GRUNDPFLEGE IN DER SENIORENBETREUUNG

Zur Grundpflege gehören im Sinne des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) pflegerische Tätigkeiten, die den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität zuzuordnen sind. Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört ebenfalls zum Teil dazu. Häufig wird die Grundpflege mit der häuslichen Krankenpflege verwechselt, wobei letztere auch ohne Pflegestufe nach ärztlicher Verordnung möglich ist. Der zeitliche Umfang der Grundpflege wird in Minuten gemessen. Dieser Umfang ist entscheidend dafür, in welche Pflegestufe der Patient eingeordnet wird.

Grundpflege

Umfang der Grundpflege

Zu den Pflegetätigkeiten in der Grundpflege gehören unter anderem das Waschen und Duschen, die Mund- und Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren sowie die Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung. Auch im Bereich der Nahrungsaufnahme wird im Rahmen der Grundpflege Hilfe geleistet. Diese umfasst das mundgerechte Zubereiten der Mahlzeiten und die Hilfe beim Essen. Braucht der Patient Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Ankleiden oder Auskleiden, wird auch diese im Bereich der Grundpflege gewährt. Das betrifft auch die Mobilisation außer Haus beim Treppensteigen und Verlassen der Wohnung für etwaige Arztbesuche.

Regeln zum Pflegebedarf

Es ist sehr schwierig, den genauen Bedarf zu ermitteln, den ein Mensch als Hilfe braucht. Jeder Mensch ist einzigartig, das macht es umso schwerer, den Pflegebedarf gerecht zu beurteilen. Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind oft unsicher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen. Welche Regeln es zur Hilfe bei der Pflege gibt, ist in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) festgehalten. Diese Regeln bilden die Grundlage über den Umfang des Pflegebedarfs.

Einstufung in die Pflegeversicherung

  • Antrag auf Leistungen bei der Pflegeversicherung stellen
  • Antrag wird von der Pflegekasse an den Medizinischen Dienst (MDK) weitergeleitet
  • Begutachtung erfolgt durch Arzt oder Pflegefachkraft
  • Gutachten wird an die Pflegekasse weitergeleite
  • Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung durch die Pflegekasse

Grundpflege

Grundpflege in der Seniorenbetreuung

Die Hilfe bei der Grundpflege kann im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und/oder im Bereich der Hauswirtschaft erfolgen. Das kann die tägliche Hilfe morgens und abends beim Waschen und Anziehen sein oder die Hilfe beim wöchentlichen Baden. Die Leistungen werden immer individuell für jeden Menschen erbracht. Bei einer sogenannten 24 Stunden Betreuung daheim wird die Grundpflege von einer Betreuungsperson geleistet, die im Haus des Senioren einzieht und rund um die Uhr vor Ort da ist.