AGB Seniorenbetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Bezug zur Auftragsbestätigung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Linara GmbH dienen zur Ergänzung der Auftragsbestätigung, die zwischen Linara und dem Auftraggeber geschlossen wird. Es gelten zur Auftragsbestätigung ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Linara. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen.
§ 2 Zufriedenheitsgarantie
Linara bietet dem Kunden eine über den gesetzlichen Ansprüchen liegende Zufriedenheitsgarantie für den ersten Monat der Vermittlung. Wenn der Kunde Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitteilt (per Post oder Email), stellt Linara dem Kunden für die ersten vier Wochen keine Dienstleistungspauschale in Rechnung.
§ 3 Honorar, Zahlung & Verzug
Der Anspruch auf Honorar wird durch die Auftragsbestätigung geregelt. Es wird tagesgenau abgerechnet und die Rechnungslegung erfolgt monatlich. Die Höhe der Dienstleistungspauschale ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Die Zahlung des Honorars erfolgt grundsätzlich durch eine Abbuchung vom Konto des Auftraggebers. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Zahlung auf Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt bei Zahlung auf Rechnung 7 Tage.
Bei Zahlungsverzug der Rechnung oder Rückbuchung der Abbuchung des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB fällig. Zusätzlich trägt der Kunde die Kosten für die Rückbuchung (in der Regel ca. 15,00 €) sowie eine Mahngebühr von Linara in Höhe von 2,00 €. Darüber hinaus behält sich die Linara GmbH das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages den Dienstleistungsvertrag zu kündigen und das europäische Partnerunternehmen mit der Beendigung des Dienstleistungsvertrages und der Rückholung der Betreuungskraft zu beauftragen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bei Verzug der Zahlung alle Daten, die mit dem Zahlungsverkehr in Verbindung stehen, an Kreditprüfungs- und Bewertungsunternehmen (Schufa und andere) übermittelt werden. Einwendungen gegen die Höhe abgebuchter oder in Rechnung gestellter Kosten muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abbuchung der beanstandeten Kosten bzw. nach Erhalt der beanstandeten Rechnung schriftlich gegenüber Linara erheben und begründen. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser 14-Tages-Frist keine Einwendungen, so gelten die abgebuchten bzw. in Rechnung gestellten Kosten als genehmigt.
Mängel an den Dienstleistungen von Linara sind unverzüglich, d.h. innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen (per Post oder Email). Sollte eine Mitteilung der Mängel nicht oder nicht innerhalb der genannten Zeit erfolgen, so gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei erbracht.
Bei unverzüglicher Anzeige eines Mangels greift in den ersten vier Wochen der Vertragslaufzeit die Zufriedenheitsgarantie. Zu einem späteren Zeitpunkt muss Linara zunächst die Möglichkeit der schnellstmöglichen Nachbesserung gegeben werden, bevor eine Minderung oder ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen darf.
§ 5 Schriftformerfordernis
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Zusagen sind in keinem Fall zulässig.
§ 6 Datenspeicherung und elektronische Kommunikation
Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Speicherung erfolgt elektronisch. Der Nutzer erteilt ausdrücklich seine Einwilligung zum Empfang von Email-Newslettern.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§ 8 Gerichtsstand
Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Berlin.
Linara GmbH
