Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen
Wenn Sie oder ein anderer Badezimmerbenutzer einen Pflegegrad haben, besteht gemäß §40 des Sozialgesetzbuches XI ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung. Pro Person wird ein Zuschuss von 4.000 Euro gewährt. In den meisten Fällen können damit Umbauten wie Treppenlift oder Badewannen mit Einstiegstüren vollständig finanziert werden, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen.
Der Zuschuss der Pflegekasse reduziert auch den Endpreis von Umbauten mit höheren Kosten. Wenn Sie zum Beispiel eine ebenerdige Dusche im Wert von 7.000 Euro wählen, müssen Sie nur 3.000 Euro selbst bezahlen. Wenn mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt leben, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 16.000 Euro.
Mit den genannten Umbaumaßnahmen können Sie die größte Barriere in Ihrem Zuhause beseitigen. Zusätzlich bietet Moblilae weitere Produkte an, die Ihre Routine sicherer und komfortabler gestalten.
Was zeichnet Mobilae aus?
Als Spezialist für barrierefreien und barrierearmen Umbau bietet Mobilae Ihnen alle Leistungen aus einer Hand, von der Beratung bis zum Umbau. Dadurch entfallen lästige Formalitäten und Ihre Chancen auf die Genehmigung von Zuschüssen und Zustimmung von Vermietern steigen. Die Mobilae-Preisgarantie schützt Sie vor unerwarteten Rechnungen und branchenüblichen Aufschlägen.
Der Rundum-Service von Mobilae
- Unverbindliche und kostenlose Beratung
- Antragstellung bei Pflegekasse und Abrechnung
- Einholen der Baugenehmigung beim Vermieter
- Umbaulösungen zum Nulltarif mit Pflegekassenzuschuss
- Unsere Handwerker aus Ihrer Region
- Zeitnaher Umbau
Unser Partner für barrierefreies Wohnen
Mobilae erstellt Ihnen ein kostenloses Wohnkonzept, beantragt mögliche Fördermittel und Zuschüsse bei den zuständigen Stellen und begleitet den Umbau bis zur Fertigstellung deutschlandweit.
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Sie wohnen zur Miete - Was Sie beachten sollten
Seit 2002 haben Mieter das Recht auf einen Badumbau, der eine zumutbare Nutzung des Badezimmers gewährleistet. Der Vermieter hat allerdings bei Gestaltung und ausführender Firma ein Mitentscheidungsrecht. Vor dem Umbau müssen Sie sich die Zustimmung des Vermieters einholen und schriftlich bestätigen lassen. Außerdem kann er bei Ihrem Auszug einen Rückbau in den Ursprungszustand fordern. Das steht dann im Mietvertrag.
Gut zu wissen
Sollte sich Ihre Situation soweit verändern, dass neue Umbaumaßnahmen notwendig werden, können diese unter Umständen erneut mit bis zu 4.000€ von der Pflegekasse bezuschusst werden. Es macht unter Umständen somit mehr Sinn, mehrere notwendige Maßnahmen zu getrennten Zeitpunkten durchführen zu lassen, um erneut Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.