Wichtige Zuschüsse und Förderungen
Zur unterstützenden Finanzierung der Seniorenbetreuung bietet der Gesetzgeber einige Leistungen, über die wir Sie gerne informieren möchten.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche der versicherten hilfsbedürftigen Person bei Vorliegen eines Pflegegrades ausgezahlt wird und zur freien Verfügung steht.
Pflegegrad | Pflegegeld (€) |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125* |
Pflegegrad 2 | 316 |
Pflegegrad 3 | 545 |
Pflegegrad 4 | 728 |
Pflegegrad 5 | 901 |
* Im Pflegegrad 1 für neu eingestufte Personen wird kein Pflegegeld ausgezahlt, sondern ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Verhinderungspflegegeld
Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung die Betreuung und Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 2.418 € Verhinderungspflegegeld (Grundbetrag 1.612 € zuzüglich, max. 806 € aus der Kurzzeitpflege). Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege werden 50% des monatlichen Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt. Voraussetzung für das Verhinderungspflegegeld ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird.
Steuerliche Vergünstigungen
Die von Linara vermittelten Betreuungsleistungen sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Hierbei können jährlich von einem Gesamtbetrag bis zu 20.000 Euro 20%, also bis zu 4.000 Euro, direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Da wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen dürfen, befragen Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten bitte Ihren Steuerberater.
Weitere Zuschüsse und Förderungen
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Demenzcafé, Betreuungsnachmittage)
- Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
- Pflegehilfsmittel
Wir empfehlen Ihnen die Beantragung und Inanspruchnahme dieser Leistungen, da dies auch eine Entlastung für Ihre Betreuungsperson darstellt bzw. ihre Arbeit aktiv unterstützt. Während die hilfsbedürftige Person z. B. in einer Demenzgruppe oder in einer Tagespflege-Einrichtung stundenweise Aktivierung und Versorgung erhält, kann die Betreuungsperson diese Zeit für die notwendige Freizeit und Erholung nutzen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden.
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