Inhalt
Was bedeutet 24 Stunden Betreuung?
Insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben und die Zeit mit ihren Lieben verbringen. Doch ab einem bestimmten Grad an Hilfsbedürftigkeit, der mit einem steigenden Pflegeaufwand einhergeht, gibt es bei der Pflege und Betreuung keinen „Feierabend“ mehr. Sie ist von den Angehörigen alleine dann kaum noch zu leisten und die Zeit für Dinge, die den Pflegebedürftigen wirklich Freude bereiten, fehlt.
An diesem Punkt setzt unser Betreuungskonzept der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft an. Bei dieser Betreuungsform, die häufig auch als "24 Stunden Betreuung" bezeichnet wird, wohnen erfahrene Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft mit den hilfsbedürftigen Senioren. Sie nehmen Aufgaben der Betreuung und Pflege wahr und unterstützen bei Haushaltsführung und der Bewältigung des Alltags. Damit können die unterstützungsbedürftigen Personen weiterhin dort leben, wo sie sich am wohlsten fühlen: im eigenen Zuhause.
Angehörige erfahren durch dieses Versorgungskonzept eine nachhaltige Entlastung, die es ihnen ermöglicht, die gemeinsame Zeit mit ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern nach den eigenen Wünschen anstatt den pflegerischen Pflichten zu gestalten.
Der Begriff "24 Stunden Betreuung"
In der Öffentlichkeit hat sich die Bezeichnung „24 Stunden Betreuung“ oder auch "24 Stunden Pflege" für die von uns angebotene Form der Seniorenbetreuung etabliert. Leider ist diese Bezeichnung missverständlich, denn es ist keineswegs so, dass im Rahmen unseres Angebots die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten oder eine 24-Stunden-Bereitschaft angeboten wird. Eine passendere Bezeichnung der von Linara angebotenen Dienstleistung ist „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, da sie den realen familiären Strukturen entspricht und zutreffend das vielschichtige Verhältnis zwischen Betreuungspersonen, Pflegebedürftigen und Angehörigen beschreibt. Leider konnte sich dieser Begriff bisher noch nicht durchsetzen, weswegen auch wir in unseren Texten häufig von sogenannter 24 Stunden Betreuung sprechen.
Prof. Dr. Arne Petermann - Gründer und Geschäftsführer von Linara veranschaulicht in diesem Video unser Betreuungskonzept und gibt Einblicke in die Aufgabenfelder der Betreuungspersonen.
Welche Aufgaben übernehmen die Betreuungspersonen?
Die sogenannte Linara 24h Betreuung nimmt Angehörigen jene Aufgaben ab, welche die eigenen Kräfte im Laufe der Zeit übersteigen. Dazu übernehmen die vermittelten Betreuungspersonen, Aufgaben aus den Bereichen pflegerische Alltagshilfen, Haushaltsführung, aktivierende soziale Betreuung sowie Begleitung und Hilfe bei der Mobilität. Somit bleiben Ihnen und Ihrem pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen mehr gemeinsame Zeit für die Dinge, die wirklich Freude bereiten.
Pflegerische Alltagshilfen
Die Betreuungspersonen unterstützen nach Bedarf bei alltäglichen Aufgaben wie dem An- und Auskleiden, der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme. Sie übernehmen Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege, für die keine pflegerische Ausbildung benötigt wird.
Haushaltsführung
Die Betreuungspersonen übernehmen die üblichen Haushaltstätigkeiten wie z. B. Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, Bügeln, Wäschewaschen, Aufräumen sowie Raum- und Blumenpflege. Bei Bedarf kümmern sie sich auch um Haustiere.
Aktivierende soziale Betreuung
Die Betreuungspersonen leisten Gesellschaft, begleiten bei Spaziergängen und aktivieren die betreute Person durch gemeinsame Aktivitäten, wie Gesellschaftsspiele, gemeinsames Singen oder Musik hören, Gedächtnistraining und die Einbeziehung in alltägliche Verrichtungen.
