Rechtliche Aspekte
100% legale Beschäftigung
Durch die enge Zusammenarbeit mit mehreren Anwaltskanzleien und der ständigen Kontrolle von neuen Rechtsvorschriften können wir die legale Beschäftigung der Pflegekräfte für die häusliche Pflege sicherstellen. Das Pflegepersonal ist bei einem europäischen Partnerunternehmen angestellt, zahlt Steuern und leistet Krankversicherungs- und Sozialversicherungsabgaben. Die Entsendung nach Deutschland erfolgt auf Basis des deutschen Entsendegesetzes. Nur so kann sichergestellt werden, dass rechtlich alles einwandfrei ist und die Pflegekräfte sozial abgesichert sind. Die Garantie hierfür liefert das von deutschen Behörden geforderte Formblatt E-101, das für alle Pflegekräfte ausgestellt wird. Schwarzarbeit, Sozialbeitragsbetrug oder scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei uns nicht.
Amtsgericht München bestätigt das Pflegekonzept von Linara
Das Amtsgericht München bestätigte in seinem jüngsten Urteil vom 10.11.2008 (AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07) zur häuslichen Seniorenpflege unsere Auffassung: Die direkte Beschäftigung von selbstständigem Pflegepersonal aus Osteuropa ist illegal, da eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Ferner wird hier illegal das Einholen einer Arbeitserlaubnis umgangen und es werden keine Sozialversicherungerungsbeiträge entrichtet. Linara begrüßt dieses Urteil, da es endlich Rechtssicherheit schafft und die Rechte der Pflegekräfte stärkt.
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