Verhinderungspflegegeld - Tipps für Ihren Antrag

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung die Betreuung und Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Übernahme von nachweislich entstandenen Kosten einer Ersatzpflege bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr und einem Höchstbetrag von maximal 2.418€ pro Jahr.

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Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, manchmal auch als "Ersatzpflege" oder "Ersatz-Kurzzeitpflege" bezeichnet, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie bezieht sich auf die zeitweilige Betreuung einer pflegebedürftigen Person, wenn die primäre bei der Pflegekasse gemeldete Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Dies kann beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub, aber auch aus anderen Gründen sein.
Das Ziel der Verhinderungspflege ist es, die Pflegeperson zu entlasten und sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person auch während dieser Zeit gut versorgt ist. In Deutschland kann Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden, und die Pflegeversicherung deckt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der pflegende Angehörige ist gegenüber der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet und vorübergehend nicht in der Lage, die Pflege selbst zu erbringen. Der Grund ist unerheblich.  Es spielt also keine Rolle, ob Sie als pflegender Angehöriger in Urlaub fahren möchten, krank sind oder einen anderen Grund haben.
  • Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt, d.h. es muss mindestens 6 Monate ein Pflegegrad vorliegen.
  • Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Die entstandenen Kosten für die Verhinderungspflege müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden können, z.B. durch Rechnungen.

Leistungen der Verhinderungspflege

Der Grundbetrag für die Aufwendungen der Verhinderungspflege beträgt 1.612 € für einen Zeitraum von max. 6 Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Grundbetrag kann durch die Inanspruchnahme von nicht genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege bis zu einer Höhe von 806 € deutlich erhöht werden auf den Gesamtbetrag von maximal 2.418€ pro Jahr.

Die Begrenzung des Anspruchs auf 6 Wochen gilt lediglich für eine tageweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, z.B. bei Abwesenheit im Urlaub. Benötigen Sie nur stundenweise Verhinderungspflege- was auch möglich ist- wird diese Zeit nicht auf Tage hochgerechnet. Jedoch gilt auch hier der Höchstbetrag von 2.418 € pro Jahr.

Während der Zeit der mehrtägigen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub) erhält die pflegebedürftige Person die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Anders verhält es sich bei einer stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, hier wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

Tipps für Organisation, Antrag und Beratung

Wer darf die Verhinderungspflege erbringen?

Sie können frei entscheiden, wen Sie mit der Ausübung der Verhinderungspflege beauftragen. Es müssen keine professionellen Anbieter, wie beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst oder freiberufliche Pflegekräfte sein, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben.

Die Verhinderungspflege darf auch von Verwandten, Freunden oder Nachbarn erbracht werden.

Dabei ist zu beachten: Wird die Verhinderungspflege von einem Verwandten ausgeübt, der mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, werden nur Aufwendungen bis zur 1,5fachen Höhe des Pflegegeldes erstattet.

Sofern Sie genaue Nachweise für die entstandenen Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson erbringen, können die Leistungen auch bis zum Höchstbetrag von 2.1418 € erstattet werden.

Wie und wann beantrage ich die Verhinderungspflege?

Auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, empfehlen wir die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.

  • Schriftlich: Das Formular dazu stellen die meisten Pflegekassen online zum Download bereit
  • Rechtzeitig vor Abwesenheit (am besten 4 Wochen vorher) – dies ist kein Muss, der Antrag kann in Notfällen auch kurzfristig erfolgen. Wenn man es planen kann, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen

Was muss ich tun, um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten?

Nach Beendigung der Verhinderungspflege Kostennachweis (z.B. Rechnung) bei der Pflegekasse einreichen. Den Kostennachweis entweder zusammen mit entsprechendem Formular der Pflegekasse oder formlos einreichen (am besten vorher bei der Pflegekasse nachfragen, ob formlose Nachweise akzeptiert werden).

In der Regel sind bei der Beantragung mindestens folgende Angaben notwendig:

  • Zeitraum der Pflege
  • Täglicher Stundenumfang
  • Angabe, ob Ersatzpflegender mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist
  • Angabe, ob Ersatzpflegender mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt

Wo bekomme ich kompetente Beratung zur Verhinderungspflege?

  • Bei unabhängigen Beratungsstellen wie z.B. Pflegestützpunkten
  • Bei der Pflegekasse des Versicherten (als Angehöriger haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Beratung)

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Unsere Pflegeberater helfen, die Ihnen zustehenden Erstattungen korrekt zu beantragen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie finde ich eine Beratungsstelle in meiner Nähe?

