Vorgeschriebene Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug

Ein Beratungseinsatz im Zusammenhang mit dem Pflegegeldbezug bezieht sich auf einen vorgeschriebenen Besuch oder eine Beratung, die in regelmäßigen Intervallen in der häuslichen Umgebung von pflegebedürftigen Personen stattfindet. Dieser Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen.

Während des Beratungseinsatzes wird überprüft, ob die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung angemessen sichergestellt sind. Darüber hinaus sollen während des Besuchs Möglichkeiten zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation aufgezeigt werden.

Wie oft muss eine solche Pflichtberatung erfolgen?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, müssen regelmäßig Beratungstermine in ihrer eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Die Häufigkeit der Beratungstermine variiert je nach Pflegegrad:

 

Kosten der Beratung

Der Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse getragen. Es handelt sich um eine Leistung, die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht wird und deren Ziel es ist, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Fragen zur Pflege und Versorgung zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Beratungseinsatz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfinden muss, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit mit qualifizierten Beratungspersonen.

Konsequenzen bei Nicht-Inanspruchnahme der Beratungseinsätze

Die Pflegekassen erhalten Bericht über die Durchführung der Beratungseinsätze und gewonnene Erkenntnisse und mögliche Verbesserungen der Pflegesituation. Wenn Pflegebedürftige die Beratung nicht in Anspruch nehmen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt oder im Wiederholungsfall entzogen werden. Es ist wichtig, dass die Beratungseinsätze in angemessenen Abständen erfolgen, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und Unterstützung anzubieten, wo sie benötigt wird.

Ablauf & Inhalte der Beratung

Der Ablauf des Beratungseinsatzes beinhaltet in der Regel einen Besuch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen. Dabei werden spezialisierte Pflegekräfte oder qualifizierte Beratungspersonen eingesetzt, die über Fachwissen in Bezug auf Krankheits- und Einschränkungsbilder sowie den individuellen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen verfügen.

Die Inhalte der Beratung umfassen verschiedene Aspekte, die darauf abzielen, die Pflegesituation zu verbessern und die häusliche Pflege zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  2. Bedarf von zusätzlichen (Pflege-)Hilfsmitteln
  3. Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  4. Hebe- und Lagerungstechniken
  5. Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI

Was muss dokumentiert werden?

Die konkreten Nachweise können je nach Bundesland oder Träger der Pflegekasse variieren, jedoch umfassen sie in der Regel folgende Informationen:

  • Datum und Dauer des Beratungseinsatzes: Es wird festgehalten, an welchem Tag die Beratung stattgefunden hat und wie lange sie gedauert hat.

  • Angaben zur beratenden Person: Der Name und die Qualifikation der beratenden Person werden vermerkt. Dies kann beispielsweise eine spezialisierte Pflegekraft, eine Pflegeberaterin oder ein anderer qualifizierter Berater sein.

  • Inhalte der Beratung: Es werden die besprochenen Themen und die erarbeiteten Empfehlungen oder Maßnahmen festgehalten. Dies umfasst beispielsweise Informationen zu Pflegehilfsmitteln, zur Organisation der Pflege oder zur Unterstützung bei Anträgen und Formalitäten.

  • Unterschrift des Pflegebedürftigen oder seines Vertreters: Der Pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person unterzeichnet den Nachweis, um die Teilnahme an der Beratung zu bestätigen.

  • Gegebenenfalls weitere Anmerkungen: Hier können zusätzliche relevante Informationen oder Besonderheiten vermerkt werden, die während der Beratung aufgetreten sind.

Nachweise über den Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI dienen dazu, die Durchführung der Beratung gegenüber der Pflegekasse zu dokumentieren. Sie belegen, dass die Beratung ordnungsgemäß erfolgt ist und dienen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Unser Pflegeberatungsangebot für Sie

Obwohl die Pflegekassen die Kosten für die Beratungseinsätze übernehmen, stellt es viele Versicherte vor eine Herausforderung, regelmäßig qualifizierte Dienstleister zu finden, die diese Beratung durchführen. Dies hängt zum Teil mit den unattraktiven Vergütungssätzen zusammen, die die Pflegekassen in manchen Bundesländern für diese Tätigkeit vorsehen.

Linara verfügt über einen zuverlässigen Partner, der qualifiziert ist, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen und diesen Service deutschlandweit anbietet. Ein besonderer Vorteil ist dabei natürlich, dass die beteiligten Pflegeberater sehr gut mit dem Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft vertraut sind und im Rahmen der Beratung spezifisch auf die besonderen Umstände dieser Betreuungsform eingehen können.

