OSTEUROPÄISCHE PFLEGEKRÄFTE - LEGAL ODER ILLEGAL?

Viele pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen wünschen eine private Betreuung im eigenen Zuhause, beispielsweise eine sogenannte 24 Stunden Betreuung. Oft engagieren sie dafür aus Kostengründen Pflegekräfte aus Osteuropa. Dabei stellt sich die Frage, wie osteuropäische Pflegekräfte legal in Deutschland arbeiten können.

Osteuropäische Pflegekräfte - legal oder illegal?

Da in der EU sowohl Dienstleistungsfreiheit als auch Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten, können generell ausländische Pflegekräfte legal nach Deutschland kommen und ohne Arbeitserlaubnis eine Tätigkeit ausüben. Die volle Arbeitnehmer- freizügigkeit gilt inzwischen auch für die Bürger der im Jahr 2007 der EU beigetretenen südosteuropäischen Staaten Bulgarien und Rumänien.

Dennoch sind unterschiedliche Beschäftigungsmodelle verbreitet, bei denen osteuropäische Pflegekräfte legal, aber auch illegal einer Betreuungstätigkeit in Deutschland nachgehen.

Legale Entsendung über Vermittlungsagenturen

Ein Modell, mit dem ausländische Pflegekräfte legal in Deutschland arbeiten können, basiert auf den Entsenderichtlinien nach EU-Recht und wird von deutschen Vermittlungsagenturen wie Linara - Betreuung zu Hause organisiert.

Osteuropäische Pflegekräfte legal

Die Betreuungspersonen verfügen entweder über einen eigenen Gewerbeschein oder sind bei einem Partnerunternehmen in ihrem Heimatland, beispielsweise in der Slowakei oder Polen, fest angestellt. Sie entrichten dort gemäß der gesetzlichen Vorschriften Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sind also auch krankenversichert. Werden polnische Pflegekräfte legal nach Deutschland entsendet, sind sie also nicht direkt in Deutschland angestellt.

Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen dokumentiert in der Regel das A1-Formular.

Die Kommunikation bei der Vermittlung sowie die Beratung und Organisation der Betreuung erfolgen über die deutsche Vermittlungsagentur. Abgesehen davon, dass osteuropäische Pflegekräfte hierbei legal in Deutschland arbeiten, sind mit dieser Konstellation faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Entlohnung und auch Rechtssicherheit für die Pflegekräfte, die deutschen Kunden und die Agenturen gewährleistet.

Legales Arbeitgebermodell über die Arbeitsagentur

Eine weitere Möglichkeit, wie pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen beispielsweise polnische Pflegekräfte legal engagieren können, führt über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der deutschen Arbeitsagentur.

Osteuropäische Pflegekräfte legal

Diese Vermittlungsstelle hilft Privathaushalten bei der Suche nach ausländischen Haushaltshilfen, die auch leichte pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Die pflegebedürftige Person bzw. einer der Angehörigen fungiert als Arbeitgeber und erhält auf Antrag von der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer. Anmeldungen bei der Meldebehörde am deutschen Einsatzort sowie bei einer deutschen Krankenversicherung sind erforderlich, ebenso wie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.