Für wen kommt die sog. 24-Stunden-Betreuung in Frage? Was kostet die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und welche Zuschüsse und Förderungen gibt es? Mit wem arbeitet Linara bei der Vermittlung von Betreuungspersonen zusammen? In welche Regionen vermittelt Linara Betreuungspersonen? In welchen Betreuungssituationen empfehlen wir eine Rücksprache mit unseren Kundenbetreuer/innen? Wir beantworten diese und weitere häufig gestellte Fragen unserer Kunden und Interessenten zur Betreuung zu Hause und der Arbeit von Linara. Haben Sie Fragen zur sog. 24-Stunden-Betreuung von Senioren, die wir bisher noch nicht berücksichtigt haben oder wünschen Sie eine individuelle Beratung zu Ihrer Betreuungssituation, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0800 64 87 225 oder per E-Mail an info@linara.de. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Allgemeine Fragen zur sog. 24h-Betreuung
Für wen kommt die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in Frage?
Die von uns vermittelten Betreuerinnen und Betreuer versorgen hilfsbedürftige Senioren in ihrem eigenen vertrauten Zuhause. Sie kümmern sich um den Haushalt, übernehmen Tätigkeiten der Grundpflege, wie Hilfe beim Duschen, Anziehen oder Gehen und unterstützen durch eine aktivierende und soziale Betreuung. So bleibt Ihnen mehr gemeinsame Zeit mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen für die Dinge, die wirklich Freude bereiten.
Geeignete Situationen für Seniorenbetreuung daheim
Die hilfsbedürftige Person
kann den Haushalt nicht mehr selbstständig führen und benötigt z.B. Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen & Raumpflege)
benötigt soziale Ansprache und aktivierende Betreuung (z.B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, ect.))
benötigt Hilfe bei der Körperpflege
ist angewiesen auf Unterstützung beim An- und Auskleiden
braucht Hilfe beim Zerkleinern und Aufnehmen der Nahrung
ist eingeschränkt mobil, benötigt z. B. Gehstock, Rollator oder Rollstuhl
braucht gelegentlich oder regelmäßig eine nächtliche Betreuung, z.B. Hilfe beim Toilettengang
ist aufgrund von beginnender oder leichter Demenz nicht mehr in der Lage, alleine zu leben
Aus rechtlichen Gründen können grundsätzlich keine Leistungen der Behandlungspflege übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen hierfür die Ergänzung durch einen ambulanten Pflegedienst, der seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.
In welchen Betreuungssituationen empfehlen wir eine Rücksprache mit uns?
Bei folgenden Situationen empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit uns, um zu klären, ob das Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft geeignet ist:
fortgeschrittene Demenz mit z. B. Hinlauftendenz, gestörtem Tag- / Nachtrhythmus oder aggressiver Persönlichkeitsveränderung
starke geistige Beeinträchtigung, z. B. durch psychische Erkrankungen
notwendige intensive nächtliche Betreuung
intensiv-medizinische Versorgung wird benötigt (z. B. Beatmung)
Versorgung von Stoma, Magensonde und / oder Katheter
bei Patienten des Pflegegrades 4-5 ist die Möglichkeit einer sogenannten 24h Betreuung vom Einzelfall abhängig. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir prüfen Ihre individuelle Situation!
In welche Regionen vermittelt Linara Betreuungspersonen?
Linara vermittelt Betreuungspersonen aus Osteuropa an hilfsbedürftige Senioren deutschlandweit.
Mit wem arbeitet Linara bei der Vermittlung zusammen?
Wir pflegen eine langjährige Zusammenarbeit ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa und Deutschland, welche den hohen Qualitätsansprüchen von Linara entsprechen. In regelmäßigen Abständen besuchen wir unsere Partner, um u. a. über die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie aktuelle Themen zu diskutieren und die Qualität unserer Dienstleistung gemeinsam kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Um bei den komplexen rechtlichen Entwicklungen in unserer Branche stets auf dem aktuellen Stand zu sein, haben wir ein grenzüberschreitendes Netzwerk aufgebaut. Mit unseren Partnerunternehmen in Osteuropa pflegen wir eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit auf der Basis eines gemeinsamen Dienstleistungsverständnisses. Durch regelmäßige Treffen und Besuche von Branchen-Veranstaltungen tauschen wir uns intensiv über bestehende sowie geplante rechtliche Rahmenbedingungen aus. Wir verfolgen sehr genau die internationalen Entwicklungen in den Entsendeländern, auf EU-Ebene sowie in Deutschland und beraten uns dazu mit spezialisierten Anwälten und Steuerberatern.
