Beratung zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (auch „24-Stunden-Betreuung“)

Ausgangssituation

Aus Gesprächen mit Pflegestützpunkten und mit unserer Kundschaft wissen wir, dass es zur Beratung über die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oft viele Unklarheiten und einen hohen Informationsbedarf gibt. Linara ist es wichtig, dass sich Angehörige und Pflegebedürftige in Beratungsstellen individuell und unabhängig zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft beraten lassen können. Unserer Erfahrung nach gibt es bei Beratungen in Pflegestützpunkten jedoch starke regionale Unterschiede, sodass nur in einigen Regionen umfangreich zum Thema beraten wird.

Vielerorts wird eine Beratung jedoch mit folgenden Begründungen abgelehnt:

  • Anbieter haben keinen Versorgungsvertrag und es handelt sich nicht um eine SGB-Leistung
  • die Rechtslage ist zu komplex und die Dienstleistung wäre nicht oder nur bedingt legal möglich
  • es existieren keine institutionellen Qualitätsstandards
  • es gibt zu viele Anbieter und die Kosten seien generell zu hoch

Dabei sind die Kosten für die „24h-Betreuung“ nur geringfügig höher oder gleich den Kosten für ein Pflegeheim. Bereits heute werden über 200.000 Personen in Deutschland durch eine ausländische Betreuungsperson versorgt. Dies zeigt, dass das Modell längst Versorgungsrealität ist und damit eine wesentliche Entlastung pflegender Angehöriger bedeutet. Aus diesem Grund suchen immer mehr Familien professionelle Beratung.

Von Pflegeberatenden und Interessierten werden uns häufig folgende Beratungsergebnisse zurückgemeldet:

  • eine eigenständige Internetrecherche wird empfohlen
  • Anbieter-Listen und verschiedene Werbematerialien werden ausgehändigt
  • einzelne regionale Anbieter werden empfohlen
  • die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) wird empfohlen
Mit ca. 90% ist der Anteil der Schwarzarbeit riesig. Es hilft nicht, einen ganzen Themen- und Versorgungskomplex in Beratungen außer Acht zu lassen oder seriöse Anbieter zu kriminalisieren.

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige sind dies unbefriedigende Ergebnisse. Für sie ist es wichtig, dass sie das nötige Wissen erlangen, um eine begründete Entscheidung für oder gegen diese Betreuungsform und deren Anbieter treffen zu können. Listen und Materialien allein helfen nicht dabei eine Entscheidung zu fällen. Oftmals sind Kunden bei der Sichtung überfodert und wissen nicht, wonach zu unterscheiden ist.

Auch die Empfehlung regionaler Anbieter oder der ZAV sind unserer Erfahrung nach unzureichend. Regionalität ist nicht entscheidend für die Durchführbarkeit der Dienstleistung und hat keine direkte Auswirkung auf die Betreuungsqualität. Zudem stellt die Außerachtlassung bundesweit tätiger Anbieter eine ungerechtfertigte Vorauswahl dar und widerspricht dem Neutralitätsgedanken. Bundesweit tätige Agenturen sind naturgemäß größer, haben einen erheblichen Einfluss auf Partner im Ausland, transparentere Vertrags- und Kulanzregelungen und deutlich höhere Standards hinsichtlich der Dienstleistungsqualität. Die Selbstanstellung von Betreuungspersonen, wie es die ZAV vorsieht, bedeutet eine enorme Bürokratie und setzt spezifische Kenntnisse voraus. Verbraucher fungieren hier als Arbeitgeber und müssen Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen.

Gesetzlicher Beratungsauftrag

Der GKV-Spitzenverband erklärt in seinem Bericht zur Evaluation der Pflegeberatung nach § 7 a Abs. 7 Satz 1 SGB XI: „Ziel der Vorschrift ist insbesondere die Einführung eines individuellen Fallmanagements im Kontext der Pflege, das über die Pflege hinaus auch andere, für die tägliche Lebensführung bei Pflegebedürftigkeit bedeutsame Bedarfe mit in den Blick nimmt. Dazu gehört etwa die Ermöglichung der Führung eines selbstbestimmten Lebens (Schiffer-Werneburg 2009 in: LPK SGB XI §7a Rz. 12) oder auch die Sicherstellung einer über die Pflege hinausgehenden Betreuung.“ (Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Band 10, S. 55f.). Gerade die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann diese weiterführende Versorgung im häuslichen Bereich sicherstellen. Auch ist eine Betreuung in dieser Form derzeit alternativlos.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (Stiftung ZQP) schreibt in seinem Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege (2016): „Übergeordnetes Ziel von Beratung ist die Befähigung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen, informierte Entscheidungen zur Bewältigung individueller Pflegesituationen treffen und entsprechend handeln zu können.“ (S. 15). In diesem Sinne möchten wir Sie bei Ihrem gesetzlichen Beratungsauftrag unterstützen und Ihnen auf Wunsch Informationen für eine optimale Beratung zur Verfügung stellen.

Unterstützung für Ihre Beratungspraxis

Unser Anliegen ist es, dass benötigte Unterlagen zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in Ihrer Beratungsstelle stets vorliegen. Es ist unser Anspruch, dass neutral aber umfassend beraten wird, da viele Hilfesuchende unsicher hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Aspekte sind und oft nicht wissen, wonach Sie seriöse Qualitätsanbieter auswählen sollen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Vermittlung der sogenannten 24-Stunden-Betreuung haben wir eine neutrale Checkliste mit den Merkmalen eines professionellen Anbieters und einer legalen Vertragsgestaltung erarbeitet.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP e.V.) zu den rechtlichen Modellen für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft hinweisen, in dem für Verbraucher rechtskonforme und anwendbare Modelle vorgestellt und konkrete Empfehlungen für Angehörige und Pflegebedürftige gegeben werden.

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Ihre Ansprechpartner:

Ronald Lietzke & Jan Weißig
Mo - Fr von 10:00 - 16:00 Uhr
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