Pflegestufen & Pflegegeld
Verwendung des Pflegegeldes
Die für den Pflegebedürftigen festgelegte Pflegestufe bestimmt den Betrag, den Sie von den Pflegekassen zur Pflege Ihrer Angehörigen erhalten. Die Verwendung des Geldes kann individuell gestaltet werden.
Privat: Sie verwenden das Geld selbst, um Ihre Angehörigen zu versorgen oder eine Pflegekraft anzustellen.
Ambulant: Sie nutzen das Geld und stellen einen ambulanten Pflegedienst ein, der täglich oder mehrmals pro Woche Hausbesuche durchführt, um Ihre Angehörigen zu waschen und medizinisch zu versorgen.
Stationär: Sie weisen Ihre Angehörigen in ein Altersheim ein, wo sie wohnen und die gleiche Betreuung wie bei einer ambulanten Betreuung erhalten. Der Staat trägt bei einer stationären Versorgung mehr Kosten, da die Versorgung in einem Altersheim deutlich teurer ist, als zum Beispiel die Versorgung durch osteuropäisches Pflegepersonal.
Festlegung der Pflegestufe
Die Entscheidung über die Pflegestufe wird recht bürokratisch getroffen. Es gibt mehrere Faktoren, die darüber entscheiden. Hier möchten wir für den Einstieg vor allem auf zweierlei hinweisen:
Strittig ist oft die "voraussichtliche Dauer". Der §14 des SGB XI legt fest, dass die Pflegekassen nur zahlen dürfen, wenn es absehbar ist, dass für länger als sechs Monate Pflegebedarf besteht. Bei der Entscheidung über die Pflegestufe wird sehr viel Wert darauf gelegt, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Dabei werden vor allem Zeiten anerkannt, die für Körperpflege, Toilettengänge, An- und Entkleiden, die Nahrungsaufnahme und die Begleitung zu diesen Tätigkeiten ("Grundpflege") benötigt werden. Darüber hinaus wird noch die Zeit für die hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt, leider ist das aber in der Regel nicht unstrittig. Diese Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über den Pflegebedarf innerhalb der einzelnen Pflegestufen:
Pflegestufe 1
„Erheblich Pflegebedürftige“
Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem besteht bereits ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung mehrmals pro Woche. Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
Pflegestufe 2
„Schwerpflegebedürftige“ Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig. Es besteht Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten.
Pflegestufe 3
„Schwerstpflegebedürftige“
Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals die Woche notwendig. Es besteht ein Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen.
Verwendung des Pflegegeldes für die häusliche Pflege
Linara bietet 24 Stunden Pflege im eigenen zu Hause zu günstigen
Konditionen an. So wird Pflegebedürftigen ein Altern in Würde und ein Leben im eigenen Zuhause ermöglicht. Das Pflegegeld kann hierzu anteilig verwendet werden,
die Pflegekassen übernehmen also einen Teil der Aufwendungen für die
individuelle häusliche Pflege.
Gern beraten wir Sie zur Verwendung des Pflegegeldes im Zusammenhang mit der 24 Stunden Pflege:
kostenlose und unverbindliche Beratung 0800-6487225
oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Übersicht über die Leistungen der Pflegekassen für die einzelnen Pflegestufen:
| privat | ambulant | stationär | |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1 | 225 € | 440 € | 1.023 € |
| Pflegestufe 2 | 430 € | 1.040 € | 1.279 € |
| Pflegestufe 3 | 685 € | bis 1.510 € | 1.510 € |
| Härtefälle | bis 1.825 € |