Darüber hinaus gehört Linara zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP e.V.), der die Akzeptanz für den legalen Einsatz von Betreuungs- und Pflegekräften, die in häuslicher Gemeinschaft hilfebedürftige Menschen versorgen, erhöhen möchte.
Was kostet eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung?
Die Höhe der Kosten für die Betreuung im eigenen Zuhause ist unter anderem abhängig vom individuellen Grad der Hilfsbedürftigkeit der zu betreuenden Person sowie der Betreuungserfahrung und den gewünschten Sprachkenntnissen der Betreuungsperson. Eine ebenso große Rolle spielt die optimale Ausschöpfung der Vielzahl gesetzlicher Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. Wie Sie an unserem Finanzierungsbeispiel sehen können, kann eine legale Betreuung bereits bei einer effektiven monatlichen Belastung in Höhe von 1.456 Euro angeboten werden.
Sie bezahlen einen tagesgenau berechneten monatlichen Betrag, der sämtliche Kosten enthält:
Kosten für die Betreuung
Steuern und Sozialabgaben der Betreuungsperson
Kranken- und Unfallversicherung für die Betreuungsperson
Ersatz bei Ausfall der Betreuungsperson, z. B. im Krankheitsfall
Kosten für Akquise der Betreuungspersonen, Beratung und Vermittlung
Betreuung durch das Linara-Team während der gesamten Vertragslaufzeit
Für Feiertage, wie beispielsweise Ostern und Weihnachten, sowie Reisekosten der Betreuungspersonen, können je nach Dienstleister zusätzliche Kosten entstehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Finanzierung.
Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es?
Der Gesetzgeber bietet Leistungen an, die Sie zur unterstützenden Finanzierung der Betreuung nutzen können. Dazu zählen beispielsweise das Verhinderungspflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege und steuerliche Vergünstigungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite über Zuschüsse & Förderungen zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Gern beraten wir Sie individuell zur optimalen Ausschöpfung der Zuschüsse und Förderungen!
Fragen zu den Betreuungspersonen
Woher kommen die Betreuungspersonen?
Die von Linara vermittelten Betreuungspersonen kommen vorrangig aus osteuropäischen Ländern wie Polen oder Kroatien.
Wie werden die vermittelten Betreuungspersonen ausgewählt?
Linara arbeitet ausschließlich mit Partneragenturen in Osteuropa, die Betreuungspersonen vor ihrem ersten Einsatz bei einer hilfsbedürftigen Person kennenlernen und sich in einem persönlichen Gespräch von deren Qualifikation und ihren Erfahrungen überzeugen.
Über welche Qualifikationen verfügen die Betreuungspersonen?
Das Qualifikationsniveau der von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer reicht von ersten Erfahrungen bei der Pflege Angehöriger oder Praktika in Altenheimen mit Absolvierung eines Pflegekurses bis hin zu langjähriger, umfassender Betreuungs- und Pflegeerfahrung. Einige Betreuungskräfte verfügen auch über eine Ausbildung im Pflege-/Sozialbereich (z. B. Sozialpädagogik, Sanitätsdienst) oder sind examinierte Krankenschwestern. Eine spezielle Altenpflege-Ausbildung wie in Deutschland gibt es in den osteuropäischen Ländern jedoch nicht. Mit jedem Betreuungsvorschlag erhalten Sie von uns Referenzen der vorgestellten Betreuungsperson als Nachweis für deren Qualifikation und die bereits gesammelten Erfahrungen. Betreuungspersonen unseres Schwesterunternehmens Linara FairCare haben die Möglichkeit eine dreimonatige Ausbildung zur Fachkraft für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu absolvieren. In Theorie- und Praxisteil des Kurses werden Kenntnisse über verschiedene Krankheiten, die häufig bei Senioren auftreten und die Möglichkeiten der bestmöglichen Betreuung der Betroffenen vermittelt und angewendet.
Wie gut sprechen die Betreuungspersonen Deutsch?
Wir vermitteln Betreuerinnen oder Betreuer mit Grundkenntnissen (Sprachkategorie 1) bis hin zu guten Deutschkenntnissen (Sprachkategorie 3). Die Einstufung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der international als Maßstab zur Beurteilung von Fremdsprachenkenntnissen gilt. Auf unserem Fragebogen zu Ihrer Betreuungssituation können Sie angeben, welche Sprachkenntnisse Sie sich wünschen. Zusätzlich haben Sie bei uns die Möglichkeit, mit der vorgeschlagenen Betreuungsperson vorab zu telefonieren, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Betreuungspersonen unseres Schwesterunternehmens Linara FairCare haben die Möglichkeit, Ihre Deutschkenntnisse mit Hilfe einer Sprachlern-App bereits während Ihres Einsatzes aktiv zu verbessern.