Begleitung und Hilfe bei der Mobilität
Dazu gehört die Unterstützung bei der Organisation von Arztterminen oder Behördengängen, aber auch die Begleitung zu anderen Veranstaltungen und Aktivitäten sowie Hilfe mit der Mobilität in- und außerhalb des Hauses.
Keine medizinische Behandlungspflege
Tätigkeiten der Behandlungspflege dürfen in der Regel aus rechtlichen Gründen von den Betreuungspersonen nicht erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, Messen von Blutdruck oder Blutzucker, Injektionen, Anlegen von Verbänden, Wundversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie die Versorgung eines Katheters oder Stoma.
Was kostet 24 Stunden Betreuung?
Die Antwort auf diese Frage ist so individuell wie jeder Betreuungswunsch und jede Pflegesituation. Darüber hinaus spielt bei der Ermittlung der effektiven finanziellen Belastung neben den Betreuungskosten eine optimale Ausschöpfung der Vielzahl gesetzlicher Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine entscheidende Rolle. Nachfolgend finden Sie zur Orientierung drei beispielhafte Betreuungssituationen und die zugehörigen Kosten.
Leichte Betreuungssituation |
---|
- 39 €
Erstattungen
56,- €/Tag
Merkmale |
• Alleinlebende betreute Person • Leicht eingeschränkte Mobilität • Hilfe durch Rollator/Gehstock • beginnende Demenz • keine Inkontinenz • Grundkenntnisse Deutsch (A1) • Erste Betreuungserfahrung |
Mittelschwere Betreuungssituation |
---|
- 52 €
Erstattungen
47,- €/Tag
Merkmale |
• Weitere Personen im Haushalt • eingeschränkte Mobilität • mittleres Demenzstadium • Leichte Inkontinenz • Erweiterte Deutschkenntnisse (A2) • Demenzbetreuung • Erweiterte Betreuungserfahrung |
Anspruchsvolle Betreuungssituation |
---|
- 61 €
Erstattungen
44,- €/Tag
Merkmale |
• Zwei betreute Personen • Bettlägerigkeit • Transfer/Umlagern notwendig • Fortgeschrittene Demenz • Harn- oder Stuhl-Inkontinenz • Gute Deutschkenntnisse (B1) • Qualifizierte Demenzbetreuung |
Für Linara gehört zu einer guten Beratung auch die kompetente Ausarbeitung eines Finanzierungskonzeptes. Dabei werden selbstverständlich auch alle verfügbaren staatlichen Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien berücksichtigt. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch gerne bei nötigen Anträgen. Ausführliche weiterführende Informationen zur Finanzierung einer 24 Stunden Betreuung finden Sie in unserem Artikel Leistungen und Kosten.
In 3 Schritten zur passenden Betreuungsperson
Linara versteht Betreuung als langfristige Partnerschaft. Daher stehen wir ihnen mit unseren professionellen und hochqualifizierten Berater/-innen während der gesamten Dauer ihrer Betreuung stets zur Seite.
Wie finden wir für Sie die passende Betreuungsperson?
Die Vermittlung einer liebevollen Betreuungsperson zur sogenannten 24h Pflege für einen nahe stehenden Menschen ist Vertrauenssache. Um für Sie eine passende Pflegekraft zu finden, arbeiten wir mit einem umfassenden Stamm von Betreuungspersonen aus unterschiedlichen Herkunftsländern zusammen, die wir im Laufe der Jahre sorgfältig ausgewählt haben und von denen viele bereits mehrfach erfolgreich mit uns im Einsatz waren.
