Behandlungspflege - Definition und Abgrenzung zur Grundpflege

Die Behandlungspflege, ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Krankenpflege, umfasst eine Reihe von medizinischen Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet und von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Ihr Zweck liegt darin, pflegebedürftige Personen bei der Genesung oder Stabilisierung ihres Gesundheitszustands zu unterstützen sowie Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Im Gegensatz zur Grundpflege, die sich auf Alltagsaktivitäten konzentriert, konzentriert sich die Behandlungspflege auf medizinische Aspekte der Pflege.

Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege

Die medizinische Behandlungspflege ist integraler Bestandteil der häuslichen Pflege und wird gemäß dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ausschließlich auf ärztliche Anordnung durchgeführt. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch die Krankenkassen, nicht durch die Pflegeversicherung. Entscheidend ist, dass die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung hin erfolgt, unabhängig von einem festgestellten Pflegegrad.

Leistungen der Behandlungspflege

Die Leistungen der Behandlungspflege, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden können, umfassen gemäß SGB V eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Überwachung und Bedienung von Beatmungsgeräten, die Blutdruck- und Blutzuckermessung, die Versorgung von Drainagen, Einläufen und Infusionen sowie die Wundversorgung und Verbandwechsel.

Die Leistungen der Behandlungspflege, die im Allgemeinen von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden können, umfassen nach SGB V unter anderem:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Drainagen, Überprüfung und Versorgung
  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Infusionen, Wechseln und Zubereitung
  • Inhalationen
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Katheter, Versorgung
  • Krankenbeobachtung
  • Magensonde, Legen und Wechseln
  • Richten und Gabe von Medikamenten
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Trachealkanülenmanagement
  • Venenkatheter (Port), Versorgung
  • Verbände
  • Wundversorgung

Abgrenzung zur Grundpflege

Die Behandlungspflege ist in Abgrenzung zur Grundpflege zu sehen. Zwar sind beide Formen der Pflege Teil der häuslichen Krankenpflege, jedoch umfasst die Grundpflege nicht medizinisch angeordnete Maßnahmen, sondern die Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Hierunter fallen beispielsweise die Körperpflege, das Anreichen des Essens und das An- und Auskleiden der Pflegebedürftigen. Im Vergleich zur Behandlungspflege wird die Grundpflege in der Regel von der Pflegekasse finanziell unterstützt und kann ebenfalls von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden.

Warum ist Behandlungspflege wichtig?

Erhaltung der Gesundheit und Förderung der Genesung:
Behandlungspflege spielt eine wesentliche Rolle bei der Erhaltung der Gesundheit und der Förderung der Genesung von pflegebedürftigen Personen. Durch die fachgerechte Durchführung medizinischer Maßnahmen werden Krankheiten behandelt und der Genesungsprozess unterstützt.

Vermeidung von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten:
Die rechtzeitige und angemessene Durchführung von Behandlungspflege kann dazu beitragen, Komplikationen zu vermeiden und somit Krankenhausaufenthalte zu reduzieren oder zu verhindern. Dies trägt nicht nur zur Einsparung von Kosten im Gesundheitssystem bei, sondern ermöglicht auch den Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Steigerung der Lebensqualität für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige:
Behandlungspflege trägt dazu bei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern, indem sie ihnen die notwendige medizinische Versorgung in ihrem Zuhause ermöglicht. Dies kann auch eine Entlastung für pflegende Angehörige bedeuten, die sich darauf verlassen können, dass ihre Liebsten die erforderliche Pflege erhalten, während sie weiterhin ein familiäres Umfeld genießen.

Ablauf und Organisation der Behandlungspflege

  1. Erstgespräch und Bedarfsermittlung: Der Prozess der Behandlungspflege beginnt mit einem einfühlsamen Erstgespräch zwischen dem Pflegedienst und den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und medizinischen Anforderungen ermittelt, um einen maßgeschneiderten Pflegeplan zu entwickeln.
  2. Pflegeplanung und -dokumentation: Basierend auf den Informationen aus dem Erstgespräch wird ein detaillierter Pflegeplan erstellt, der die zu erbringenden Leistungen, ihre Häufigkeit und den Zeitrahmen festlegt. Diese Pflegeplanung wird sorgfältig dokumentiert, um sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen kontinuierlich und konsistent erbracht werden können.

  3. Durchführung der Pflegeleistungen: Nach der Festlegung des Pflegeplans führt das qualifizierte Fachpersonal des Pflegedienstes die vereinbarten Pflegeleistungen durch. Dabei wird auf höchste Professionalität und Empathie geachtet, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen bestmöglich gerecht zu werden.

  4. Regelmäßige Evaluation und Anpassung des Pflegeplans: Die Behandlungspflege ist ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Durch regelmäßige Evaluationen wird sichergestellt, dass der Pflegeplan den aktuellen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen entspricht und gegebenenfalls entsprechend modifiziert wird.

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Finanzielle Aspekte und Kostenübernahme

Die Kosten für Behandlungspflege im häuslichen Bereich können je nach Umfang und Art der benötigten Leistungen variieren. Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich über die anfallenden Kosten informieren und gegebenenfalls verschiedene Finanzierungsoptionen prüfen.

Die Kosten für Behandlungspflege können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden, insbesondere wenn die Behandlungspflege ärztlich verordnet wurde. Darüber hinaus gibt es möglicherweise weitere Träger wie Sozialhilfeträger oder Unfallversicherungen, die unter bestimmten Umständen die Kosten für Behandlungspflege übernehmen können. Eine individuelle Beratung durch den Pflegedienst kann dabei helfen, die geeignete Finanzierungsoption zu finden.

Unsere Pflegeberater bieten Unterstützung bei der Abrechnung und Abwicklung der Kostenübernahme an. Sie können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Beantragung von Leistungen unterstützen, die erforderlichen Formalitäten erklären und sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente korrekt eingereicht werden.

Behandlungspflege und 24 Stunden Betreuung?

Wenn bei einer zu betreuenden Person die Behandlungspflege notwendig wird, muss ein ambulanter Pflegedienst die erforderlichen Maßnahmen durchführen. Der behandelnde Arzt wird bei entsprechenden Bedarf eine Verordnung ausstellen, die einem ambulanten Pflegedienst vorgelegt wird. Betreuungspersonen dürfen aus rechtlichen Gründen unabhängig von ihrer Qualifikation im Heimatland keinerlei Aspekte der Behandlungspflege durchführen, insbesondere auch keine Gabe von Medikamenten.

Stattdessen kümmern sie sich um die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Unterstützung sowie um Aspekte der sozialen Betreuung, während die Fachpflege mit entsprechendem Knowhow die zu betreuende hilfsbedürftige Person medizinisch versorgt und die vom Arzt verordnete Behandlung durchführt.

So wird - Hand in Hand - eine umfassende, selbstbestimmte Form der Pflege gewährleistet.

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