ÜBER UNSERE BETREUUNGSPERSONEN

Unsere Betreuungspersonen kommen aktuell aus 7 osteuropäischen EU-Ländern:

Die Betreuerinnen und Betreuer sind selbständig und arbeiten in Deutschland gemäß dem deutschen Recht. Sie durchlaufen einen sorgfältigen Auswahlprozess und werden umfassend über ihren Einsatz informiert. Dazu kümmern wir uns für die Betreuungspersonen um Gewerbe und Versicherungen. Durch unsere Mitarbeiter aus den jeweiligen Heimatländern können langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu den Betreuungskräften aufgebaut werden.

Damit wir sicher sein können, dass unsere Betreuungskraft optimal zu Ihren Anforderungen passt, verschaffen wir uns ein genaues Bild Ihrer individuellen Bedürfnisse. Anhand dieser wählen wir eine/n für Sie passende/n Betreuerin bzw. Betreuer aus und unterbreiten Ihnen einen Profilvoschlag. Sie können sich diesen in Ruhe anschauen und eine Entscheidung treffen.

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Sprachenkompetenz der Betreuungsperson

Wir orientieren uns nach dem Referenzrahmen der Europäischen Union für Sprachen, auch bekannt als Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER oder CEFR). Das sind unsere Kategorien:

  • Kategorie 1 (Grundkenntnisse):

    1.1 Geringe Deutschkenntnisse (weniger als A1, ohne Sprachzertifikat) - Die Betreuungsperson kann kaum oder nur einzelne Wörter verstehen und sprechen. Eine selbstständige Kommunikation ist nicht möglich.

    1.2 Grundlegende Deutschkenntnisse (A1) - Die Betreuungsperson versteht einfache, kurze Fragen und alltägliche Ausdrücke. Sie kann sich mit Hilfe langsam und deutlich sprechender Personen verständigen.

  • Kategorie 2 (kommunikative Kenntnisse ):

    2.1 Erweiterte Deutschkenntnisse (A2) - Die Betreuungsperson versteht längere Fragen und Sätze, benötigt aber gelegentlich Wiederholungen. Sie kann sich im Alltag mit einfachen Formulierungen verständigen.

  • Kategorie 3 (Fundierte Kenntnisse):

    3.1 Fundierte Deutschkenntnisse (B1) - Die Person versteht Fragen und Aussagen ohne Probleme. Sie kennt grundlegende Grammatik und kann sich klar und zusammenhängend über vertraute Themen äußern, auch wenn Fehler auftreten.

    3.2 Fließende Deutschkenntnisse (B2 und C1) - Die Betreuungsperson spricht weitgehend fehlerfrei und flüssig. Sie kann sich klar, detailliert und zu verschiedenen Themen ausdrücken.

Diese Stufen dienen dazu, den Lernfortschritt zu messen und Lernenden, Lehrern und Arbeitgebern eine Orientierung darüber zu geben, welche sprachlichen Fähigkeiten auf jedem Niveau erwartet werden können.

Wir haben für Sie unsere Betreuungspersonen aufgenommen, damit Sie ein konkretes Beispiel dieser Klassifizierung haben können:

Fachliche Qualifizierung

Die fachliche Qualifizierung für die Tätigkeit als Betreuungsperson in häuslicher Gemeinschaft ist Linara ein besonderes Anliegen. Als Gründungspartner des Instituts für Qualität und Innovation in der häuslichen Versorgung gGmbH (IQH) qualifiziert Linara die Betreuungspersonen an einem deutschen Hochschulinstitut. Das darauf spezialisierte An-Institut an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BAGSS) führt die nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes zertifizierte Weiterbildung zur „Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft“ durch. Wir organisieren für alle Betreuungspersonen, egal ob erfahren oder neu, eine Kostenübernahme für diese Weiterbildung.

Motivation

Da unseren Betreuungspersonen in ihren Heimatländern aufgrund der wirtschaftlichen Situation kaum Möglichkeiten für ein auskömmliches Einkommen zur Verfügung stehen, übernehmen sowohl junge Menschen als auch ältere Personen, die ihre Erfahrungen aus der Pflege Angehöriger nutzen, gerne die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Sie vereint der Wunsch nach einer erfüllenden und zugleich fair entlohnten Tätigkeit. In osteuropäischen Ländern ist die Pflege und Versorgung älterer Menschen daheim eine fest verwurzelte Tradition, zudem gibt es relativ wenige Pflegeheime. Generell hat die Familie einen hohen Stellenwert und häufig wird älteren Menschen eine besondere Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht.

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