Unser bewährter Vermittlungsprozess beinhaltet eine detaillierte Bedarfsanalyse und ermöglicht uns dadurch die passgenaue Auswahl einer Betreuungsperson für Ihre individuelle Betreuungssituation. Unsere zertifizierten Fachberaterinnen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unterstützen Sie während des gesamten Auswahlprozesses und der anschließenden Betreuung Ihres Angehörigen. Linara versteht Betreuung als langfristige Partnerschaft. Daher unterstützen wir auch die betreuenden Personen während der gesamten Pflegedauer auf vielen Ebenen und tun so „hinter den Kulissen“ alles dafür, dass die Pflegepartnerschaft für alle Seiten eine Bereicherung ist.
Gern beantworten wir all Ihre Fragen rund um die sogenannte 24-Stunden-Betreuung und sorgen dafür, dass Sie auch in schwierigen Situationen nie allein gelassen werden.
1. Schritt: Beratung & Ermittlung des Betreuungsbedarfs
Jede Betreuungssituation ist vielschichtig und einzigartig. Linara Berater*innen nehmen sich die nötige Zeit, um Ihre persönliche Situation wirklich zu verstehen. So können wir immer das richtige Pflegepaket für Sie maßschneidern.
Mit der Erfahrung aus vielen Tausend Betreuungseinsätzen haben wir einen ausführlichen Fragebogen entwickelt, der uns hilft, schnell einen Überblick über die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort zu erhalten. Alle weiteren Fragen werden dann am besten direkt im persönlichen Gespräch beantwortet. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei der Planung einer erfolgreichen Betreuung ankommt.
2. Schritt: Vorstellung Ihrer Betreuungsperson
Die Auswahl der richtige Betreuungsperson ist entscheidend für eine erfolgreiche Betreuungspartnerschaft. Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Betreuungsbedarf ermittelt haben, erhalten Sie von uns einen sorgfältig ausgewählten Vorschlag einer passenden Betreuungsperson, der einen Überblick über ihre Qualifikationen und Erfahrungen enthält.
Linara arbeitet mit den meisten Betreuer*innen seit vielen Jahren zusammen. Dadurch sind wir in der Lage die Qualifikationen und besonderen Fähigkeiten unserer Betreuer*innen genau einzuschätzen und passend zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen auszuwählen. Hinzu kommt, dass viele unserer Betreuer*innen auch an den von Linara angebotenen Aus- und Weiterbildungsprogrammen teilgenommen haben, deren Qualität von uns stetig überprüft und sichergestellt wird.
3. Schritt: Anreise & Beginn der Betreuung
Nachdem Sie sich für eine Betreuungsperson entschieden haben, organisieren wir für Sie die Anreise, natürlich passend zu Ihren terminlichen Wünschen. Unsere erfahrenen Betreuer*innen können sich schnell in ihren Alltag integrieren. Sie sind von Anfang an eine große Unterstützung für die betreute Person und eine spürbare Entlastung für die pflegende Familie.
Gerade in der Anfangsphase werden wir uns aktiv bei Ihnen sowie bei der Betreuungsperson melden, um einen guten Start der Betreuung sicherzustellen. Selbstverständlich stehen wir auch schon davor sowie danach für alle Ihre Fragen zur Verfügung.
Interview mit unserem Kunden Dr. Jochen Koch über seine Erfahrungen mit Linara in der 24-Stunden-Betreuung
Modelle der 24 Stunden Pflege
Es gibt verschiedene Modelle der 24-Stunden-Betreuung, die sich in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen, Kosten und dem organisatorischen Aufwand für die Familie unterscheiden.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm (Geschäftsführer des VHBP e.V.) und Prof. Dr. Arne Petermann (Gründer und Geschäftsführer von Linara) haben zur rechtlichen Einordnung der verschiedenen Modelle einen Artikels für das Berliner Anwaltsblatt verfasst und dabei die Unterschiede bei Vertragsgestaltung, Kosten, Verantwortlichkeiten und der Rolle der Familie für jedes Modell detailliert erläutert. Der Artikel wurde am 29.11.2019 im Berliner Anwaltsblatt (Ausgabe 11/2019) mit dem Titel "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Betreuung) - Stolperfallen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht" veröffentlicht.
