Rechtliche Aspekte

Der Zoll hat geprüft: Das Pflegekonzept von Linara ist legal!

Das von Linara vermittelte Pflegepersonal hat eine feste Anstellung bei einem Partnerunternehmen in Osteuropa. Die Pflegekräfte zahlen Steuern und sind vollständig kranken- und sozialversichert. Die Garantie dafür liefert das Europäische Formblatt A1 (früher E101), das für alle Pflegekräfte vorliegt und die ordnungs-gemäße Sozialversicherung belegt. Eine Überprüfung durch das Hauptzollamt Berlin im Juli 2010 aller von Linara durchgeführten Vermittlungen wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. Schwarzarbeit, Sozialbeitragsbetrug oder scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei uns nicht.

 

Amtsgericht München bestätigt das Pflegekonzept von Linara

Das Amtsgericht München bestätigte in einem wegweisenden Urteil vom 10.11.2008 (AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07) zur häuslichen Seniorenpflege unsere Auffassung: Die direkte Beschäftigung von selbstständigem Pflegepersonal aus Osteuropa ist illegal, da eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Ferner wird hier illegal das Einholen einer Arbeitserlaubnis umgangen und es werden keine Sozialversicherungerungs-beiträge entrichtet. Linara begrüßt dieses Urteil, da es endlich Rechtssicherheit schafft und die Rechte der Pflegekräfte auf soziale Absicherung stärkt.

 

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