PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II: LINARA 24H PFLEGE DAHEIM BEGRÜSST VERABSCHIEDUNG IM BUNDESTA
Berlin 20.11.2015 – Die Linara GmbH, bundesweit einer der führenden Dienstleister bei der Seniorenbetreuung in häuslicher Gemeinschaft, sieht in dem neuen Pflegestärkungsgesetz II einen bedeutenden Meilenstein für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Branche der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.
Aus Sicht des Unternehmens bringt das neue Gesetz deutliche Verbesserungen für die häusliche Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen. An erster Stelle sind hier die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Umwandlung der bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade zu nennen. Dazu erklärt Dr. Arne Petermann, Geschäftsführer von Linara: „Es ist ein großer Fortschritt, dass nun endlich körperliche und psychische Einschränkungen gleichberechtigt erfasst und bewertet werden, davon wird vor allem die zunehmende Zahl von dementiell Erkrankten profitieren. Immerhin gehört gut die Hälfte unserer betreuten Patienten zu dieser Gruppe, Tendenz steigend. Und dass man bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zukünftig vor allem schauen wird, was jemand noch alleine leisten kann und wie die individuelle Unterstützung im Einzelfall aussehen sollte, ist ein Wendepunkt im Pflege-Verständnis.“
Als besonderen Erfolg wertet Linara – Gründungsmitglied des mitgliederstärksten Branchenverbands VHBP e.V. – die erstmalige Formulierung im § 45a des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, in dem ausdrücklich Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen als in Betracht kommende Angebote für Pflegebedürftige genannt werden. „Ich bewerte dies als besonders sachgerecht, denn in Deutschland werden rund 200.000 Menschen durch ausländische Betreuungskräfte in häuslicher Gemeinschaft versorgt. Damit ist diese Form der Betreuung ein unverzichtbarer Bestandteil im Versorungsmix geworden und der Gesetzgeber hat mit der neuen Formulierung einen ersten und folgerichtigen Schritt in Richtung Integration unserer Dienstleistung in das Sozialgesetzbuch gemacht“, so Dr. Petermann von Linara.
Nach Prognosen des Bundesgesundheitsministeriums werden mittelfristig bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies bedeutet, dass zukünftig mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, die Dienstleistung von Linara in Anspruch zu nehmen, denn gerade in der Kombination von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mit ambulanten Diensten sowie weiteren Entlastungsleistungen gelingt es, dass hilfsbedürftige Menschen so lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können, wie sie es wünschen.
Linara bietet mit dem bisher deutschlandweit einmaligen Kompetenzzentrum 24-Stunden-Betreuung – einem Zusammenschluss von Experten aus Pflege, Recht, Medizin und Personalmanagement – umfassende und qualifizierte Beratung zu diesem komplexen Thema. Das in Berlin ansässige Unternehmen vermittelt jährlich über 1.500 Betreuungskräfte an hilfsbedürftige Senioren. Linara gehört zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP e.V.), der sich für die rechtmäßige Beschäftigung von Betreuungs- und Pflegekräften engagiert, die in häuslicher Gemeinschaft hilfsbedürftige Menschen versorgen.
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Dagmar Flade
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