Rechtliche Aspekte der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Mindestlohn
Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Linara - Betreuung zu Hause sorgt dafür, dass Sie eine leistungsstarke und rechtlich einwandfreie Dienstleistung erhalten. Die geltenden Regelungen werden von sämtlichen Partnern, mit denen wir kooperieren, eingehalten.
Ausgewählte Partnerunternehmen
Wir pflegen eine langjährige Zusammenarbeit ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa, welche den hohen Qualitätsansprüchen von Linara entsprechen. In regelmäßigen Abständen besuchen wir unsere Partner, um u. a. über die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Themen zu diskutieren.
Entsendung gemäß EU-Recht
Unsere Betreuungskräfte sind bei einem europäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland beschäftigt und werden entsprechend der nach EU-Recht geltenden Entsenderichtlinien für einen definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt. Sie sind krankenversichert und entrichten in ihrem Heimatland gemäß der gesetzlichen Vorschriften Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Dieses wird von der ausländischen Sozialversicherungsbehörde bei Erfüllung der notwendigen rechtlichen Bedingungen ausgestellt und legitimiert den Aufenthalt der Betreuungskraft in Deutschland. Es kann von uns bei Bedarf bereitgestellt werden.
Kontrolle und rechtliche Beratung
Linara wird regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert, wobei alle bisher durchgeführten Kontrollen ohne Beanstandungen abgeschlossen wurden. Wir verfolgen die komplexen rechtlichen Entwicklungen in den Entsendeländern, auf EU-Ebene und in Deutschland intensiv und beraten uns mit spezialisierten Anwälten und Steuerberatern.
Darüber hinaus gehört Linara zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP e.V.), der die Akzeptanz für den legalen Einsatz von Betreuungs- und Pflegekräften, die in häuslicher Gemeinschaft hilfebedürftige Menschen versorgen, erhöhen möchte.