Pflegegrad 2: Voraussetzungen, Leistungen und Antrag

Pflegegrad 2 bedeutet eine intensivere Pflege und Unterstützung als Pflegegrad 1. Personen mit Pflegegrad 2 weisen erhebliche Einschränkungen in verschiedenen Bereichen ihres täglichen Lebens auf und benötigen häufigere oder intensivere Pflegeleistungen.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Für Pflegegrad 2 gelten ähnliche Kriterien wie für Pflegegrad 1, jedoch mit einem höheren Maß an Beeinträchtigung und Bedarf an Unterstützung. Typische Merkmale für Pflegegrad 2 sind:

  • Einschränkung der Mobilität: Die Person kann sich nur mit erheblicher Hilfe oder vollständig fortbewegen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder nur mit Hilfe einer zweiten Person stehen oder gehen können.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Es gibt erhebliche Probleme in der Orientierung oder kognitiven Funktion, was zu starken Einschränkungen in der Kommunikation oder dem Verständnis führt. Dies kann Demenz oder andere kognitive Beeinträchtigungen umfassen.
  • Verhaltensprobleme: Wenn die Person erhebliche Verhaltensprobleme zeigt, die eine intensive Betreuung erfordern, wie Aggressivität oder Unruhe.
  • Selbstversorgung: Es gibt erhebliche Schwierigkeiten bei der Selbstversorgung, einschließlich der Grundpflege wie Waschen, Anziehen, Essen usw.
  • Bewältigung des Alltagslebens: Die Person kann nur mit erheblicher Hilfe oder vollständig die Alltagsaktivitäten bewältigen, wie Einkaufen, Kochen oder die Haushaltsführung.
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Die Person benötigt erhebliche Unterstützung bei der Umsetzung von Therapieplänen oder der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen.

Diese Kriterien werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (MEDICPROOF) bewertet. Dabei wird nicht nur die aktuelle Situation betrachtet, sondern auch die Prognose und die voraussichtliche Entwicklung der Pflegebedürftigkeit.

Diese Kriterien sind nicht abschließend und eine individuelle Bewertung der Pflegebedürftigkeit ist in jedem Fall erforderlich. Daher kann es sinnvoll sein, sich bei der Antragstellung auf Pflegegrad 2 professionelle Unterstützung zu holen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Pflegegrad 2 stellt eine höhere Stufe der Unterstützung für pflegebedürftige Personen dar und kann pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugutekommen, wenn der Pflegebedarf über Pflegegrad 1 hinausgeht und die aktuellen Leistungen nicht mehr ausreichen, um den Alltag zu bewältigen.

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Leistungen im Pflegegrad 2 ab 2024

Ab 2024 bringt die Pflegereform einige Neuerungen für Personen mit Pflegegrad 2 mit sich, die darauf abzielen, die Unterstützung und Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und Leistungen:

Leistungen bei Pflegegrad 2 2023 2024
Pflegegeld (monatlich) 316 € 332 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 724 € 760 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 770 € 770 €
Teilstationäre Pflege (monatlich) 689 € 689 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € 1.612 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen:

Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten ein erhöhtes Pflegegeld von 332 Euro monatlich. Zudem stehen ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Mittel können für professionelle ambulante Pflegedienste genutzt werden. Bei Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen kann sich der anteilige Betrag erhöhen​​​​​​.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Ab 2024 können die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibler genutzt werden. Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 ist es möglich, bis zu 100 Prozent der Mittel für die Kurzzeitpflege auch für Verhinderungspflege zu verwenden. Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 eingeführt, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann​​.

Tages- und Nachtpflege:

Personen mit Pflegegrad 2 können weiterhin Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Diese bieten Unterstützung während des Tages oder der Nacht und ermöglichen es Pflegebedürftigen, an sozialen Aktivitäten teilzunehmen und medizinische Versorgung zu erhalten​​.

Pflegeunterstützungsgeld:

Pflegende Angehörige, die Beruf und Pflege vereinbaren müssen, erhalten nun jährlich Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld. Im Fall eines plötzlichen Pflegebedarfs können sie bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben, um notwendige Regelungen zu treffen​​.

Hilfsmittel und wohnraumverbessernde Maßnahmen:

Zu den weiteren Leistungen zählen ein monatlicher Zuschuss von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Diese sollen die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen​​​​.

Weitere Unterstützungen:

Darüber hinaus gibt es Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann, sowie Zuschüsse für digitale Pflegeanwendungen und weitere ergänzende Unterstützungsleistungen​​.

Diese Neuerungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Familien besser unterstützt werden und mehr Flexibilität in der Nutzung der Leistungen erhalten. Es ist hilfreich, sich bei der zuständigen Pflegekasse zu informieren und Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen, um einen Überblick über die individuell verfügbaren Leistungen zu erhalten und diese optimal zu nutzen.