Nachtpflege im Überblick - Leistungen, Ansprüche & Kosten

Wer seine Angehörigen zuhause pflegt, verdient nicht nur den höchsten Respekt, sondern auch eine entsprechende Unterstützung. Denn Pflegeaufgaben sind anstrengend und langwierig. Privatpersonen, die Ihren Liebsten die gewohnte Umgebung nicht nehmen wollen, sind hier zumeist in einer schwierigen Lage, denn Job und Pflege unter einen Hut zu kriegen, ist praktisch unmöglich.
Genau dafür ist die Nachtpflege vorgesehen. Diese kann zumindest eine teilweise Entlastung bedeuten. Im Folgenden finden Sie daher einen Überblick über die Leistungen, die Ansprüche und die möglichen Kosten bzw. die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen.

Nachtpflege als Unterstützung bei der Pflege zuhause

Die Nachtpflege ist als Unterstützung für alle gedacht, die Ihre Angehörigen zuhause selber pflegen wollen. Daher ist die Nachtpflege auch als eine Leistung der Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch Elf § 41 (SGB XI) verankert.

Es gibt prinzipiell zwei Varianten, die bei der Nachtpflege in Frage kommen. Die oder der Pflegebedürftige kann teilstationär über Nacht in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden und erhält dort die notwendigen medizinischen und betreuerischen Leistungen. Alternativ kann auch eine ambulante Versorgung im eigenen Zuhause erfolgen. Dabei stellt ein Pflegedienst eine Pflegefachkraft ab, die über Nacht in der Wohnung verbleibt und dort alle notwendigen Maßnahmen vornimmt.

Das hat einen großen Vorteil für die Angehörigen, die auch tagsüber mit der Pflege sowie dem privaten und beruflichen Alltag beschäftigt sind. Sie können nämlich wenigstens in der Nacht zur Ruhe kommen und sich ein wenig erholen. Sie wissen die Angehörigen in guten Händen und können diese Unterstützung sicherlich sehr gut gebrauchen.

Übrigens: Eine weitere Alternative stellt die sogenannte 24h Betreuung dar. Dabei handelt es sich um eine private Pflegeleistung, die normalerweise ohne medizinische Aufgaben abläuft. Mehr Infos dazu finden Sie auf der verlinkten Seite.

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Nachtpflege und den Kosten aus?

Prinzipiell ist die Nachtpflege eine Leistung der Pflegekasse und daher hängt der Anspruch vom Pflegegrad ab. Außerdem sind auch die maximal möglichen Leistungen pro Monat an den Pflegegrad gekoppelt. Das teilt sich wie folgt auf (Stand vom 30.06.2022):

  • Pflegegrad 1 -> kein Anspruch auf Leistungen
  • Pflegegrad 2 -> Anspruch auf Leistungen bis maximal 689 € pro Monat
  • Pflegegrad 3 -> Anspruch auf Leistungen bis maximal 1.298 € pro Monat
  • Pflegegrad 4 -> Anspruch auf Leistungen bis maximal 1.612 € pro Monat
  • Pflegegrad 5 -> Anspruch auf Leistungen bis maximal 1.995 € pro Monat

Ein paar wichtige Punkte sind bei dieser Auflistung aber zu beachten. Zum einen werden die Leistungen auch mit der Tagespflege verrechnet, sollte diese denn in Anspruch genommen werden. Außerdem werden nicht alle Kosten von der Pflegekasse übernommen. Meistens werden Kosten für Verpflegung und Unterkunft nicht als Pflegekosten anerkannt und werden daher nicht übernommen. Das kann also bei einer stationären Nachtpflege zu zusätzlichen Kosten führen. Zum anderen können die tatsächlichen Kosten auch höher liegen als der Betrag, der von der Pflegekasse übernommen wird. Diese Differenz müsste dann selbst gezahlt werden.

Tatsächlich lassen sich die Kosten im Vorfeld mit jeder Einrichtung sehr genau besprechen. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten, wie die Finanzierung gesichert werden kann, denn auch der sogenannte Entlastungsbetrag kann für die Nachtpflege verwendet werden. Das kann das maximale Budget ggf. noch ein wenig aufstocken.

Für wen lohnt sich die Nachtpflege?

Insgesamt kann man festhalten, dass die Nachtpflege eine sehr gute Unterstützung im Alltag von pflegenden Angehörigen sein kann. Dafür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Pflegekasse auch die Kosten am Ende übernimmt. Es ist ein Bedarf nachzuweisen, der beispielsweise bei Palliativ-Patienten oder bei regelmäßiger Wundversorgung z.B. bei regelmäßigen Verbandswechseln der Fall ist. Auch bei Demenz wird die Nachtpflege häufig gewährt. Ob das bei euch genau der Fall ist, sollte im Zweifel mit der Pflegekasse geklärt werden.

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