Auf Grundlage dieses Artikels stellen wir Ihnen im Folgenden die unterschiedlichen Modelle der 24-Stunden-Betreuung vor. Ziel ist es, dass Sie sich einen umfassenden Überblick verschaffen und die Vor- und Nachteile jedes Modells vergleichen können. Die von uns formulierten Empfehlungen helfen Ihnen dabei, nachzuvollziehen, warum wir bei Linara eines dieser Modelle klar favorisieren.
Die drei gängigsten Modelle der 24-Stunden-Betreuung sind:
Selbstständigenmodell
Beim Selbständigenmodell beauftragt die Familie eine Vermittlungsagentur mit der Suche nach einer Betreuungsperson. Häufig arbeitet diese Agentur mit verschiedenen Unternehmen in Osteuropa zusammen, die den Kontakt zu Betreuungspersonen aus EU-Ländern herstellen, die auf selbstständiger Basis in Deutschland arbeiten möchten. Bei Linara hingegen bestehen direkte Kontakte zu einer Vielzahl von selbständigen Betreuungspersonen, die für eine Zusammenarbeit in Frage kommen. Die Familie schließt zusätzlich zu dem Vermittlungsvertrag mit der Agentur einen Betreuungsvertrag mit der selbständigen Betreuungsperson. Rechtliche Grundlage für dieses Modell ist die EU-Dienstleistungsfreiheit. Die selbstständigen Betreuungspersonen haben in Deutschland ein Gewerbe angemeldet und unterliegen damit den hiesigen gewerbe- sowie steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften.
Beurteilung von Rechtsanwalt Frederic Seebohm und Prof. Dr. Arne Petermann
"Vorteilhaft für die Familie ist die Kostentransparenz und die direkte Beauftragung der Betreuungsperson durch die Familie, sodass alle Anforderungen direkt vor Ort geklärt werden können, was Vermittlungs- und Transaktionskosten minimiert. Empfohlen wird der Nachweis einer Gewerbeanmeldung, Krankenversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung, die bei seriösen Anbietern vorliegt."
Unsere Empfehlung: Dieses Modell gewinnt für die Betreuungspersonen zunehmend an Attraktivität und ist für Verbraucher ein sehr praktikables Modell, da es bei den Verträgen mit den Selbständigen nicht die Schwierigkeit der Vergütung von Bereitschaftszeiten gibt. Wichtig ist bei diesem Modell die Auswahl einer seriösen Vermittlungsagentur, damit die korrekte Anmeldung und rechtssichere Organisation der Gewerbetätigkeit gewährleistet ist.
Entsendemodell
Dieses Modell besteht seit 2004 aufgrund der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU und gilt daher nur für Personen mit Wohnsitz in einem EU-Staat. Die Familie beauftragt dabei eine Vermittlungsagentur mit der Suche nach einer Betreuungsperson. Die Agentur arbeitet mit einem oder mehreren Entsendeunternehmen in Osteuropa zusammen, die Betreuungspersonen beschäftigen und nach Deutschland entsenden. Die vermittelten Betreuungspersonen sind in ihrem Heimatland tätig und entrichten dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dies wird durch einen Sozialversicherungsnachweis wie z. B. das europäische Formblatt A1 dokumentiert.
Beurteilung von Rechtsanwalt Frederic Seebohm und Prof. Dr. Arne Petermann
"[...] Polnische Entsendeuntrnehmen, die aktuell den legalen Markt dominieren entsenden jedoch i.d.R. keine klassischen Mitarbeiter, sondern freie Mitarbeiter. Der hier in Polen verwendete Dienstvertrag "umowa zlecenie" ähnelt dem arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, wie er in Deutschland in § 2 SGB VI geregelt ist. Bekannte rechtswidrige Umgehungsversuche in der Entsendung weisen Arbeitsverträge oder Werkverträge mit einer extrem niedrigen Stundenzahl (z.B. 20 Stunden pro Woche) aus, um Sozialabgaben zu minimieren [...]."
