Ansprüche auf das Pflegegeld
Die Pflegebedürftigkeit eines Verwandten stellt nicht nur eine psychische, sondern oftmals auch eine enorme finanzielle Belastung für die Familie dar. Die Pflegeversicherung unterstützt daher in Form von Pflegegeld, welches beispielsweise zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege verwendet werden kann. Die 24-Stunden-Kraft hilft dem Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu führen und ermöglicht so würdevolles Altern.

Wie kann das Pflegegeld verwendet werden?
Anspruch auf Pflegegeld hat jeder, der pflegebedürftig ist. Wird der Bedürftige in seinem Zuhause, z.B. durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Kraft versorgt, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld direkt an ihn aus, welches dann in eigenem Ermessen für die Pflege verwendet werden kann. Können Angehörige z.B. durch Berufstätigkeit die Versorgung des Seniors nicht selber übernehmen, kann ein ambulanter Pflegedienst oder ein Altenheim mit der Pflege beauftragt werden. In diesem Fall können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden: Diese Geldleistungen der Pflegekasse werden direkt mit der Stelle, die den Bedürftigen versorgt, abgerechnet. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit, die durch die Pflegekasse ermittelt wird.
Antragstellung auf Pflegegeld
Um von der Pflegekasse Leistungen zu beziehen, müssen Bedürftige einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Dazu werden Angaben zum Krankheitsbild des Pflegebedürftigen sowie Einschätzungen über den zeitlichen Pflegeaufwand gefordert. An Hand dieser Daten entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in eine Pflegestufe, und damit letztlich auch, wie viel Geld dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt wird. Um eine realistische Ermittlung der Pflegestufe zu gewährleisten, führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, zusätzlich Hausbesuche durch und stellt den genauen Bedarf an Unterstützung und Pflege fest. Vor allem wird dabei beobachtet, welche Tätigkeiten der Senior noch allein ausführen kann und für welche er Hilfe benötigt.
Liegt bereits eine Pflegestufe vor, hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit die Erhöhung der Pflegestufe und damit des Pflegestufen Geldes zu beantragen, sofern sich sein Zustand verschlechtert hat. Auch hier wird ein Antrag gestellt, woraufhin die Einstufung in eine Pflegestufe neu geprüft wird.
In welcher Höhe wird Pflegegeld ausgezahlt?
Um die Pflegestufe und somit das Pflegestufen Geld zu ermitteln, werden die tatsächlich aufzuwendenden Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen aufaddiert und je nach Ergebnis einer Pflegestufe zugeteilt. Die Pflegegeld Höhe steigt mit der Pflegestufe und ist von den Pflegekassen festgelegt: Ab dem 1. Januar 2012 betragen die Pflegegeldsätze für die private Pflege, z.B. durch Angehörige, Bekannte oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft, bei Pflegestufe I 235 Euro, 440 Euro für Stufe II und 700 Euro bei Pflegestufe III. Wird die Pflege ambulant oder stationär von entsprechenden Diensten geleistet, steht dem Bedürftigen Pflegestufen Pflegegeld in Form von Pflegesachleistungen zu, mit denen die die anfallenden Kosten direkt abgerechnet werden: Bei Pflegestufe I werden 450 Euro übernommen, bei Stufe II 1100 Euro und bei Pflegestufe III werden 1550 Euro verrechnet.

Die Pflegekasse unterstützt mit Bereitstellung des Pflegegeldes die Finanzierung einer adäquaten Versorgung des Pflegebedürftigen, übernimmt jedoch nicht die Gesamtkosten der Pflege. Um die Kosten, die der Pflegebedürftige selber trägt, gering zu halten, besteht die Möglichkeit eine 24-Stunden-Pflege aus Osteuropa zu engagieren. Auf diese Weise wird der Pflegeperson eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung zuteil, welche im gewohnten häuslichen Umfeld stattfinden kann und oft sogar günstiger als ein Pflegeheimplatz ist.
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