Das Formular A1 - Sozialversicherungsnachweises in der Entsendung

Linara sorgt dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung erhalten. Die Grundlage der Entsendung ist geltendes EU-Recht, insb. die EWG-Verordnung Nr. 1408/71. Die von Linara vermittelten, entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland. Dies wird durch einen Sozialversicherungsnachweis wie z. B. das europäische Formblatt A1 dokumentiert.

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Die Entsendung richtet sich nach den folgenden Grundsätzen:

  • Entsendete Personen sind bei einem Unternehmen im EU-Ausland angestellt oder als freie Mitarbeiter beschäftigt.
  • Der deutsche Auftraggeber nimmt eine Dienstleistung eines ausländischen Anbieters in Anspruch, die durch das entsandte Personal erbracht wird. Dies bedeutet u.a., dass der deutsche Auftraggeber der Betreuungsperson keine Weisungen erteilen oder sich sonst wie als Arbeitgeber verhalten darf. Insbesondere dürfen vom Auftraggeber weder Dienst- noch Freizeitpläne erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Formular A1 erst beantragt werden kann, wenn das Anreisedatum und der Einsatzort der Betreuungsperson feststehen. Unsere Partnerunternehmen halten sich dabei an die behördlichen Vorschriften in den jeweiligen osteuropäischen Herkunftsländern der Betreuungspersonen. Die Ausstellung des Formulars dauert üblicherweise mehrere Wochen.

Damit auch die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen einen schriftlichen Nachweis über den rechtmäßigen Sozialversicherungsschutz der Betreuungsperson in der Hand haben, erhalten Sie auf Wunsch eine Kopie des Sozialversicherungsnachweises / A1 Formulars.

Wichtig zu wissen

Linara steht für einen zuverlässigen und korrekten Nachweis der Sozialversicherungen der vermittelten Betreuungsperson. Wir archivieren diese sorgfältig und halten sie für Nachfragen von Kunden und Behörden bereit. Dies hat auch Stiftung Warentest in der Ausgabe 05/2017 im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung zu Vermittlungsunternehmen positiv hervorgehoben.

Da das A1-Formular erst kurz vor der Anreise beantragt werden kann und die Ausstellung der Bescheinigung durch die Behörden mehrere Wochen dauern kann, ist es organisatorisch nicht möglich, dass die A1-Bescheinigung bereits bei Anreise der Betreuungsperson vorliegt. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Nachweis über die Beantragung des A1-Formulars zu.

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