Arbeitgebermodell
Beim sogenannten Arbeitgebermodell schließt die Familie mit der Betreuungsperson ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und wird somit zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Neben dem Verwaltungsaufwand bedeutet dies vor allem, dass die Familien die volle Verantwortung eines Arbeitgebers tragen und z. B. für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch oder Mutterschutz sorgen müssen. Bei Verstoß gegen die Arbeitgeberpflichten drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Beurteilung von Rechtsanwalt Frederic Seebohm und Prof. Dr. Arne Petermann
"Dieses Modell wird als einziges von der Agentur für Arbeit sowie der Caritas und Diakonie empfohlen, obwohl eine zeitlich intensive und i.d.R. mit umfassenden Bereitschaftszeiten verbundene "24-Stunden-Betreuung" nicht in Einklang mit dem deutschen Arbeitsrecht zu bringen ist [...]. Spätestens nach der jüngsten Rechtsprechung, nach der auch Bereitschaftszeit voll mit Mindestlohn zu vergüten ist [...] und Arbeitszeit und somit auch Bereitschaftszeit aufzeichnungspflichtig sind[...], ist dieses Modell rechtlich sauber kaum noch umsetzbar."
Checkliste: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Als Gründungsmitglied des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) setzt sich Linara dafür ein, dass einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft entwickelt werden. In diesem Zusammenhang haben wir eine Checkliste erarbeitet, mit deren Hilfe Familien seriöse und legal arbeitende Anbieter der sogenannten 24-Stunden-Pflege erkennen können und eine legale Dienstleistung erhalten.
Warum ist die bewusste Auswahl eines Anbieters so wichtig?
- Der Gesetzgeber definiert keine Qualitätsstandards oder Zulassungsbedingungen für Anbieter.
- Familien wissen meist nicht worauf zu achten ist und müssen sich vom „Bauchgefühl“ leiten lassen.
- Es gibt sehr viele Anbieter, die auf den ersten Blick oft nur schwer zu unterscheiden sind.
Woran erkannt man seriöse Anbieter?
- Deutschsprachige fachkompetente Ansprechpartner und Erreichbarkeit im Notfall auch an Wochenenden
- Kostenfreie und detaillierte Bedarfsanalyse
- Positive Bewertungen auf Vergleichsplattformen und in unabhängigen Tests (z. B. Stiftung Warentest)
- Proaktive Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Krankenhäusern und anderen Akteuren
- Weiterbildungsangebote für Betreuungspersonen und Fachberater für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
- Mitgliedschaft in einem Branchenverband, bspw. Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
Was macht eine legale und faire Vertragsgestaltung?
- Die Behandlungspflege muss ausgeschlossen sein und durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
- Kurze Kündigungsfristen (1-2 Wochen), insb. im Todesfall.
- Klare Haftungsregelungen (bspw. zur Betriebshaftpflicht)
- Laufende Kosten müssen transparent dargestellt und tagesgenau berechnet werden.
- Vor Vertragsabschluss sollte der telefonische Kontakt mit der Betreuungsperson möglich sein.
- Zusätzlich zum Betreuungsvertrag sollte ein Vermittlungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
Häufige Fragen und Antworten
Wir beantworten die häufigsten Fragen unserer Kunden und Interessenten zur Betreuung zu Hause und der Arbeit von Linara. Haben Sie Fragen , die wir bisher noch nicht berücksichtigt haben oder wünschen Sie eine individuelle Beratung zu Ihrer Betreuungssituation, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 64 87 225 oder per E-Mail an info@linara.de. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Allgemeine Fragen zur sog. 24h-Betreuung
Linara vermittelt Betreuungspersonen aus Osteuropa an hilfsbedürftige Senioren deutschlandweit.
