Pflegegutachten in der ambulanten Seniorenbetreuung
Die Verrichtung alltäglicher Dinge kann aufgrund seelischer, körperlicher oder geistiger Krankheit von Senioren oftmals nicht mehr ohne Hilfe ausgeführt werden. Dies kann zum Beispiel Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Nahrungsaufnahme oder ähnliches betreffen. Wenn dies der Fall ist kann eine Pflegestufe und die dazugehörigen Leistungen beantragt werden.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten wird ein Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit benötigt. Dieses wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt. Bei Privatversicherten ist dafür auch die Medicproof GmbH zuständig. Die Gutachter machen sich während des Besuchs vor Ort ein genaues Bild über den Pflegebedürftigen. Wenn möglich sollten bei diesem Besuch auch die Angehörigen des Senioren dabei sein, um eventuell aufkommende Fragen zu klären. Es wird ein Formulargutachten erstellt und der Pflegekasse zu bestimmten Punkten Stellung gegeben.
Untersucht werden dabei die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit und die damit zu erteilende Pflegestufe. Es wird geprüft inwieweit die Alltagskompetenz eingeschränkt ist oder ob ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand, ein sogenannter "Härtefall" vorliegt. Geprüft wird außerdem die aktivierende Pflege, also welche Verrichtungen die zu pflegende Person noch selbst ausführen kann.
Nach der Einstufung durch den MDK wird der entsprechende Bescheid von der Pflegekasse erlassen. Die Pflegebedürftigen haben ein Recht dieses Gutachten einzusehen und können gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Sollte dieser abgelehnt werden kann beim zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht werden. Die Leistungen der Pflegekasse können sowohl als Pflegegeld oder auch als Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Pflegegeld bekommen die Angehörigen, wenn sie die pflegebedürftigen Personen selbst pflegen, Sachleistungen können beispielsweise durch Beauftragung eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. Eine Kombination dieser beiden Leistungen ist möglich.
Seniorenbetreuung daheim
Da die Pflege und Betreuung von Senioren zu Hause die günstigste Form der Pflege darstellt wird diese durch das Gesetz gestärkt und verschiedene Gelder durch den Staat zur Verfügung gestellt. Doch nicht immer ist eine Betreuung durch Angehörige realisierbar. Eine Möglichkeit zur Verwirklichung der Pflege zu Hause ist die Hilfe einer sogenannten 24 Stunden Betreuungsperson aus Osteuropa. Durch diese kann eine Betreuung in der häuslichen Umgebung gewährleistet werden, da sie bei den pflegebedürftigen Senioren wohnt. Sie ist somit rund um die Uhr vor Ort und kümmert sich um die Verrichtung der hauswirtschaftlichen Versorgung, leistet die Grundpflege und sorgt für eine Aktivierung des Senioren – z.B. in Form von Spaziergängen, Spielen usw.