Pressemitteilung
PFLEGEREFORM 2021: „24H-BETREUUNG“ ENDLICH BERÜCKSICHTIGT
Linara begrüßt den Gesetzentwurf zur Pflegereform 2021: Sogenannte „24h-Betreuung“ wird endlich berücksichtigt – Linara durch langjähriges Engagement in der Qualifikation von Betreuungspersonen bestens aufgestellt
Berlin, 19.03.2021 – In dem aktuellen Entwurf zur Pflegereform soll ein neuer § 45 f im SGB XI eingefügt werden. Dies würde bedeuten, dass der Gesetzgeber erstmalig die Betreuung durch Betreuungspersonen anerkennt, die mit Pflegebedürftigen im Haushalt leben und „Betreuung in häuslicher Umgebung“ erbringen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40% des jeweiligen Sachleistungsbudgets für ambulante Pflegedienste nach § 36 SBG XI als Kostenerstattung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft erhalten können. Zudem können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die durch im Haushalt lebende Betreuungspersonen unterstützt werden, den Entlastungsbetrag nach §45 b SGB XI in Anspruch nehmen.
Linara bewertet diese neuen Regelungen außerordentlich positiv, da sie eine bereits seit Langem geforderte massive finanzielle Entlastung für Familien bedeuten würde und für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft erstmals eine sozialrechtlich verbindliche Basis schafft. Der aktuelle Gesetzentwurf adressiert klar die Forderung an die Bundesländer, Mindestanforderungen für die Qualifikation sowie die Vermittlung von Betreuungspersonen zu bestimmen, deren Erfüllung die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der finanziellen Leistungen ist.
Als Gründungspartner des Instituts für Qualität und Innovation in der häuslichen Versorgung gGmbH (IQH) sieht sich Linara bestens für die erwartete neue Gesetzeslage aufgestellt. Das Unternehmen bietet bereits seit 2017 eine nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbands zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft an. „Ich bin sehr optimistisch, dass wir durch den Aufbau des IQH, die Entwicklung des Qualifizierungsangebots für die Betreuungspersonen und unser eigenes Qualitätsmanagement einen wichtigen Grundstein gelegt haben, damit die zukünftigen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt werden können.“ erläutert Prof. Dr. Arne Petermann, Geschäftsführer der Linara GmbH.
„Das neue Gesetz kann, wenn es von den beteiligten Akteuren nachhaltig nutzbar gemacht wird, zu einer spürbaren Erhöhung der Vergütung der Betreuungspersonen bei einer gleichzeitigen effektiven Senkung der zu zahlenden Kosten durch die Familien führen.“ macht Prof. Petermann deutlich. „Das legale, qualitätsgesicherte Angebot gewinnt damit an Boden gegenüber dem bis heute übermächtigen Schwarzmarkt.“ so das Fazit von Prof. Petermann.
Pressekontakt
Dagmar Flade
Telefon: +49 (0)30 / 627 39 67 - 288
E-Mail: dagmar.flade@linara.de