Der Gesetzgeber bietet Leistungen an, die Sie zur unterstützenden Finanzierung der Betreuung nutzen können. Dazu zählen beispielsweise das Verhinderungspflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege und steuerliche Vergünstigungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite über Zuschüsse & Förderungen zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Gern beraten wir Sie individuell zur optimalen Ausschöpfung der Zuschüsse und Förderungen!
Fragen zu den Betreuungspersonen
Die von Linara vermittelten Betreuungspersonen kommen vorrangig aus osteuropäischen Ländern wie Polen oder Kroatien.
Das Qualifikationsniveau der von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer reicht von ersten Erfahrungen bei der Pflege Angehöriger oder Praktika in Altenheimen mit Absolvierung eines Pflegekurses bis hin zu langjähriger, umfassender Betreuungs- und Pflegeerfahrung. Einige Betreuungskräfte verfügen auch über eine Ausbildung im Pflege-/Sozialbereich (z. B. Sozialpädagogik, Sanitätsdienst) oder sind examinierte Krankenschwestern. Eine spezielle Altenpflege-Ausbildung wie in Deutschland gibt es in den osteuropäischen Ländern jedoch nicht. Mit jedem Betreuungsvorschlag erhalten Sie von uns Referenzen der vorgestellten Betreuungsperson als Nachweis für deren Qualifikation und die bereits gesammelten Erfahrungen. Betreuungspersonen unseres Schwesterunternehmens Linara FairCare haben die Möglichkeit eine dreimonatige Ausbildung zur Fachkraft für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu absolvieren. In Theorie- und Praxisteil des Kurses werden Kenntnisse über verschiedene Krankheiten, die häufig bei Senioren auftreten und die Möglichkeiten der bestmöglichen Betreuung der Betroffenen vermittelt und angewendet.
Wir vermitteln Betreuerinnen oder Betreuer mit Grundkenntnissen (Sprachkategorie 1) bis hin zu guten Deutschkenntnissen (Sprachkategorie 3). Die Einstufung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der international als Maßstab zur Beurteilung von Fremdsprachenkenntnissen gilt. Auf unserem Fragebogen zu Ihrer Betreuungssituation können Sie angeben, welche Sprachkenntnisse Sie sich wünschen. Zusätzlich haben Sie bei uns die Möglichkeit, mit der vorgeschlagenen Betreuungsperson vorab zu telefonieren, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Betreuungspersonen unseres Schwesterunternehmens Linara FairCare haben die Möglichkeit, Ihre Deutschkenntnisse mit Hilfe einer Sprachlern-App bereits während Ihres Einsatzes aktiv zu verbessern.
Die von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer bleiben meist 1 bis 3 Monate bei einer hilfsbedürftigen Person in Deutschland. Die Einsatzdauer hängt vor allem vom Grad der Hilfsbedürftigkeit und den Anforderungen an die Betreuungsperson (z. B. Nachtbetreuung) ab. Nach dem Ende eines Einsatzes kehren die Betreuungspersonen in ihre Heimat zurück. Wir organisieren rechtzeitig eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird. Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.
Fragen zu rechtlichen Aspekten der Vermittlung
Sie schließen einen Vertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab. Einmal monatlich erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und/oder per Post. Diese beinhaltet sämtliche Kosten, sowohl für die Betreuungsleistung als auch für die Leistungen von Linara. Ihr fester Ansprechpartner bei Linara steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.
Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen, ist dies schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Im Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Wir werden die Abreise der Betreuungsperson in dieser Situation nach Ihren Wünschen organisieren.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei Linara. Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und tauschen ggf. die Betreuungsperson aus. Wir sind so überzeugt von dem hohen Engagement unserer Mitarbeiter und der hohen Qualität der von uns vermittelten Betreuungsdienstleistung, dass wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie anbieten.