Informationen zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf Ihre Betreuungssituation

Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Europa und den Maßnahmen, die zur Eindämmung getroffen werden, informieren wir Sie auf dieser Seite über die aktuellen Auswirkungen auf Ihre Betreuungssituation. Da sich die Situation weiterhin dynamisch entwickelt, aktualisieren wir unsere Informationen nach der jeweiligen Sachlage. Darüber hinaus haben wir eine Informationsseite mit sinnvollen Maßnahmen zur Prävention erstellt, die sich sowohl an Familien als auch ihre Betreuungspersonen richtet. Viele der unten zusammengefassten Informationen sowie weitere aktuelle Hinweise finden sich in den Fragen und Antworten zum Coronavirus des Bundesministeriums für Inneres.

Unser oberstes Ziel ist die weitere Gewährleistung einer optimalen Betreuung für Sie. Hierzu stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Partnerunternehmen in Osteuropa und verfolgen die nationale und internationale Entwicklung sehr genau. Wir stehen auch in engem Austausch mit den von uns vermittelten selbstständigen Betreuungspersonen und unterstützen sie bei Gesprächen mit Familien und der weiteren Planung.

Trotz der weiterhin schwierigen Situation gelingt es uns, die Verfügbarkeit von Betreuungspersonen für Neuanreisen und Wechsel aufrecht zu erhalten. Wir bitten um Verständnis, wenn wir im Einzelfall um Kompromissbereitschaft hinsichtlich Deutschkenntnissen, Qualifikationen oder persönlichen Eigenschaften (Alter, Raucher / Nichtraucher, Geschlecht, Führerschein) der Betreuungspersonen bitten.

Häusliche Betreuung ist vergleichsweise sicher

An der Betreuung zu Hause ist meist eine sehr überschaubare Anzahl von Personen involviert. Halten sich alle Beteiligten an die Hygieneempfehlungen und verordneten Schutz-Maßnahmen ist das Infektionsrisiko sowohl für die betreute Person als auch für die Betreuungsperson deutlich geringer als beispielsweise bei einer Pflegesituation in einer stationären Einrichtung wie einem Altersheim.

Ausnahme von der Quarantänepflicht

Unsere Betreuungspersonen üben eine systemrelevante Tätigkeit aus und haben daher generell das Recht auf Einreise nach Deutschland ohne Quarantäne. Alle durch uns vermittelten Betreuungspersonen führen einen schriftlichen Nachweis (Passierschein) mit sich, der ihre Tätigkeit als systemrelevante Betreuungsperson belegt.

Einreise nach Deutschland und Testpflichten

Seit dem 3. März 2022 gelten daher keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete.

Es gilt jedoch weiterhin aufgrund der weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten eine generelle Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen.

Reisesituation

Der innereuropäische Fernbusverkehr mit bekannten Linien (z.B. Flixbus) sowie der Flugverkehr normalisiert sich allmählich, es ist jedoch kurzfristig weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen, teilweise werden bereits gebuchte Verbindungen kurzfristig storniert oder umgebucht.

Um dennoch eine zuverlässige An- und Abreise der Betreuungspersonen zu gewährleisten, müssen wir verschiedene Verkehrsmittel kombinieren und auf regionale Anbieter ausweichen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es bei den Anreisen zu „unorthodoxen“ Ankunftszeiten beispielweise in der Nacht oder sehr früh am Morgen kommen kann.

Um planbares und infektionssicheres Reisen für die Betreuungspersonen zu ermöglichen, haben wir und unsere Partner in den letzten Monaten individuelle Lösungen erarbeitet, wie z.B. den Einsatz von eigenen Minibussen. Der Aufbau einer eigenen Logistik und die Einhaltung der auch bei sinkenden Infektionszahlen unverzichtbaren Schutzmaßnahmen (Desinfektion der Busse, Gesichtsmasken, Handschuhe etc.) ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es kann es daher leider zu einer Erhöhung der Reisekosten kommen.

Aktuelle Situation in Deutschland

Da Ihre Betreuungsperson eine systemrelevante Tätigkeit ausübt, darf sie auch während des weiterhin geltenden Lockdowns ihre bisherigen Aufgaben ausführen.

Einen Überblick zu den aktuell geltenden Bundesregelungen erhalten Sie hier:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Zu den konkreten Maßnahmen in Ihrem Bundesland, die in Abhängigkeit der regionalen Inzidenzwerte angepasst werden, informieren Sie sich bitte in Ihren örtlichen Medien.  

Zudem ist in einigen Bundesländern und Gemeinden der Einkauf im Einzelhandel und die Nutzung bestimmter Dienstleistungen wie z.B. Friseur nur mit aktuellem negativen Corona-Schnelltest oder Nachweis vollständiger Impfung/Genesung möglich. Die Kommunen bieten kostenlose Test-Möglichkeiten an. Davon ausgenommen sind ausdrücklich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, dazu gehören Supermärkte, Discounter, Drogerien, Apotheken. Hier kann weiterhin ohne vorherigen Test eingekauft werden.

Bitte stellen Sie Ihrer Betreuungsperson ausreichend FFP2- Masken zur Verfügung. Wir empfehlen auch bei direktem Kontakt in der Versorgung hilfsbedürftiger Personen das Tragen von medizinischen Masken.

Bei den FFP2- Masken ist darauf zu achten, dass sie mit Hilfe des verstellbaren Nasenbügels so angelegt werden, dass beim Ausatmen kein Luftzug mehr spürbar ist. Eine Video-Anleitung finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=IRcsiehEo34.

Umfassende Informationen zur Corona-Pandemie sowie weiterführende Adressen und Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bitte bedenken Sie, dass sich auch die Betreuerinnen und Betreuern angesichts dieser Pandemie Sorgen machen, zudem sie von ihren Familien in der Heimat getrennt sind. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Sie als Angehörige von den Betreuungspersonen als Experten-Stimme angesehen werden und Ihr besonnenes und verlässliches Handeln einen großen Einfluss hat.