A1 statt E101
Ab dem 01. Mai 2010 wird die Verordnung(EWG)1408/71 aus dem Jahr 1971 durch die Verordnung (EG) 883/2004 ersetzt
Die neue Verordnung soll die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die innerhalb der EU zu- und abwandern, noch besser koordinieren. Die Änderungen wirken sich insbesondere auf die Entsendung von Arbeitnehmern aus. Jede Entsendung ist betroffen, Entsendungen von wenigen Tagen sowie Entsendungen über Monate.
Durch die Anwendung der neuen Verordnung ergeben sich insbesondere folgende wichtige Änderungen:
- Das Formular E101 wird ab dem 01.05.2010 nicht mehr ausgestellt. Das
Formular E101 wird durch das neue Formular A1 ersetzt, welches
dem alten Formular E101 sehr ähnlich sein soll.
Zu beachten ist, dass die bis zum 01. Mai 2010 ausgestellten Bescheinigungen E 101 bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin Bestand haben. - Die entsendete Person kann mit der neuen Verordnung bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten. Eine Verlängerung des Formulars in Form des E102 auf 24 Monate wird damit hinfällig.
- Die entsendete Person muss mindestens 4 Wochen bei einer Firma in ihrem Heimatland angestellt sein, bevor sie nach Deutschland entsendet werden darf.
- Entgegen der bisherigen Regelung gibt es den Ausnahmefall, sich an Sozialversicherungssystemen zweier Länder zu beteiligen, ab 1.5.2010 nicht mehr. Bislang war besagte Regelung beim Zusammentreffen von Beschäftigungen und der selbständigen Erwerbstätigkeit zulässig.
- Die neue Verordnung ist vorläufig lediglich auf EU-Bürger anwendbar. Bürger aus Drittländern unterliegen nach wie vor der alten Verordnung, die bis zur Ratifizierung entsprechender Abkommen auch noch auf Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz Anwendung findet.