Pflegestufen & Pflegegeld
Die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellte Pflegestufe bestimmt die Leistung, die der Versicherte von der Pflegekasse zur Unterstützung seiner Pflege erhält. Dieser Geldbetrag steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise zur Teilfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuungskraft verwendet werden.
Übersicht über Pflegegeld und Pflegestufe
| Pflegestufe | Voraussetzungen | Pflegegeld |
| 1 |
Hilfebedarf mind. 90 Min./Tag (davon >45 Min. Grundpflege) |
235 € |
| 2 |
Hilfebedarf mind. 180 Min/Tag (davon >120 Min. Grundpflege) |
440 € |
| 3 |
Hilfebedarf mind. 300 Min/ Tag. (davon >240 Min. Grundpflege) |
700 € |
Erläuterungen zu den einzelnen Pflegestufen
Pflegestufe 1
„Erheblich Pflegebedürftige“ Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem besteht bereits ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung mehrmals pro Woche. Es besteht Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
Pflegestufe 2
„Schwerpflegebedürftige“ Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig. Es besteht Hilfebedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten.
Pflegestufe 3
"Schwerstpflegebedürftige" Personen, die täglich rund um die Uhr und auch nachts Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals die Woche notwendig. Es besteht ein Hilfebedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Pflegestufen im Linara Pflegeratgeber.
Festlegung der Pflegestufe
Die Feststellung einer Pflegestufe erfolgt auf Antrag bei der Krankenkasse des Versicherten.
Ablauf:
1. Schritt:
Formaler Antrag auf Pflegeleistungen bei der Krankenkasse: Hierbei kann der Versicherte angeben, welche Leistungen er zukünftig in Anspruch nehmen möchte. Es wird unterschieden in Sachleistung, kombinierte Sach-und Pflegegeldleistung und Pflegegeld. Wird als gewünschte Leistung Pflegegeld angegeben, dann ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflege im häuslichen Bereich durch eine Pflegeperson, z.B. Angehörige oder Freunde, in geeigneter Weise und ausreichendem Umfang selbst sichergestellt werden kann. In diesem Fall muss auch der Name, Anschrift und Rufnummer der zukünftigen Pflegeperson angegeben werden. Diese wird zukünftig die Verantwortung für die Sicherstellung der angemessenen Pflege tragen.
2. Schritt:
Der Antrag wird von der Krankenkasse an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet. Der MDK ist eine unabhängige Institution, der die Begutachtung zur Gewährung von Pflegeleistungen übernimmt.
3. Schritt:
4. Schritt:
Der gesamte Prozess von Antragstellung bis zur Bewilligung der Pflegestufe kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Bei besonderer, anerkannter Dringlichkeit kann eine Bearbeitung im Einzelfall auch schneller erfolgen. Die Kontaktaufnahme mit der persönlichen Krankenkasse bei Fragen und Unklarheiten ist in jedem Fall zu empfehlen.
Verwendung des Pflegegeldes für häusliche Pflege
Linara bietet 24h-Betreuung im eigenen zu Hause zu günstigen Konditionen an. So wird Pflegebedürftigen ein Altern in Würde und ein Leben im eigenen Zuhause ermöglicht. Das Pflegegeld kann hierzu anteilig verwendet werden: Erfahren Sie mehr dazu in der Rubrik Finanzierung einer 24h-Betreuung.
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