Vorsorgevollmacht - Vorsorge für den Ernstfall

Auch wenn es wohl jeder von uns am liebsten verdrängen würde - es kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter passieren, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Damit die Entscheidungen, die dann von anderen getroffen werden müssen, in unserem Sinne ausfallen, sollte idealerweise eine Vorsorgevollmacht vorliegen.

Was man über die Vorsorgevollmacht wissen sollte

In dieser Vollmacht geht es darum, eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten zu regeln - die ausgewählte Person wird dann praktisch zum Vertreter. Jedoch muss eine Vorsorgevollmacht nicht allgemein auf alle denkbaren Angelegenheiten ausgedehnt werden, sondern kann sich auf einzelne Sachverhalte beziehen. Ebenso ist es möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen - somit kann der eine für die finanziellen Angelegenheiten verantwortlich sein, der andere für z. B. organisatorische Sachverhalte.

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Immer noch meinen viele Menschen, dass die gesetzliche Vertretung automatisch im Krankheitsfall von Eltern gegenüber ihren Kindern oder umgekehrt oder bei Ehepaaren untereinander gilt - das stimmt aber nicht! Deshalb gibt es im Regelfall keinen Vertreter, der die Angelegenheiten regelt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor und ist darin ein Vertreter benannt, dann kann dieser die Angelegenheiten regeln und es wird kein gerichtlicher Betreuer bestellt. Vernünftig ist es, wenn die Vorsorgevollmacht möglichst umfassend ausgestellt wird. Auf diese Art und Weise kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden.

Vorsorge für den Ernstfall

Für das Dokument ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Allerdings gibt es Vorsorgevollmacht Muster, anhand derer man sich über aufzunehmende Inhalte informieren kann. Eine notarielle Beurkundung ist im Allgemeinen nicht vorgeschrieben, es sei denn, es handelt sich um Grundbesitz oder Darlehen, die erworben bzw. veräußert oder aufgenommen werden sollen. Es empfiehlt sich immer eine Vorsorgevollmacht schriftlich auszustellen, damit der Bevollmächtigte auch im Ernstfall in der Lage ist zu beweisen, dass er tatsächlich bevollmächtigt ist zu handeln.

Da nur geschäftsfähige Personen eine Vollmacht ausstellen können, sollte die Vorsorgevollmacht rechtzeitig ausgefüllt werden. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, diese zu widerrufen oder eine andere Person des Vertrauens als Bevollmächtigten einzusetzen. Die Vorsorgevollmacht kann im Vorsorgeregister registriert werden, sodass insbesondere das Betreuungsgericht rechtzeitig von ihrer Existenz erfährt. Handelt es sich um pflegebedürftige Menschen, die im Rahmen der Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause (sog. 24-Stunden-Betreuung) betreut werden, sollte auch der Betreuer oder die Betreuerin von der Existenz einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung informiert werden. Bei einem Notfall weiß der Betreuer dann sofort Bescheid, an wen er sich wenden kann.

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