durch.
Aber Achtung: Mit Linara gehen Sie kein Risiko ein: Wir stellen Ihnen unsere Unterstützung nur dann in Rechnung, wenn es zu einer erfolgreichen Feststellung beziehungsweise Erhöhung Ihres Pflegegrades kommt.
Beantragter Pflegegrad | Honorar im Erfolgsfall |
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Pflegegrad 1 | 250,- € |
Pflegegrad 2 | 650,- € |
Pflegegrad 3 | 900,- € |
Pflegegrad 4 | 1100,- € |
Pflegegrad 5 | 1250,- € |
Zusätzlicher Service für Linara Kunden
Wenn Sie eine durch Linara organisierte häusliche Betreuung in Anspruch nehmen, unterstützt Sie unser Pflegeberatungsteam mit folgenden Leistungen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen:
- Beratung rund um Pflegeversicherungsleistungen
- Erstberatung zum Vorgehen bei Widersprüchen
- Kommunikation mit der Pflegekasse zu unserer Dienstleistung und den Erstattungen