Wie lange bleibt eine Betreuungsperson vor Ort?
Die von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer bleiben meist 1 bis 3 Monate bei einer hilfsbedürftigen Person in Deutschland. Die Einsatzdauer hängt vor allem vom Grad der Hilfsbedürftigkeit und den Anforderungen an die Betreuungsperson (z. B. Nachtbetreuung) ab. Nach dem Ende eines Einsatzes kehren die Betreuungspersonen in ihre Heimat zurück. Wir organisieren rechtzeitig eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird. Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.
Wie muss die Unterkunft für die Betreuungsperson gestaltet sein?
Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft wird Ihre Betreuungsperson zum Mitbewohner auf Zeit im Haushalt der hilfsbedürftigen Person. Deshalb sollte das von Ihnen unentgeltlich bereitgestellte Zimmer folgenden Anforderungen entsprechen:
Mitbenutzung eines Badezimmers gewährleistet, falls kein eigenes Bad zur Verfügung steht
Eine wohnliche Einrichtung des Zimmers signalisiert der Betreuungsperson, dass sie mit offenen Armen empfangen wird und fördert ein schnelles Einleben in die neue Situation. Denn nur, wenn sie sich an einem Ort heimisch und willkommen fühlt, wird sie ihre ganze Kraft in die Betreuung einbringen können.
Fragen zu rechtlichen Aspekten der Vermittlung
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vermittlung?
Wir sorgen dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung auf Grundlage von geltendem EU-Recht erhalten. Die von Linara vermittelten Betreuerinnen und Betreuer sind entweder bei sorgfältig ausgewählten osteuropäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland tätig (Entsendung) oder arbeiten auf selbstständiger Basis als Gewerbetreibende in Deutschland.
Die entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Für die entsendeten Betreuungspersonen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, findet das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung. Von allen unseren Partnerunternehmen liegt uns die schriftliche Garantie vor, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes für alle Angestellten eingehalten werden.
Bei den selbstständigen Betreuungspersonen arbeiten wir ausschließlich mit Betreuerinnen und Betreuern zusammen, die ordnungsgemäß bei den zuständigen Gewerbe- und Finanzämtern gemeldet sind sowie über eine gültige Gewerbeanmeldung und Steuernummer verfügen.
Ist die Dienstleistung von Linara geprüft?
Im Jahr 2017 wurde Linara von der Stiftung Warentest getestet und dabei als besonders kundenorientiert ausgezeichnet. Linara zählt im Test zu den Anbietern, die bei der Vermittlung überzeugen. Positiv bewertet wurde auch der Umgang von Linara mit den Sozialversicherungsnachweisen der Betreuungspersonen (A1-Bescheinigung).
Im Rahmen von Routine-Maßnahmen wird Linara regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft und alle bisher durchgeführten Kontrollen wurden ohne Beanstandungen abgeschlossen. Alle von uns verwendeten Dienstleistungsverträge sind von Rechtsanwälten auf juristische Korrektheit geprüft.
Wie sind die vertraglichen Rahmenbedingungen gestaltet?
Sie schließen einen Vertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab. Einmal monatlich erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und/oder per Post. Diese beinhaltet sämtliche Kosten, sowohl für die Betreuungsleistung als auch für die Leistungen von Linara. Ihr fester Ansprechpartner bei Linara steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.
Welche Kündigungsfrist gibt es?
Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen, ist dies schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Im Todesfall gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Wir werden die Abreise der Betreuungsperson in dieser Situation nach Ihren Wünschen organisieren.
Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt oder ich mit der Leistung der Betreuungsperson nicht zufrieden bin?
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei Linara. Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und tauschen ggf. die Betreuungsperson aus. Wir sind so überzeugt von dem hohen Engagement unserer Mitarbeiter und der hohen Qualität der von uns vermittelten Betreuungsdienstleistung, dass wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie anbieten.
Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Betreuungsperson?
Der Urlaub Ihrer Betreuungsperson wird rechtzeitig in Rücksprache mit Ihnen geplant. Wir organisieren eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird. Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.
Sollte Ihre Betreuungsperson erkranken und ihre Aufgaben nicht mehr ausführen können, werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Vertretung vermitteln und zeitgleich die Abreise der erkrankten Betreuungsperson organisieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind krankenversichert, sodass eine akute Notfallbehandlung auch in Deutschland erfolgen kann.
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Anbieter: Heyflow
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