Pflegestufe
Pflegestufe
„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“( nach §14 SGB XI)
Die Pflegestufen sind hierbei eine Einteilung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit beschreiben. Die Einteilung in eine bestimmte Pflegestufe hängt dabei von dem tatsächlich benötigten Pflegeaufwand ab, der für die Versorgung der pflegebedürftigen Person vonnöten ist. Man unterscheidet Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3. Je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist der Zeitaufwand und desto größer werden auch die finanziellen Leistungen, die die Pflegekasse den Angehörigen zur Pflege des Pflegebedürftigen zur Verfügung stellt. (Die Einstufung in Pflegestufe 1 erfolgt ab einer Mindestzeit von 90 Minuten pro Tag.)
Nach der Einstufung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse sollte auch entschieden werden, welche Pflegeform für die pflegebedürftige Person die beste ist. Kann der Pflegebedürftige bei Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 meist noch innerhalb der Häuslichen Pflege versorgt werden, wird bei Pflegestufe 3 bereits häufig der Umzug in eine stationäre Einrichtung, wie z. B. ein Pflegeheim unvermeidbar, da der Pflegeaufwand für die Angehörigen nicht mehr tragbar ist.
Um die Pflegestufe für eine pflegebedürftige Person selbst unverbindlich in Erfahrung zu bringen, gibt es im Internet einige Pflegestufenrechner, bei welchen die benötigten Pflegezeiten eingetragen werden können, damit die wahrscheinliche Pflegestufe und die daraus resultierende finanzielle Unterstützung der Pflegekasse ermittelt werden kann.
Fest steht: Menschen mit einer Pflegestufe sind grundsätzlich pflegebedürftig. Wenn Sie eine Pflegekraft suchen, die Sie bei der Betreuung unterstützt, hilft Ihnen Linara – Pflege daheim gern weiter. Wir beraten Sie unter unserer kostenlosen Informationshotline 0800-6487225. Sie können auch gern unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail senden.
Die Pflegestufen sind hierbei eine Einteilung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit beschreiben. Die Einteilung in eine bestimmte Pflegestufe hängt dabei von dem tatsächlich benötigten Pflegeaufwand ab, der für die Versorgung der pflegebedürftigen Person vonnöten ist. Man unterscheidet Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3. Je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist der Zeitaufwand und desto größer werden auch die finanziellen Leistungen, die die Pflegekasse den Angehörigen zur Pflege des Pflegebedürftigen zur Verfügung stellt. (Die Einstufung in Pflegestufe 1 erfolgt ab einer Mindestzeit von 90 Minuten pro Tag.)
Nach der Einstufung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse sollte auch entschieden werden, welche Pflegeform für die pflegebedürftige Person die beste ist. Kann der Pflegebedürftige bei Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 meist noch innerhalb der Häuslichen Pflege versorgt werden, wird bei Pflegestufe 3 bereits häufig der Umzug in eine stationäre Einrichtung, wie z. B. ein Pflegeheim unvermeidbar, da der Pflegeaufwand für die Angehörigen nicht mehr tragbar ist.
Um die Pflegestufe für eine pflegebedürftige Person selbst unverbindlich in Erfahrung zu bringen, gibt es im Internet einige Pflegestufenrechner, bei welchen die benötigten Pflegezeiten eingetragen werden können, damit die wahrscheinliche Pflegestufe und die daraus resultierende finanzielle Unterstützung der Pflegekasse ermittelt werden kann.
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