Kosten der 24 Stunden Pflege

Wenn pflegebedürftige Senioren den Wunsch nach einer Betreuung im eigenen Zuhause haben, bietet sich die sogenannte 24 Stunden Pflege an.

Vielfach kommen bei diesem Modell Betreuungspersonen aus Osteuropa zum Einsatz. Das durchschnittliche Einkommen in Osteuropa ist niedriger als in Deutschland, daher fallen auch die Kosten der sogenannten 24 Stunden Pflege durch osteuropäische Betreuer geringer aus als bei dem Einsatz von deutschem Pflegepersonal. Hier muss man eine etwa zwei- bis dreimal höhere Summe veranschlagen.

Was kostet eine Pflegekraft?

Die von Linara vermittelten osteuropäischen Betreuungspersonen werden nach Tagessätzen bezahlt. Diese Tagessätze richten sich nach dem Pflegebedarf der Senioren, den Deutschkenntnissen und der Ausbildung der Pflegekräfte bzw. nach den Erfahrungen, die die Pflegekräfte bisher in der Seniorenbetreuung gesammelt haben. Je besser die Sprachkenntnisse der Betreuungsperson und je qualifizierter ihre Ausbildung, desto höher ist der Tagessatz.

Kosten der 24 Stunden Pflege

Auch wenn dieser Betrag auf den ersten Blick hoch erscheint, so stellt die sogenannte 24 Stunden Betreuung eine empfehlenswerte Alternative zum Altenheim dar, denn die monatlichen Kosten für ein Seniorenheim liegen oftmals höher. Eine sogenannte 24 Stunden Betreuung ermöglicht es pflegebedürftigen Senioren außerdem, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu leben und gewährleistet eine Versorgung gemäß der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Senioren.

 

Kosten für die Betreuung

Die Betreuungskosten ergeben sich aus dem Betreuungsumfang sowie der Qualifikation der Betreuungspersonen und richten sich nach der individuellen Betreuungssituation und Ihren Wünschen. Eine gute erste Orientierung für die zu erwartende monatliche Belastung bietet Ihnen das nachfolgende Finanzierungsbeispiel.

Beispielrechnung zur Finanzierung

Mittelschwere Betreuungssituation
(gerechnet auf 30 Tage, Pflegegrad 3, kein amb. Pflegedienst)
Linara Andere Anbieter
Gesamtbetreuungskosten: 99 € pro Tag 2.970 € 2.970 €
Entlastungsbetrag - 125 € -
Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 - 545 € -
Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 3 - 327 € - 545 €
Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) - 200 € - 200 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten 1.773 € 2.225 €
Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333 € - 333 €
Effektive monatliche Belastung: 48 € pro Tag 1.440 € 1.892 €
  452 € Preisvorteil  
Betreuung "Standard" - Pflegegrad 3, Deutsch Grundkenntnisse (A1)

Betreuungssituation: Hauswirtschaftliche Versorgung, pflegerische Alltagshilfe und soziale Betreuung für eine hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 3 durch eine in Deutschland gewerbetreibende Betreuungsperson mit ersten Erfahrungen und Deutsch Grundkenntnissen (A2), keine Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes für Pflegeleistungen

Monatliche Kosten und Zuschüsse (auf 30 Tage gerechnet)  
Effektive Belastung pro Monat 1.440€
1. Entlastungsbetrag - 125€
2. Umgewandelte Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 - 545€
3. Übriges Pflegegeld bei Pflegegrad 3 - 327€
4. Verhinderungspflege (jährlich bis zu 2.418 €) - 200€
Eigenanteil an den Betreuungskosten 1.773€
5. Steuererleichterungen (jährlich bis zu 4.000 €) - 333€
Gesamtbetreuungskosten: 99€ pro Tag 2.970€

Erläuterungen zum Preisbeispiel:

  1. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
  2. Da kein ambulanter Pflegedienst vor Ort für Pflegeleistungen in Anspruch genommen wird, steht das volle Sachleistungsbudget des Pflegedienstes noch zur Verfügung. Aufgrund der landesrechtlichen Anerkennung  von Linara als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach §45a SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets für die Dienstleistung von Linara erstattet werden (sogenannte Sachleistungsumwandlung gem. § 45a Abs. 4 SGB XI).
  3. Das verbleibende Pflegegeld wird an die versicherte Person ab Pflegegrad 2 monatlich zur freien Verfügung ausgezahlt.
  4. Der Betrag der Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag 1.612 € zuzüglich max. 806 € aus der Kurzzeitpflege. Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39, SGB XI erfüllt sein. Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel zur Verhinderungspflege.
  5. Die Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie gern von Ihrem Kundenberater.

Detailliertere Informationen zu allen staatlichen Zuschüssen erhalten Sie auf der Detailseite zum Thema Zuschüsse und Förderungen.

Erstattungen für Alltagsunterstützung

Aufgrund der Anerkennung von Linara als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen durch das LASV Brandenburg nach §45a SGB XI haben Sie Anspruch auf folgende Erstattungen durch die Pflegekassen:

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Der Betrag kann zweckgebunden eingesetzt werden zur Kostenerstattung für anerkannte Leistungen zu Unterstützung und Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.

 

Umwandlung von Sachleistungen

Ab Pflegegrad 2 steht für jeden Pflegebedürftigen ein sogenanntes Sachleistungsbudget zur Verfügung. Die Höhe dieses Budgets richtet sich nach dem Pflegegrad. Das Sachleistungsbudget wird üblicherweise im Rahmen der Kombi-Pflege für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen durch eine ambulanten Pflegedienst genutzt. Wird kein Pflegedienst für die Erbringung von Pflegeleistungen benötigt, dann können von dem weiterhin zur Verfügung stehenden Sachleistungsbudget bis zu 40 % für die Erbringung von Alltagsunterstützungsleistungen durch landesrechtlich anerkannte Anbieter wie Linara umgewandelt werden.

In diesem Fall wird - wie bei der Kombi-Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst- das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Die Umwandlung des Sachleistungsbudgets ist vorteilhaft für Sie, da der Gesamtbetrag aus den Sachleistungen plus das anteilige Pflegegeld höher ist als bei ausschließlicher Zahlung des vollen Pflegegeldbetrages.