So läuft der Beratungsbesuch ab

  1. Termin vereinbaren - Schicken Sie uns ein Formular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen passenden Zeitpunkt – ganz nach Ihrem Wunsch.
  2. Beratung zu Hause oder online - Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause (oder berät Sie per Video, falls gewünscht ab dem 2. Termin). Die Beratung dauert ca. 30-60 Minuten.
  3. Bedarfsanalyse & praktische Tipps - Die Pflegefachkraft verschafft sich einen Überblick über die aktuelle Pflegesituation, gibt praktische Anleitungen zu Pflegemaßnahmen und berät Sie zu möglichen Verbesserungen (z.B. Hilfsmittel, Wohnraumanpassung).
  4. Beratung zu weiteren Leistungen - Sie erhalten Informationen über zusätzliche Unterstützungsangebote: Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und mehr.
  5. Dokumentation & Nachweis - Die Pflegefachkraft erstellt einen Beratungsbericht, der direkt an Ihre Pflegekasse übermittelt wird. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen. Fertig – Sie haben Ihre Pflicht erfüllt!

Wichtig zu wissen:

Bei Nicht-Inanspruchnahme des Beratungsbesuchs kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen. Die Beratung ist also keine freiwillige Option, sondern eine Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegeld.

Standorte

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Was ist die Summe aus 3 und 2?

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Wir verwenden Ihre Kontaktdaten, um Sie bezüglich Ihres Anliegens schnellstmöglich zu kontaktieren und weitere Details mit Ihnen zu besprechen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail Adresse übersenden, damit wir Sie erreichen können. Ausführliche Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was wird beim Beratungsbesuch besprochen?

Häusliche Pflegesituation

• Wie ist die aktuelle Wohn- und Pflegesituation?
• Gibt es Stolperfallen oder Sicherheitsrisiken?
• Sind Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl vorhanden?

Durchgeführte Pflegemaßnahmen

• Welche Pflegemaßnahmen führen Sie bereits durch?
• Gibt es Tätigkeiten, die Ihnen schwerfallen?
• Benötigen Sie Anleitung bei bestimmten Handgriffen?

Medikation & Gesundheit

• Werden Medikamente korrekt eingenommen?
• Gibt es gesundheitliche Veränderungen?
• Ist eine Anpassung des Pflegegrads sinnvoll?

Wohlbefinden & soziale Teilhabe

• Wie geht es dem Pflegebedürftigen emotional?
• Hat er/sie noch soziale Kontakte?
• Gibt es Angebote wie Tagespflege oder Betreuungsgruppen?

Entlastung der Angehörigen

• Wie geht es Ihnen als pflegender Angehöriger?
• Fühlen Sie sich überlastet?
• Kennen Sie Entlastungsangebote (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege)?

Weitere Leistungen & Finanzierung

• Welche zusätzlichen Leistungen stehen Ihnen zu?
• Nutzen Sie den Entlastungsbetrag (125€/Monat)?
• Gibt es Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung?

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Eine Nahaufnahme einer Sanduhr auf einem Tisch, während im Hintergrund ein Angehöriger mit gefalteten Händen sitzt, die nachdenklich wirkt. Das Licht fällt sanft durch ein Fenster und schafft eine ruhige Atmosphäre.

Kurz erklärt:

Wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten und Ihren Angehörigen selbst pflegen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen kostenlosen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.

Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause (oder berät Sie online) und unterstützt Sie bei Fragen zur Pflege, gibt praktische Tipps und hilft Ihnen, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Warum ist der Beratungsbesuch verpflichtend?

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass:

  • Die Pflegequalität zu Hause auf einem hohen Niveau bleibt
  • Pflegende Angehörige praktische Unterstützung und Anleitung erhalten
  • Überlastung der pflegenden Angehörigen frühzeitig erkannt wird
  • Mögliche Verbesserungen in der Pflegesituation identifiziert werden
  • Zusätzliche Hilfsangebote und Leistungen bekannt gemacht werden

⚠️ Wichtig zu wissen:

Bei Nicht-Inanspruchnahme des Beratungsbesuchs kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen. Die Beratung ist also keine freiwillige Option, sondern eine Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegeld.

Wie oft muss eine solche Pflichtberatung erfolgen?

Wenn Sie Pflegegeld der Stufe I nach § 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, steht es Ihnen frei, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen, und Sie können diese alle sechs Monate durchführen lassen.

Bei Pflegegeld der Stufe 2, 3, 4 oder 5 hingegen ist die Teilnahme an einem Beratungseinsatz verpflichtend, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten. Die genauen Zeitintervalle für diese Pflegeberatungen finden Sie in unserer dazugehörigen Tabelle.

Kontaktieren Sie Linara jetzt und sichern Sie sich Ihren Termin!

Vermeiden Sie Kürzungen Ihres Pflegegeldes! Lassen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI rechtzeitig durchführen und stellen Sie sicher, dass der Nachweis pünktlich bei Ihrer Pflegekasse eingeht.