Die Beantragung eines Pflegegrades ist eine komplexe Aufgabe, bei der ein eigenständiger Versuch leicht zum Scheitern führen und zur Ablehnung durch die Pflegekasse führen kann. Vielleicht haben Sie bereits diese Erfahrung gemacht und sind mit den Entscheidungen der Pflegekasse nicht einverstanden.
Pflegebedürftige haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang des Pflegegrad-Bescheids bei der Pflegekasse Widerspruch gegen die Pflegegrad-Entscheidung einzulegen. Der Widerspruch kann sich auf formale oder inhaltliche Fehler stützen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei Ihrem ersten Beantragung eines Pflegegrades oder Widerspruchsverfahren. Wir analysieren Ihren Fall gründlich, erstellen überzeugende Argumente und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Mit unserer Expertise steigern Sie Ihre Erfolgschancen und vereinfachen den Prozess. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam für Ihren gerechten Pflegegrad kämpfen.
Unsere Leistungen für Sie
Ersteinschätzung Ihres Pflegegrades
Mit unserer professionellen Ersteinschätzung gewinnen Sie Klarheit und erhalten optimale Unterstützung bei Ihrem Erstantragstellung des Pflegegrads oder Widerspruchsverfahren. Unser erfahrenes Team analysiert Ihre Situation gründlich, berücksichtigt alle relevanten Faktoren und prüft Ihre Ansprüche genau. So erhalten Sie eine verlässliche Einschätzung Ihres Pflegebedarfs und den passenden Pflegegrad. Nutzen Sie unsere Expertise, um Zeit, Energie und Stress beim Antragsprozess zu sparen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren gerechten Pflegegrad zu erreichen. Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen!
Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Nachdem unsere Experten im Rahmen der Ersteinschätzung ermittelt haben, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, helfen wir Ihnen auch im weiteren Prozess. Egal, ob es sich um eine Erstantragstellung oder ein Widerspruchsverfahren handelt, unterstützen wir Sie gerne und setzen mit unseren kompetenten Beratern Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse durch.
Beantragter Pflegegrad | Honorar im Erfolgsfall |
---|---|
Pflegegrad 1 | 250,- € |
Pflegegrad 2 | 650,- € |
Pflegegrad 3 | 900,- € |
Pflegegrad 4 | 1100,- € |
Pflegegrad 5 | 1250,- € |
Mit Linara gehen Sie kein Risiko ein: Wir stellen Ihnen unsere Unterstützung nur dann in Rechnung, wenn es zu einer erfolgreichen Feststellung beziehungsweise Erhöhung Ihres Pflegegrades kommt.