Wir empfehlen Ihnen die Internetseite des Zentrums für Qualität in der Pflege, einer gemeinnützigen Stiftung mit dem Ziel, Wissen für alle bereit zu stellen und die Pflegequalität zu verbessern. Sie können sich auch sehr gerne an uns wenden – Linara hilft Ihnen bei der Suche einer naheliegenden Beratungsstelle.

FAQ

Theresa Riedl ist als Leiterin der Kundenbetreuung tätig und zugleich Qualitätsbeauftragte sowie zertifizierte Fachberaterin für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (IQH).
 
1. Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, pflegebedürftige Personen vorübergehend zu entlasten, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit benötigt.
Es ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die von ihren Angehörigen zuhause gepflegt werden.
 
2. Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu, deren Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt. Dies kann zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung der Fall sein.
 
3. Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) die für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bei Vorliegen eines Härtefalls kann sie um weitere vier Wochen verlängert werden.
 
4. Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung.
Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung kann Teil der Verhinderungspflege sein, damit sind beispielsweise das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint, genauso wie das Aufräumen und Putzen.
 
5. Wo kann Verhinderungspflege durchgeführt werden?
In der Regel zu Hause, die Verhinderungspflege kann auch in einer (teil)stationären Einrichtung (zum Beispiel Tagespflege, Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Pflegeheim) stattfinden. In diesem Fall werden nur die im Tagessatz der Einrichtung enthaltenen pflegebedingten Aufwendungen von der Pflegekasse übernommen.
 
6. Muss Verhinderungspflege beantragt werden?
Ja, Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dabei sollten die geplante Dauer und der Zeitpunkt der Verhinderungspflege sowie der geplante Ort der Durchführung angegeben werden.
 
7. Welche Kosten entstehen für die Pflegeperson bei Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, beziehungsweise mit ihr in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt
 
8. Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege erfüllt sein?
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens sechs Monate lang ein Pflegegrad vorliegen. Bei Beantragung der Verhinderungspflege muss allerdings mind. Pflegegrad 2 vorliegen.
 
9. Kann Verhinderungspflege mit anderen Leistungen kombiniert werden?
Ja, der Betrag für die Verhinderungspflege kann aufgestockt werden, wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft wird. Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege können Sie dabei für die Verhinderungspflege nutzen.
1.612 Euro + 806 Euro= 2.418 Euro
 
10. Welche Unterstützung gibt es bei der Organisation von Verhinderungspflege?
Pflegeberater und -beraterinnen sowie Pflegedienste können bei der Organisation von Verhinderungspflege unterstützen und bei der Auswahl geeigneter Ersatzpflegepersonen helfen. Zudem bieten viele unabhängige Pflegestützpunkte Unterstützung an.
 
11. Was sind die Unterschiede zw. tageweise und stundenweise Verhinderungspflege?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, zwischen stundenweiser (< 8 h/Tag) und tageweiser (> 8h/Tag) Verhinderungspflege zu wählen. Im Falle einer tageweisen Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld, und zwar in der Höhe der Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes. Dieser Anspruch gilt ebenfalls für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres.
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege findet keine Anrechnung der genutzten Tage auf das Gesamtkontingent von 42 Tagen statt. Wir empfehlen bei der Betreuung zu Hause die tageweise Verhinderungspflege.
 
13. Wie wählt man einen geeigneten Anbieter für Verhinderungspflege aus?
Die Auswahl eines geeigneten Anbieters für Verhinderungspflege sollte sorgfältig erfolgen. Pflegeberater und -beraterinnen können dabei unterstützen und Empfehlungen aussprechen. Zudem ist es ratsam, Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und sich über deren Qualifikationen und Erfahrungen zu informieren.
 
14. Kann Verhinderungspflege auch von Familienangehörigen erbracht werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch von Familienangehörigen erbracht werden. Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, beziehungsweise mit ihr in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt.
Nach § 32 SGB VII zählen zu den Mitgliedern einer häuslichen Gemeinschaft nur Personen, die dauerhaft in einem Haushalt zusammenleben – dies trifft auf gewerbsmäßig tätige Betreuungspersonen nicht zu.
 
15. Gibt es Einschränkungen bei der Wahl der Pflegeeinrichtung während der Verhinderungspflege?
Nein, denn für viele Familien ist die Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege die einzige Möglichkeit, diese geltend zu machen, da insbesondere für Hilfsbedürftige Personen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

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