Linara bietet 24 Stunden Pflege zu günstigen Konditionen.

Als Pflegedienst vermittelt Linara Betreuungskräfte und Pflegepersonal. Für die häusliche Pflege. Deutschlandweit.

Welche Pflegestufen gibt es und welche Veränderungen bringt die jeweilige Stufe mit sich?

Viele Familien sind mit der Versorgung älterer Angehöriger überfordert, wenn ihr Bedarf an Pflege und Betreuung steigt. Unterstützung bietet die Pflegeversicherung: Je nach Pflegebedarf gewährt sie Bedürftigen finanzielle Leistungen. Eine gerechte Beurteilung des Bedarfs und somit der Unterstützungsleistung ermöglicht das Regelwerk der Pflegestufen.

 

Pflegestufen im Linara Ratgeber

 

Welche Pflegestufen gibt es?

Pflegestufe 1

Die Pflegestufe 1 ist die geringste Leistungskategorie für Pflegebedürftige. Sie gilt für „erheblich pflegebedürftige“ Personen, die täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität benötigen. Die Einstufung Pflegestufe 1 erfolgt ab einem Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten pro Tag.

 

Wird eine Pflegestufe bewilligt, können Angehörige bzw. Bedürftiger selber das für sie passende Pflegemodell  wählen. Danach richten sich auch die Leistungen der Pflegekasse: Übernimmt die Familie die Pflege privat, werden bei Pflegestufe eins 235€ an den Pflegenden ausgezahlt. Diese Geldleistung  steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise für die seniorengerechte Einrichtung der Wohnung oder auch zur Anstellung einer 24-Stunden-Betreuungskaft verwendet werden. Agenturen wie Linara – Pflege daheim vermitteln osteuropäische Kräfte für die Pflege im eigenen Zuhause und  schaffen damit eine beliebte Alternative zum Altersheim.

 

Versorgt der ambulante Dienst den Pflegefall, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von bis zu 450€ bei Pflegestufe 1. Pflegekasse und ambulanter Dienst können dabei die Kosten direkt miteinander verrechnen. Weil er Pflegeperson in diesem Fall kein Geld ausgezahlt wird, spricht man  von einer Sachleistung.

 

Wird der Pflegebedürftige stationär versorgt, werden bei Pflegestufe 1 bis zu 1.023€ als Sachleistung von der Pflegekasse gezahlt. Da die stationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim sehr viel höhere Kosten verursacht, wird hier auch eine höhere Unterstützung gewährt.

 

Pflegestufe 2

Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, so dass er nun mindestens dreimal täglich  Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität bedarf und zudem mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig ist, kann Pflegestufe 2 beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag, wobei der Grundpflegebedarf mindestens 120 Minuten betragen muss. Die betreffende Person gilt nun als „schwerpflegebedürftig“.

 

Die Unterstützungsleistungen fallen bei Pflegestufe zwei entsprechend höher aus: Bei privater Pflege werden 440€ Pflegestufen Geld ausgezahlt, ambulant übernimmt die Kasse 1.100€ und für die stationäre Versorgung bis zu 1.279€.

 

Pflegestufe erklärt im Linara Ratgeber

 

Pflegestufe 3

 „Schwerstpflegebedürftigen“ Personen, die täglich rund um die Uhr und auch nachts Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder bei der Mobilität bedürfen, wird die höchste der 3 Pflegestufen bewilligt. Wie bei Pflegestufe 2 ist außerdem mehrmals die Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung vorgesehen. Der Hilfebedarf bei Pflegestufe 3 muss mindestens 300 Minuten pro Tag betragen, wobei mindestens 240 Minuten täglich auf die Grundpflege entfallen.  

 

Bei der Pflegestufe drei bekommt der Pflegebedürftige die höchste Unterstützung der Pflegekasse: Es werden 700€ Pflegestufen Pflegegeld für die private, bis 1.550€ für die ambulante und für die stationäre Pflege ebenfalls 1.550€ gezahlt. 

 

Wie bekommt man eine Pflegestufe?

Um Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, kann bei der Kranken- oder Pflegekasse ein Antrag Pflegestufe gestellt werden. Ob die Kosten Pflegestufe 1, 2 oder 3 übernommen werden entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK): Dieser begutachtet persönlich die Situation bei den Betroffenen vor Ort und entscheidet dann anhand der benötigten Hilfestellung, welche Pflegestufe festgesetzt wird. Es empfiehlt sich vor dem Antrag ein Pflegetagebuch zu führen, um bei der  Begutachtung durch den MDK bereits Auskünfte zum Hilfebedarf geben zu können.

 

Die Pflegestufe Einstufung kann jederzeit gestellt werden, wenn sich die pflegerische und betreuerische Situation ändert. Auch ein Wechsel des Pflegemodells - beispielsweise von einem Pflegedienst zu einer 24-Stunden-Pflege – ist immer möglich. Zudem kann gegen die Pflegestufe Einstufung, die vom medizinischen Dienst vorgenommen wird, Einspruch eingelegt und eine neue Überprüfung gefordert werden.

 

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