Unterschied zwischen § 7a SGB XI und Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle und umfassende Beratungsleistung, die Informationen und Unterstützung bei der Pflegeversorgung bietet, während der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI eine spezifische Maßnahme ist, die eine regelmäßige persönliche Beurteilung der Pflegesituation vor Ort beinhaltet.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterscheiden sich in Bezug auf ihren Zweck, ihre Zielgruppe und ihren Umfang:

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle und umfassende Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl sowie Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient dem Zweck, eine angemessene sowie erforderliche Pflege, Betreuung, Behandlung, Unterstützung und Versorgung zu erreichen und zu sichern. Die Pflegeberatung ist ein Prozess: Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater soll den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermitteln, bedarfsentsprechend beraten, einen Versorgungsplan erstellen, auf die erforderlichen Maßnahmen und die weitere Umsetzung des Versorgungsplans hinwirken, den Versorgungsplan gegebenenfalls anpassen und Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen vermitteln. Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad. Darüber hinaus auch Personen, die bereits bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben.

Die Pflegekasse schlägt Ihnen spätestens zwei Wochen nach Antrag auf Pflegegrad oder bei Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit:
- einen konkreten Termin für ein Pflegeberatungsgespräch vor,
- oder stellt einen Beratungsgutschein aus, der ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist bei entsprechendem Vertragspartner der Krankenkasse eingelöst werden kann.

Auch wenn absehbar ist, dass bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen demnächst ein Pflegefall eintreten sollte, können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Wenn pflegende Angehörige ein Beratungsgespräch wahrnehmen wollen, brauchen sie die Zustimmung des Pflegebedürftigen.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen und ist kostenlos. Sie ist nicht an konkrete Vorgaben bezüglich der Durchführung oder des Zeitrahmens gebunden.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI: Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bezieht sich speziell auf den Beratungseinsatz im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie wird von qualifizierten Pflegeberatern oder Pflegeberaterinnen durchgeführt und ist eine verpflichtende Maßnahme. Der Zweck des Beratungseinsatzes besteht darin, die Qualität der Pflege sicherzustellen, den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen zu unterstützen und mögliche Verbesserungen in der Pflegesituation aufzuzeigen. Der Beratungseinsatz erfolgt in regelmäßigen Abständen persönlich vor Ort beim Pflegebedürftigen und umfasst eine umfassende Beurteilung der Pflegesituation, die Identifizierung von Unterstützungsbedarf und die Erarbeitung von individuellen Lösungen.

Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 SGB XI die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen. Zudem haben sie die aus dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist kostenfrei.

Das Team der Linara Pflegeberatung

Dagmar Flade

Zertifizierte Gesundheitsmanagerin
IQH-zertifizierte Fachberaterin für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Leiterin Linara Pflegeberatung
Fallbesprechungen, Leistungsabrechnungen Pflegekassen, Verhinderungspflege

Ronald Lietzke

Gesundheits- und Krankenpfleger für Leitungsfunktionen, Pflegeberater nach § 45 und § 7a SGB XI, QMB im Gesundheitswesen, Medizinischer Dokumentationsassistent

Linara Pflegeberatung
Pflegefachliche Anleitung von Betreuungspersonen und Pflegenden, Leistungsabrechnungen Pflegekassen, Verhinderungspflege, pflegefachliche Qualifizierung von Pflegekräften

Sabina Petermann

Staatl. anerk. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegeberaterin nach §45 SGB XI, Fachberaterin für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (IQH-zert.)

Linara Geschäftsleitung
Pflegefachliche Anleitung von Betreuungspersonen und Pflegenden, Fallbesprechungen, pflegefachliche Qualifizierung von Pflegekräften

Thomas Hecht

examinierte Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung
Pflegeberater nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Linara vor Ort
Fallbesprechungen, pflegefachliche Anleitung von Pflegenden, Pflegeberatung vor Ort Augsburg

Andreas Wisniewski

examinierte Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung, Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen
Mentor in der Pflege, Pflegeberater nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Wundmanager

Linara Pflegeberatung
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI, Pflegegradberatung inkl. Einstufung und Widerspruchsverfahren, pflegefachliche Begutachtungen

Denis Loncaric

examinierte Pflegefachkraft, Fachberater für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (IQH-zertifiziert)

Linara vor Ort
Pflegeberatung vor Ort München, Fallbesprechungen, pflegefachliche Anleitung von Pflegenden