In beiden Wörtern steckt „helfen“. – Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen sind in ihrem eigentlichen Zweck dafür da, um einerseits die Betroffenen, andererseits aber auch die Pflegeden zu unterstützen.
Es handelt sich um Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind. Sie tragen zur Linderung der Beschwerden der/des Pflegebedürftigen bei und ermöglichen eine selbstständige Lebensführung. Dies umfasst sowohl technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem als auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Betteinlagen.
Hygiene in der Pflege ist das A und O. Damit diese gewährleistet ist, haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf die Kostenübernahme von körpernahen Pflegehilfsmitteln.
Das Wirkungsprinzip hinter ichó basiert auf vielen vorhandenen Studien sowie Aktivierungs- und Fördermethoden, die bereits bei kognitiven Erkrankungen und insbesondere bei Demenz angewendet werden.
MyTherapy bietet seinen Nutzern verschiedene Funktionen. Eine der wichtigsten im Umgang mit chronischen Krankheiten ist dabei die Medikamentenerinnerung.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1-5) und ihre private Pflegeperson haben einen Anspruch auf 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat. Dieser Betrag wird auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.
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