Grenzen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Die von Linara vermittelten Betreuungspersonen haben sich auf die Betreuung von Senioren mit den typischen altersbedingten Krankheitsbildern spezialisiert. Zu den Aufgaben der Betreuungspersonen gehören die hauswirtschaftliche Versorgung, pflegerische Alltagshilfen sowie die soziale Begleitung und Unterstützung. Bitte beachten Sie in Ihrer Beratung, dass darüber hinaus gehende Pflege oder Betreuung- insbesondere bei Krankheitsbildern und deren Folgen, die nicht altersbedingt sind sowie bei Personen unterhalb des Seniorenalters – von den Betreuungspersonen nicht geleistet werden können.

Doch auch wenn auf den ersten Blick alle Voraussetzungen für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gegeben sein können, kann unser Modell an seine Grenzen geraten. Wir möchten Ihnen deshalb einen Leitfaden an die Hand geben, welche Betreuungssituationen geeignet sind und in welchen Situationen unser Modell an seine Grenzen stößt.

Für welche Situationen ist die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft geeignet?

Die hilfsbedürftige Person

  • ist aufgrund von beginnender oder leichter Demenz nicht mehr in der Lage, alleine zu leben
  • muss an die Einnahme von Medikamenten erinnert werden
  • benötigt Hilfe bei der Körperpflege
  • ist angewiesen auf Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • braucht Hilfe beim Zerkleinern und Aufnehmen der Nahrung
  • kann den Haushalt nicht mehr selbstständig führen und benötigt z.B. Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen & Raumpflege
  • benötigt soziale Ansprache und aktivierende Betreuung (z.B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele & Biografiearbeit)
  • ist eingeschränkt mobil, benötigt z. B. Gehstock, Rollator oder zeitweise Rollstuhl (z.B. außerhalb der Häuslichkeit)
  • benötigt Hilfe beim Wechseln von Inkontinenzmaterial
  • braucht gelegentlich oder regelmäßig eine nächtliche Betreuung, z.B. Hilfe beim Toilettengang
Wann stößt unser Modell an seine Grenzen?
  • Suchterkrankungen, z.B. Alkoholismus, Medikamentenabhängigkeit
  • Psychische oder psychiatrische Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, schwere Depressionen, Halluzinationen)
  • Hilfsbedürftige Personen unter 60 Jahren
  • Schwere neurologische Erkrankungen, wie z.B. Multiple Sklerose oder ALS
  • Patienten mit multiresistenten Keimen (z.B. MRSA) und schweren ansteckenden Krankheiten (z.B. Hepatitis C)
  • Fortgeschrittene Demenz mit aggressivem Verhalten, schwere Hinlauf-Tendenzen, stark gestörter Tag-Nacht-Rhythmus
  • Querschnittslähmung
  • Sehr häufige Nachtbetreuung
  • Intensiv-medizinische Versorgung (z. B. Beatmung)
  • Versorgung von Stoma, Magensonde und / oder Katheter
  • Alleinige Palliativversorgung durch Betreuungspersonen

Bei Patienten des Pflegegrades 4-5 ist die Möglichkeit der Betreuung von der konkreten Situation abhängig, z.B. ob Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst intensiv mit eingebunden sind.

Welche Tätigkeiten dürfen Betreuungspersonen generell NICHT ausüben?

Grundsätzlich können aus rechtlichen Gründen keine Leistungen der sogenannten Behandlungspflege übernommen werden. Dazu gehören:

  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten (die Betreuungsperson darf nur an die Einnahme erinnern)
  • Verbände und Kompressionsstrümpfe wechseln
  • Spritzen, Injektionen und Infusionen verabreichen
  • Messung von Blutdruck oder Blutzucker
  • Wechsel von Kathetern und Sonden, PEG-Sonden Versorgung und Stoma-Behandlung
  • Bedienen und Überwachen eines Beatmungs- oder Sauerstoffgerätes
  • Dekubitus-Behandlung
  • Flüssigkeitsbilanzierung

Bitte empfehlen Sie für diese Tätigkeiten die Ergänzung durch einen ambulanten Pflegedienst, der seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.

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